Unbemerkt Auto gestreift, Fahrerflucht?

Guter Rat von mir, gehe zu einem Anwalt. Bin normalerweise kein Freund von dieser Berufszunft, aber manchmal braucht man doch juristische Hilfe. (So schnell hätte ich da mal gar nichts zugegeben, wollte die Frau dich vielleicht rechts überholen?)

Jedenfalls wünsche ich dir dass es "gut" für dich ausgeht und das die Ermittlungen wegen Fahrerflucht eingestellt wird. Bußgeld für einen Unfall verursachen, ich glaube 140 Euro, nicht so billig wie hier ein User meinte.

Noch was, rechts überholen ist in D. verboten, aber rechts vorbeifahren ist erlaubt. Das ist ein Unterschied!
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
sketromi schrieb:
die tönung habe ich im Sommer wegen meiner neugeborenen Tochter angebracht damit die Sonne nicht so doll auf die Äuglein scheint, die Tönung stört mich nicht und ich komme damit sehr gut klar, diese Situation ist einmalig da ich einer der wenigen bin der immer einen Schulterblick macht und das dann lieber 3 mal. Gestern war es halt anders.
Einmalig, bei einer Erfahrung von wenigen Monaten, einige dabei im hellen Sommer. Weg mit dem Scheiss, bevor nächstes Mal der Radfahrer übersehen wird.
 
Zur Diskussion ob man eine Schramme hört: Ein Arbeitskollege hat vor ein paar Monaten einen Pfosten mit seinem alten Golf gestreift und dabei nichts gemerkt, obwohl die Schramme über die halbe Autolänge ging. Fahrerflucht wird das sicherlich nicht.
 
@Unyu
fahre seit 5 Jahren mit einer Scheibentönung ohne je einen übersehen zu haben!

Mfg
 
also diese Scheibentönungen sind auf keinen Fall gut! Sind die nur seitlich oder auch hinten`

Selbst wenn Du denkst, damit immer klar zu kommen - was ich jetzt schon mal bezweifeln möchte durch diesen Vorfall - der der hinter Dir fährt, kann bei getönten Scheiben nicht mehr durch den Wagen sehen und hat folglich einen Nachteil, der wiederum bei Dir relevant werden könnte, wenn er Dir mal hinten drauf kracht!

Ich persönlich versuche immer Fahrzeuge vor mir zu vermeiden, die getönte Scheiben haben - zum einen aus o. g. Grund, zum anderen sind es meist auch Jugendliche die sowas machen und eh durch das Alter zuwenig Erfahrung im Umgang mit dem Kfz haben - Risiko!

Klar, nur Klischees, aber ich habe einfach zuviel schlechte Erfahrung gemacht, wenn ich nur das direkt vorausfahrende Fahrzeug beobachten kann - besser man fährt etwas vorausschauender!
 
Man kann auch übertreiben. Ich blicke nie durch das anderen Auto durch, verstehe nicht wie das gehen soll.
 
Hat nichts mit übertreibung zu tun, ich kann die male schon gar nicht mehr zählen, wo ich in einer Unfall-Kette gestanden bin als einziger oder zumindest einer der wenigen, die keinen Unfall hatten, weil ich eben den Bruchteil einer Sekunde eher bremsen konnte als das Auto vor mir - nach hinten gibt das natürlich auch einen Bonus wenn man aufmerksam fährt!
Mal abgesehen von einem ganz kleinen Auffahrunfall an einer Ampel fahre ich jetzt fast 30Jahre unfallfrei Auto - das sollte für sich sprechen.......

edit nach unten:
das ist kein Grund, ich fahre auch keinen Offroader - bzw. mein vorletzter Wagen vorher war ein Mazda MX-3, der lag auch recht tief, dennoch konnte man immer durch die Scheiben sehen - selbst wenn vorweg ein Porsche Cayenne fährt!
Soweit ich weiss, werden die Rückscheiben auch immer größer - hast Du mal ein Beispiel wo es anders ist? Mir fällt da nur die Ami-Klitsche PT-Cruiser ein, aber der hat auch noch ein relativ großes Fenster.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich wunderts nur, denn ich kann durch Autos die vor mir stehen nicht durchsehen.
Ok, liegt vielleicht auch dran dass mein Auto recht tief liegt und die neueren Modelle der Autos oftmals hinten immer kleinere Scheiben haben. :D
 
Lars_SHG schrieb:
Hat nichts mit übertreibung zu tun, ich kann die male schon gar nicht mehr zählen, wo ich in einer Unfall-Kette gestanden bin als einziger oder zumindest einer der wenigen, die keinen Unfall hatten, weil ich eben den Bruchteil einer Sekunde eher bremsen konnte als das Auto vor mir - nach hinten gibt das natürlich auch einen Bonus wenn man aufmerksam fährt!

Und wenn du einen Kastenwagen vor dir hast ist alles hinfällig. Einfach mehr Abstand halten wenn man nichts sieht. Einfache aber wirksame Regel, ich glaube darauf kann man sich einigen ;)
 
Abstand ist immer zu halten. Auch bei Sonnenschein und Kleinwagen. Imho ein Punkt um den sich Niemand kümmert.
Um durch den Vorderwagen durchzusehen muss man doch extrem dicht auffahren. Endlich wird mir klar warum meine Nachfolger manchmal so fahren, 2m Abstand mit Fernlicht, die wollen nur durchgucken. :lol:

sketromi

5 Jahre ist keine Sicherheit. Wie man sieht ist es jetzt passiert. Es ist doch nichts wildes jetzt aus dem Fehler zu lernen. Es ist nichts Schlimmes passiert, sei froh und verhindere den nächsten Unfall.
 
Mir gehen getönte Scheiben auch unheimlich auf den Keks. Wie schon angesprochen, lässt sich wesentlich vorausschauender fahren, wenn man durch den direkten Frontmann hindurch auf den weiteren Verkehr schauen kann.
Das hat nichts mit der Nähe zur Stoßstange des Vordermannes zu tun.
 
MikeBe schrieb:
Bußgeld für einen Unfall verursachen, ich glaube 140 Euro, nicht so billig wie hier ein User meinte.

Ich habe es doch sogar mit Quelle belegt, da ist dein persönlicher Glaube unrelevant. In dem von mir verlinkten Tatbestand, der nach der Sachverhaltsschilderung des TE exakt zutrifft, wird die Ordnungswidrigkeit (und von mehr reden wir hier nicht) mit einem Bußgeld in Höhe von 35€ verwarnt.
Gibt sogar noch 5€ günstigere Unfälle, vgl. TBNr. 101136.
 
*grübel*
Kennt die deutsche Sprache überhaupt ein unrelevant und müsst es korrekterweise nicht irrelevant heißen.

Wo ist mein Duden?
 
Im Thread wurde schon viel Richtiges (und auch Falsches) gesagt; ein ganz entscheidender Hinweis wurde jedoch bislang nicht gegeben:

Man darf bei einem Unfall, ganz egal wie eindeutig die Schuldfrage auch immer sein mag, niemals zugeben, dass man Schuld gehabt hat.

Diese Beurteilung steht dem Verkehrsteilnehmer nicht zu, sondern ausschließlich der (eigenen) Versicherung.

Diesen Umstand kennen nur die wenigsten; und doch gibt es Urteile, die die Haftpflichtversicherung des vermeintlich Schuldigen von einer Leistungspflicht befreit hat. Denn hat die Versicherung bzw. ihr beauftragter Gutachter Zweifel an der Gesamtschuld oder auch Teilschuld des Unfallverursachers, verhindert oder erschwert ein Schuldeingeständnis die Klagemöglichkeiten der Versicherung.

Beruft sich diese hierauf, kann uU eine Übernahme des Schadens erfolgreich verweigert werden.

Daher sage ich hier nochmals: Niemals die eigene Schuld eingestehen, sondern lediglich korrekte Angaben zum Unfallhergang machen.

Das hat nichts damit zu tun, dass man sich vor der eigenen Verantwortung drücken möchte, sondern ist - wie gesagt - ein juristisch extrem bedeutsamer Aspekt bezüglich der Handlungsmöglichkeiten der Versicherung. Dieser allein obliegt, ob sie einer Schadensübernahme zustimmt oder aber den Klageweg bestreiten möchte.

Und nochmals: Es droht der Verlust des eigenen Versicherungsschutzes bei Zuwiderhandlung.



Soviel dazu.

Im Nachsatz sei noch gesagt, dass es tatsächlich durchaus möglich ist, einen solchen Streifschaden nicht zu bemerken. Dies hängt unter anderem mit der Geräuschkulisse bei (schneller) Fahrt zusammen.

In diesem Zusammenhang ist es aberwitzig, dass manche hier Parkplatzrempler als Beweis dafür anführen wollen, dass man die Kollision auf jeden Fall hätte bemerken müssen. Eine solche Argumentation ist ausgemachter Unsinn. Es sind weder die Reifenabrollgeräusche noch die Geräusche durch den Windwiderstand berücksichtigt worden.

Die Schilderung des TO ist plausibel und nachvollziehbar.


In der Theorie ist es nun so, dass nicht Du, lieber TO, zu beweisen hast, dass Du keine Fahrerflucht begangen hast, sondern der Dich anklagende Staat hat Dir das Gegenteil zu beweisen. Es gibt im deutschen Recht keine Fahrerflucht ohne Kenntnis des diesen Tatbestands begründenden Umstands.

Soweit die Theorie.

In der Praxis spricht für Dich, dass Du die Fahrt offenbar bereits kurz nach dem Unfall aus freien Stücken und direkt bei Deinem Arbeitsplatz beendet hast. Du hast offenbar weder durch echte Flucht (-> Gas geben, um aus der Situation zu entkommen) noch durch andere Manöver versucht, Dich der Feststellung Deiner Person zu entziehen.

Die Tatsache, dass Du auf die Lichthupe nicht reagiert hast, ist unerheblich. Denn was will der Dich anblinkende von Dir? Er könnte Dich theoretisch auch ausrauben wollen oder sonstiges.

Sobald gegen Dich ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht angestrengt wird, ist es unbedingt erforderlich, dass Du Dir anwaltliche Hilfe holst. Im Falle eines Freispruchs von diesem Tatvorwurf hast Du Deine Anwaltskosten überdies nicht selbst zu tragen. Suche Dir einen im Verkehrsrecht verwurzelten Spezialisten.



Partizan: schrieb:
Ich blicke nie durch das anderen Auto durch, verstehe nicht wie das gehen soll.

Deine Aufgabe als vorausschauender Fahrer ist es, nicht Deinen Vordermann, sondern die vor dem Vordermann fahrenden Fahrzeuge zu beobachten. Das kannst Du durch versetztes Fahren sowie durch den Blick durch die Heckscheibe Deines Vordermanns erreichen. Das Sich-Konzenrieren auf den Vordermann als solches reicht beiweitem nicht aus.


MfG,
Dominion.
 
@TE:

1. Anwalt nehmen.

2. Anwalt nehmen.

3. Anwalt nehmen.

4. Gutachten erstellen lassen. Geht auch über die Werkstatt. Dazu den Kratzer UND die Lackspuren untersuchen lassen. Bei den Lackspuren an deinem Fahrzeug ist zu prüfen, ob der Lack tatsächlich von einem Skoda Roomster stammt. Desweiteren wäre zu prüfen, ob das Schadensbild überhaupt zum Unfallhergang passt.
Im Nachsatz sei noch gesagt, dass es tatsächlich durchaus möglich ist, einen solchen Streifschaden nicht zu bemerken. Dies hängt unter anderem mit der Geräuschkulisse bei (schneller) Fahrt zusammen.
5. Leider nein. Die aktuelle Rechtsprechung sieht aufgrund zahlreicher zu genau solchen Situationen durchgeführten unabhängigen Gutachten (TÜV, DEKRA, ADAC) u.s.w. wie folgt aus: Es ist fast unmöglich, eine Berührung zwischen zwei Fahrzeugen (und sei es auch bei noch so geringer Geschwindigkeit aka Parkrempler z.B.) NICHT zu bemerken. Eigentlich ausgeschlossen. Dementsprechend urteilen die Gerichte. Hab nix bemerkt, war abgelenkt, Musik war laut, Kind hat gequengelt... etc, etc - zählt vor Gericht genau nix.
Lack auf Lack hört man übrings ausgezeichnet. Eines der wenigen Geräusche im Leben eines Autofahrers, die nachhaltig im Gedächtnis bleiben - und so laut ist kein handelsübliches Auto mehr heutzutage, als das man dieses schöne Geräusch nicht vernimmt. :D Einen Selbstversuch empfehle ich aus naheliegenden Gründen ausdrücklich nicht.

6. Gut möglich, dass man Dir hier was unterjubeln will. Selbst schon erlebt. Die Lackanalyse überführte in meinem Fall das vermeintliche Unfallopfer. Siehe Punkt 1-4. Ich hoffe, Du hast deinen Lackschaden nicht schon gründlichst gereinigt... :/
 
Zuletzt bearbeitet:
ToXiD schrieb:
5. Leider nein. Die aktuelle Rechtsprechung sieht aufgrund zahlreicher zu genau solchen Situationen durchgeführten unabhängigen Gutachten (TÜV, DEKRA, ADAC) u.s.w. wie folgt aus: Es ist fast unmöglich, eine Berührung zwischen zwei Fahrzeugen (und sei es auch bei noch so geringer Geschwindigkeit aka Parkrempler z.B.) NICHT zu bemerken. Eigentlich ausgeschlossen. Dementsprechend urteilen die Gerichte. Hab nix bemerkt, war abgelenkt, Musik war laut, Kind hat gequengelt... etc, etc - zählt vor Gericht genau nix.

Kann so nicht pauschlisiert werden. Es gibt gegenteilige Urteile.

Die Beurteilung richtet sich vorliegend nach der Sachlage des Einzelfalls und damit nach dem abzuurteilenden Schaden. Nach dem Schadensbild wäre ein Nichtbemerken mehr als im Bereich des Möglichen. Maßgeblich ist ebenfalls das Geräuschbild der Straße (-> Beschaffenheit), die befahren wurde (Belag, Schäden, Schnittstellen). Die Geschwindigkeit. Die Lastverteilungen der Beteiligten.

Es geht hier um das Rechtsgebiet des Strafrechts (-> Unfallflucht); im Strafrecht gilt der Grundsatz in dubio pro reo, welcher von der StA zu entkräften wäre.

Zivilrechtlich sieht das ganze freilich ganz anders aus, aber das ist hier nicht die Frage.

Es ist ein Vorsatznachweis zu führen, der vorliegend doch recht schwierig sein dürfte.


MfG,
Dominion.
 
@dominion1
hmm... direkt zugegeben habe ich ja nichts, ich verneinte nicht, dass es wohl doch so passieren sein kann.
Hast Recht, eigentlich muss jemand ersteinmal nachweisen, ob ich es überhaupt war.
Ich verleugne zwar nicht es vielleicht gewesen zu sein, aber da ich es ja nicht bemerkt habe kann ich auch nichts 100% zugeben.
Das wirft jetzt wieder ein ganz anderes Licht auf den Vorfall!

mfg
 
Noxiel schrieb:
Kennt die deutsche Sprache überhaupt ein unrelevant und müsst es korrekterweise nicht irrelevant heißen.

So pingelig kenn' ich dich gar nicht. Ich war müde, wollte nur MikeBes Post klar stellen.. ich hoffe es sei mir verziehen.


sketromi schrieb:
Das wirft jetzt wieder ein ganz anderes Licht auf den Vorfall!

Nein, am Vorfall ändert sich überhaupt nichts. Und an dem in meinen Augen zum derzeitigen Zeitpunkt besten Ratschlag, erstmal die Korrespondenz der Polizei abzuwarten, ebenfalls nicht. Vorher zum Anwalt zu rennen, einen Gutachter zu beauftragen o.ä. halte ich für komplett überzogen.
Haben die Herren Mitforisten denn schonmal überlegt, dass wenn die Unfallverursachung unklar ist/bleibt, man dem TE weder ne Owi noch die Straftat nachweisen kann? Es also keinen Anlass gäbe Gutachter und Anwalt aus eigener Veranlassung zu bemühen? Wie die Versicherungen, sofern eine Regulierung über diese erwünscht, dann die Verursachungen klären, soll nicht das Problem des TE sein.

So sehr wie ich die Meinung einiger hier schätze, aber dieser Alarmismus ist einer der Gründe, warum in der heutigen Gesellschaft niemand mehr fähig ist Probleme zivilisiert und zwischenmenschlich zu lösen und zu regulieren. Üblicherweise sehe ich nämlich auch kein Problem darin den Unfall (im Falle einer Owi) einzuräumen (sofern es an der Verursachung nichts zu deuteln gibt) und dann mit dem Unfallgegner die Schadensregulierung abseits der Versicherungen zu regeln. Aber zur Konfliktlösung außerhalb der Gerichte ist man ja nicht mehr fähig, traurig.



/Edit:
Noch was, dazu war ich gestern Abend zu faul. Hab' mal in meinen Gesetzeskommentierungen geblättert, was somit auch die folgende Aussage widerlegt:
MikeBe schrieb:
Noch was, rechts überholen ist in D. verboten, aber rechts vorbeifahren ist erlaubt. Das ist ein Unterschied!

Kommentierung zu §5 Abs. 1 StVO
"Aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen (des Gebots links zu überholden, diRAM): Vorausgesetzt es steht kein Überholverbot nach Abs. 3 entgegen, darf rechts überholt werden, wenn innerorts Kfz bis 3,5 t zGG auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung zulässig den linken Fahrstreifen einhalte - vgl. §7 Abs. 3[...]"

Kommentierung zu §7 Abs. 3 StVO
"Unter diese Voraussetzungen (o.g. Anforderungen an das Kfz, diRAM) ist abweichend von § 5 Abs. 1 das Rechtsüberholen erlaubt."
 
Zuletzt bearbeitet:
habe einen ähnlichen vorfall gehabt vor ca 2 jahren...
und ja es es ist fahrerflucht das heißt 7 punkte und kleineren geld bertag den weiß ich nicht mehr genau.
das einzige was du tun könntest ist zu einen anwalt zu gehen wegen der fahrerflucht... in deinen fall würdest du auch wahrscheinlich recht bekommen.. frage ist ob du den stress mit den anwalt auf dich nehmen willst und ob eine rechtsschutz hast etc.....
wenn du nix machst bekommst du 100 prozentig 7 punkte für fahrerflucht
 
@diRAM, ich weiß nicht welches Gesetzbuch du zitierst, aber was du schreibst ist unwahr:

So steht in der StVO

§ 5 Abs. 1 Es ist links zu überholen.


§7 Abs. 3 Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Das fett herausgehobene bedeutet Vorbeifahrt und nicht Überholen.

Des weiteren ist eine Rechtsberatung in dieser Form wie hier praktiziert, aus gutem Grund verboten.
 

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