FCTylerDurden
Ensign
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Hmm nur das man wenn man in seinem wlan einen unerwünschten gast hat, der irgend ein mist im internet machen könnte, was dann auf den besitzer der leitung zurückfällt. in sachen rechtssprechung ist nur der inhaber des Anschlusses anzeigbar, leute die sich wissendlich/unwissendlich eingeloggt haben, können nicht zur strafe gezogen werden. nur in dem fall das sie sich unberechtigt zugang verschaffen haben, aber für den fall des "mist-bauen" im ersten beispiel, kann er wie schon gesagt nicht belangt werden.
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