Umtausch von mangelhaften Schuhen

  • Ersteller Ersteller Wiggum
  • Erstellt am Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
W

Wiggum

Gast
Hallo,

ich habe mir vor zwei Tagen ein paar Schuhe in einem Fachgeschäft gekauft. Als ich dann daheim ein bisschen damit rumgelaufen bin merkte ich, das der linke Schuh bei jedem Schritt ein "Luftgeräusch" von sich gibt (ffffff). Das ist eigentlich gut hörbar wenn man es erst einmal bemerkt hat und nervt richtig. Es liegt auch nicht an der Sohle.

Nun war ich gerade in dem Laden und die haben zwar eigesehen das ein Mangel vorliegt, wollten die Schuhe aber nicht direkt umtauschen.
Die wollen die Schuhe zum Hersteller schicken (soll 3 Wochen dauern) um den Mangel von diesem feststellen zu lassen. Danach soll ich dann den reparierten oder neuen Schuh bekommen. Ich habe ersteinmal abgelehnt, denn ich will direkt umtauschen bzw. eine Gutschrift...

Nun habe ich folgendes im im BGB gefunden:
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir sagen was das für mich bedeutet.
 
Ich würde nach dem gäschscheftsfürung fragen , das ihn Sprechen wilst und dein geld wider zurück haben möchtest. Solte eigentlich kein Problem sein. Und nach 2 Tagen darfs sowas nicht geben das ein Schuh kaput geht . Im krasse fall mit Anwalt drohen , meistens ist die sache sher schnell geregelt :)
Eigentlich muss er eine sofortigen umtausch eingehn weil kannst ja nicht ohne Schuhe rumlaufen !! oder Geld !
 
Zuletzt bearbeitet: (Nachtrag)
Der Verkäufer darf i.d.R. 2 mal nachbessern, bevor du neue Schuhe bekommst.
Du kannst zwar auf neue bestehen, aber der Verkäufer darf die Art der Nachbesserung aus kostengründen ablehnen, wenn es unverhältnismäßig ist. (s.u.) und er sie relativ günstig über den Hersteller reklamieren kann.

"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist."
 
Deathblade hat völlig Recht. Der Händler ist nicht gezwungen die Schuhe sofort wieder gegen Geld zurück zu nehmen oder dir ein neues Paar zu geben.
Allerdings wäre bei so einem Fall in den meisten Läden wohl viel auf Kulanzbasis möglich. Entweder du hast mit der falschen Person gesprochen, oder hast dich nicht Vorteilhaft für deine Interessen verhalten.
 
Ich würde auf jeden fall nach dem Geschäftsführer verlangen, bei günstigen Schuhen kann man damit argumentieren:

"Hören Sie, die Dinger kosten nicht die Welt. Sie wollen doch nicht wegen einer solchen Lapalie ein schlechtes Image bekommen? Ist doch nicht notwendig. Tauschen Sie mir den Schuh doch einfach aus, dann habe Ich einen neuen Schuh und komme gerne wieder und Sie haben einen glücklichen Kunden und können die Schuhe in ruhe vom Hersteller umtauschen lassen."

waren die Dinger richtig teuer würde ich so argumentieren:

"Ich würde gerne diese Schuhe umtauschen. Wie das geht nur direkt über den Hersteller? Ich habe die Dinger vorgestern gekauft und die waren ja nicht billig und jetzt soll ich 3 Wochen warten??? Was soll denn das bitte für eine Qualität sein???"

Ich kanns ja verstehen wenn sich die Leute dort nach 4 wochen oder so weigern ... aber nach 2 Tagen is das echt witzlos.

greez
 
^yop genau soo enlich würde ich es auch machen , schlislich ist Kunde der König !!
 
der Fachhändler handelt rechtlich gesehen korrekt.

Moralisch und kundenorientiert aber sicher nicht.....sch.. Laden kann sich eigentlich ein Fachhändler nicht mehr leisten.

Ich habe mir mal bei einem Fachhändler Joggingschuhe gekauft und konnte sie 1 Monat testen also nicht nur zuhause auf dem Teppich sondern richtig im Gelände und bei nicht gefallen hätte ich sie zurück bringen können - das ist ein richtiger Fachhändler bei dem kostete dafür auch der Schuh 15€ mehr als im Inet.
Dafür gab es eben super kompetente Beratung und eine Fußanalyse mithilfe eine Computers man hat sich für mich min 30min geschäftigt.
 
Wiggum schrieb:
Mich interessiert nur die Rechtslage, reden bringt bei denen nichts.

vlt. 'redest' du nur im falschen ton? so wie du hier schreibst würde mich das nicht wundern.

achja, die können 3* nachbessern bevor irgendein recht auf irnendwas besteht.
 
Falscher Ton ?
Ich habe 15min sehr freundlich mit der Mitarbeiterin diskutiert, aber "Kulanz" scheint es bei denen nicht zu geben.
Ich glaube ich statte denen morgen nocheinmal einen Besuch ab und greife mir eine andere Verkäuferin bzw. gleich den ranghöchsten Schuhverkäufer/in.
 
1. das man erst nach zweimaligen umtausch recht auf neue schuhe hat ist falsch.
nach 2maliger erfolgoser mangelbesitigung darfst du vom kaufvertrag zurücktreten.

2. der hersteller hat bei einem mangel während der gewährleistung rein gar nichts zu tun.

wenn du einen mangel feststellst kannst du beim verkäufer eine reperatur oder neuware verlange.

der verkäufer darf deinen vorschlag ablehen, wenn der vorschlag unverhältnismäßig ist.
snowboard ist zerbrochen, kann der verkäufer wohl nur gegen unsummen wieder in einem mangelfreien zustand bringen.

also gehst du zum laden und verlangst die beseitigung des mangel.
da sie das im geschäft wohl kaum reparieren können kriegst ein neues paar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist aber auf verhältnismäßigkeit abzuzielen.

Wenn er die selben Mangelfreien Schuhe da, also entstehen ihm keine unverhältnismäßigen Kosten.
Argument zieht nicht.

(allerdings Recht haben/Recht bekommen; ist eine andere Sache)
 
Die Thematik wurde gerade in letzter Zeit in diversen Freds ausgiebig behandelt.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben