Unfall Teilschuld

Partizan

Commander
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Hatte heute einen Unfall. Ein älterer Mann hat mein Auto geschrammt, als er in einer engen Straße einem anderen ausweichen wollte.
Nun stand ich folgendermaßen da:

Vereinfacht: Ich stand leicht über der Haltelinie und ganz leicht in der Einfahrt eines anderen, der jedoch locker lässig da rausfahren konnte.

Der Opa wäre auch in mich reingefahren, wenn ich 30 cm weiter hinten gestanden hätte. (was ich nicht tat damit der andere dort noch ausparken konnte und weil vorne dennoch locker Platz zum Rausfahren war.



Habe ich also eine Teilschuld? Ich denke mal nicht oder?
 
nein. Dein Auto stand ja. Das hat nix mit Einfahrt oder Haltelinie zu tun. Ruhig Blut. War die Polizei da?
 
Wenn der Unfall durch das Parken innerhalb der Markierung zu vermeiden gewesen wäre, dann womöglich schon.

Aber war denn die Polizei nicht da? Was hat sie denn dazu gesagt? Normalerweise lässt sie nämlich den Schuldigen das Schuldgeständnis unterschreiben.
 
Glaub solange du dich nicht bewegt hast, hat doch der andere immer Schuld...habt Ihr die Polizei gerufen? Im Zweifelsfall immer machen....
 
Je nach Bundesland ist die Polizei für sowas überhaupt nicht zuständig.

Anyway, dein Auto war also am Rand geparkt, leicht über die Abmessungen des Parkplatzes hinaus?
Oder was meinst du mit Haltelinie? Haltelinien sind normalerweise verknüpft mit Ampeln, Stopschildern oder sonstiges Vorfahrtsregelungen.

@Merden: Das stimmt nicht, du kannst auch Schuld haben ohne das sich dein Fahrzeug bewegt.
 
Auch wenn die Polizei da war, die haben gar nichts zu melden wer schuldig ist oder nicht.
Die nehmen nur die Personalien auf und den Unfallhergang plus Fotos, also nur Beweisaufnahme.

Ob jemand schuldig ist oder nicht, das entscheided dann immer noch der Richter.
 
Normalerweise lässt sie nämlich den Schuldigen das Schuldgeständnis unterschreiben.
Das kann der gemeine Streifenpolizist auch in jedem Fall gut beurteilen...die haben idR keine Lust auf Arbeit und drücken dann auf die "Du bist eh schuld" Tube, damits abgehakt ist. Wer sich darauf einlässt is selbst schuld ^^
 
Also die Polizei war da. Einer von denen, offensichtlich ein sehr genervter Geselle, meinte ich könnte eine Teilschuld bekommen, weil ich da leicht über der Parkmarkierung stand. (also nicht über ner richtigen Haltelinie, sondern einfach nur über der Abmessung)
Ich habe die Einfahrt aber nicht mal blockiert. Und selbst wenn ich weiter hinten gestanden wäre, hätte mich der Opa genauso gestriffen, bloß vielleicht an einer anderen Stelle.

Fotos haben die Polizisten übrigens gar keine gemacht. Und die Schuld hat das alte Pärchen auch sofort zugegeben.
 
Wie gesagt das manche Polizisten gerne den Rechtsexperten, Richter und Anwalt spielen gibts oft. ^^

Aber wenn das Ehepaar schon ihre schuld zugegeben hat, denke ich mal, wird der Rest nur noch ueber die Versicherungen geregelt. Denke mal da brauchst du dir nun keine Sorgen mehr machen. Rechtsexperten sitzen bei den Versicherungen auch, vielleicht melden die sich noch mal wenns Fragen gibt oder die ne ganz andere Meinung haben, was ich mir aber kaum vorstellen kann.

Ich wuerde jetzt einfach dein Auto reparieren lassen und den Schaden der Versicherung des Ehepaares melden, bzw. deiner und die regelt das dann.

Das die keine Fotos gemacht haben, klarer Fall von einem kleinen Blechschaden oder? ^^
In vielen Gegenden kommt die Polizei bei sowas gar nicht mehr, nur noch mit Personenschaden.
 
Also erstmal:
1. Aus deinem Bild kann ICH nicht so viel heraus interpretieren. Was soll diese haltelinie vor ner Einfahrt? War die Einfahrt mit nem abgesenkten Bordstein?
2. Alle die hier gleich nach Polizei rufen: Die Polizei klärt nicht den Schuldigen/Unschuldigen. Sowas erledigt immer ein Sachverständiger der Versicherung. Bei Einspruch einGericht. Polizei sollte gerufen werden, wenn es verletzte gibt.
3. Beweisfotos gemacht? Sowas sollte man auf jeden Fall machen. Und Zeugen aufschreiben
 
Ok, dann ist es ja simpel.

Meld den Schaden der zuständigen Versicherung des Unfallgegners und die holen sich dann die Aussage ihres Kunden. Wenn feststeht, dass die die Kosten tragen, dann fährst du zu deiner Werkstatt und die nehmen das dann erstmal auf und holen sich vermutlich die Kostenübernahmeerklärung der Versicherung. Wenn die da ist gibst du dein Auto ab und lässt es reparieren.
Unter Umständen steht dir auch zu, den Schaden nicht reparieren zu lassen und dir die Summe auszahlen zu lassen.
 
@ Ink

Ja, die beiden haben auf jeden Fall sofort gesagt, dass sie den Fehler begangen haben. ;)

@ todde

1) Die Parkabmessung ist halt eingezeichnet, um zu bezeichnen wie weit man genau parken darf, damit aus der Einfahrt rausgefahren werden kann. Diese ist aber locker 4 Meter breit, wenn nicht mehr. Ich stand maximal auf Höhe einer kleinen Eingangstür für Menschen.

2) Mit Polizei ist immer sicherer.

3) Nein, also nicht an Ort und Stelle. Wobei am Auto des Schuldigen deutliche Spuren sind und eben an meinem. Zudem haben sie eben unterschrieben dass sie wohl schuld waren, nehme ich an. Zeugen habe ich einige, war zur Tatzeit nicht alleine.

@ DunklerRabe

Die Dame meinte, sie meldet sich morgen noch mal. Werde auch ein Gutachten anfertigen lassen und hoffe, dass die Versicherung einfach zahlt. ^^ Und für den Unfall kann ich ja nichts. Mir wurde ja seitlich reingefahren, da wäre es egal wie ich stand.
 
Hmm, die Striche auf der Straße haben schon einen Sinn - Du hast also geparkt, das Auto aber nicht innerhalb (es zählen soweit ich weiß die Räder) der Markierung abgestellt?

Normalerweise läuft es so (Polizei und Richter spielen erstmal gar keine Rolle...): Du meldest Deinen Schaden der gegnerischen Versicherung, sagst, dass der ältere Herr Schuld war und verlangst eine 100% Regulierung (+ Nutzungsausfall, Wertminderung, usw.). Die Versicherung zahlt. Fertig.

Jetzt könnte der ältere Herr auf die Idee kommen, seinen Schaden bei Deiner Versicherung (gleiches Prozedere wie oben genannt) einzufordern. Dann widersprichst Du, wenn Deine Versicherung Dich fragt, ob Sie zahlen muss (Schilderung des Hergangs, Aussage: Ich stand wie eingezeichnet, hab nix gemacht, bin nicht schuld). Mit hoher Wahrscheinlichkeit war's das dann.

Wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt, bzw. Deine Versicherung unbedingt zahlen will, dann solltest Du Dich zumindest anwaltlich beraten lassen, aber soweit wird es meiner Meinung nach nicht kommen. Tipp: einfach mal Deine Versicherung anrufen (solltest Du nach einem Unfall eh machen) und den Schaden auf jeden Fall bei der gegnerischen Versicherung zur Regulierung anmelden. Du bist der Geschädigte, also verhalte Dich auch so.

Edit: Achtung: Erst die gegnerische Versicherung ansprechen, dann Gutachten usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke dir Austin_Muc. Werde das auf jeden Fall so machen, falls die Dame morgen nicht bereits anruft. Ich denke aber dass es keine Probleme geben wird. Die Aussage des Polizisten hat mich nur verunsichert.
 
Von welcher Teilschuld ist die Rede? Auch wenn du dein Auto quer der Strasse parkst, da kannst du ja nix dafür, dass jemand in dich reinfährt.

Wenn du an der Stelle geparkt hättest, wo du nur schlecht zu erkennen wärst oder Übersicht genommen hättest, dann vielleicht ja. So aber wahrscheinlich nicht.

Mein Vater hatte einen ähnlichen Unfall. Eine Tante hat ihn zugeparkt und er hat sie übersehen und reingefahren. Polizist meinte: sie sind selber schuld, die Tussi kann ja nix dafür, dass die blöd ist.

Gruß
tshape
 
Partizan schrieb:
2) Mit Polizei ist immer sicherer.

Das ist unter Umständen ein ziemlicher Irrglaube. Mit Polizei ist es teurer, soviel ist sicher.
Die Polizei hat bei einem Unfall dieser Art nichts verloren.

Partizan schrieb:
Die Dame meinte, sie meldet sich morgen noch mal. Werde auch ein Gutachten anfertigen lassen und hoffe, dass die Versicherung einfach zahlt. ^^ Und für den Unfall kann ich ja nichts. Mir wurde ja seitlich reingefahren, da wäre es egal wie ich stand.

Naja, es gibt schon Situationen wo du durch unzulässiges Parken eine Teilschuld bekommen könntest. Generell auszuschliessen ist das nicht, nur hier sehe ich es nicht so kommen.
Wenn sie sich meldet frag sie nach ihrer Versicherung. Die Hotlinenummer zur Schadensregulierung findest du im Netz oder auch beim Zentralruf der Autoversicherer (0180 25026, 6 Cent pro Anruf). Wenn der Unfallgegner unwillig oder unfähig ist dir seine Versicherung zu nennen, dann kannst du dort mittels Kennzeichen auch die zuständige Versicherung erfragen.
Mit der Nummer rufst du dann dort an und schilderst den Fall, fertig. Danach läufts wie oben beschrieben.
Das Gutachten würde ich lassen, weil DU das bezahlen musst und vermutlich in dem Fall auch von der gegnerischen Versicherung nicht bezahlt bekommst. Vorallem dann nicht, wenn der Fall unstrittig ist.
Gutachten können dann Sinn machen, wenn nachher keine Einigkeit besteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Polizei hat bei einem Unfall dieser Art nichts verloren.
Du bist verpflichtet, jeden Unfall, wo du nicht alleine beteiligt bist der Polizei zu melden.

Wenn sie sagen, sie sind Schuld, wurde das auch von der Polizei so zu Protokoll genommen. Somit, wie bereits gesagt: Gegner-Versicherrung anschreiben und gut ist.

Gruß Andy
 
2. Alle die hier gleich nach Polizei rufen: Die Polizei klärt nicht den Schuldigen/Unschuldigen. Sowas erledigt immer ein Sachverständiger der Versicherung. Polizei sollte gerufen werden, wenn es verletzte gibt.
3. Beweisfotos gemacht? Sowas sollte man auf jeden Fall machen. Und Zeugen aufschreiben

Großes Dito, das ist immer wichtig. Die Polizei ist aber fast immer ratsam, besonders wenn es keine Zeugen gibt. Ansonsten, will ich einfach mal sagen, das Schuldeingeständnisse am Unfallort letzten Endes nur hartes Klopapier sind, da im Zweifel ("Ich war so aufgeregt", "Ich wusste nicht was da los war", "QQ") sowas keine Verwendbarkeit vor Gericht hat.

Wenn die Unfallgegner aber das ganze schon gemeldet haben und die 100% Unfallschuld gemeldet haben ist doch alles top :D

Ich hatte vor kurzem etwas "ähnliches", ich stand am Zebrastreifen und hinten hats gerumst. Da gabs keine Zweifel in der Schuldfrage... naja, im Endeffekt bin ich einfach zum Händler gefahren, hab n Wisch unterschrieben, dass ich ihm das ganze übertrage, hab n Ersatzwagen bekommen und nach 10 Tagen war alles erledigt...

Ansonsten, solange man nicht Verkehrsgefährdent geparkt hat denke ich nicht, dass man eine Mitschuld hat. Problem an einem echten "Haltestreifen" vor der Ampel könnte höchstens sein, dass man es schon als Überfahren eben dieser werten kann...
Ist ja nicht so wie in dieser einen Autowerbung mit John McEnroe^^
 
@andy4: Nein, das ist nicht korrekt. Das "nicht" ist zuviel. Sobald der Unfallgegner anwesend ist, ist bei Unversehrtheit der Unfallbeteiligten die Polizei überflüssig und fühlt sich auch zu Recht nicht zuständig. Es sei denn, es spielen offenbar noch andere Faktoren eine Rolle. Z.B. Alkohol oder BTM.
 
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