unzulässige werbung?

Zhalom

Lt. Commander
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Hi

Ich hab mal eine Frage zum Datenschutz.

Was bedeutet in den Datenschutzrichtlinien eines Unternehmens folgendes:
Für fremde Marketingzwecke werden ausschließlich solche Daten weitergegeben, bei denen dies gesetzlich erlaubt ist (allgemein veröffentlichte und bestimmte in Listen zusammengefasste Daten gemäß § 28 Abs. 3 S.2 und S.4 Bundesdatenschutzgesetz

Darf das Unternehmen damit Daten für Werbung übermittlen?
Und versteh ich das richtig, das die Werbung dann lediglich Information über die Herkunft enthalten muss? Was wäre wenn diese Information dann fehlt?
Oder darf es weiterhin keine Daten an fremde weitergeben ohne Zustimmung? (Aus irgendwelchen Gründen die ich nicht kenne)

Vielen Dank
 
Zhalom schrieb:
Was bedeutet in den Datenschutzrichtlinien eines Unternehmens folgendes:

Das du am besten bei einem anderen Unternehmen Kunde werden sollst ;-)
 
Heh als wenn das so viele machen. Es soll ja gesetzlich erlaubt sein, also gilt dasselbe auch für Unternehmen ,die den Text nicht schreiben. Oder wie oder was.
 
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