Urlaubsplanung erst im eigentliche Urlaubsjahr möglich

Kubikfranz

Lt. Junior Grade
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Hallo ZUsammen,

aus aktuellem Anlass frage ich nun mal hier, da Google mir nichts ausspuckt.

Meine Freundin kann in ihrer Firma erst im eigentliche Urlaubsjahr Urlaub einreichen und kriegt diesen dann auch erst genehmigt (oder halt nicht). Will heissen, sie konnte dieses Jahr ab dem 06.01. Urlaub für dieses Jahr einreichen, heute hat sie ihre Anträge zurückgekriegt, sind natürlich zwei abgelehnt wegen Ferien oder ähnliches. Mein Urlaub steht aber schon seit November fest, wir können ab Oktober einreichen. Ich kann da jetzt auch nicht einfach schieben, ist also scheisse.

Nun meine Frage: Ist das überhaupt so rechtens? Mir kommt das ziemlich komisch vor, dass jemand so spät erst Urlaub einreiche kann. Ich finde dazu leider überhaupt nichts.
 
Ich glaub nicht das es dazu eine rechtliche Regelung gibt um herauszufinden ab wann man Urlaub anmelden darf, außer das es eben vor dem Urlaubsantritt sein soll. Sofern man etwas größeres oder längeres plant, kann man meist gesonderte Lösungen finden bzw. muss sich eh extra abstimmen.

Der Arbeitgeber kann Urlaub verweigern, wenn zu dem Zeitpunkt mehr Arbeit als üblich anfällt oder eben viele Mitarbeiter Urlaub nehmen. Dann gibts da gewisse Richtlinien wem er den Urlaub genehmigt (z.B. Arbeitnehmern mit Kindern sind in den Ferien zu bevorzugen usw.)
Allerdings sollte es auch ein Rad geben, damit nicht immer der selbe Arbeitnehmer ausweichen muss.
 
wir können hier auch nicht vor dem neuen Jahr Urlaub beantragen, da das elektronische System den vorher ja gar nicht zur Verfügung stellt. Mündliche Absprache ist hier das Zauberwort... hättet ihr mal machen sollen im Oktober 2017...
 
Das haben wir natürlich gemacht. Aber ihr Chef kann dann da nichts zu sagen und verweist auf die Urlaubsplanung im neuen Jahr.... Das ist ja das Problem.
 
Vorbildlich vom Chef... NOT

Naja gut, was will man machen. Man hat gesetzlichen Anspruch auf Urlaub (und zwar erstmal dann wenn man es möchte). Dem stehen dann betriebliche Belange und persönliche Belange von Arbeitskollegen gegenüber.

Zur Not kann man versuchen, den Urlaubsanspruch per gerichtlicher Klärung festsetzen zu lassen, ob das dem Arbeitsverhältnis gut bekommt, müsst ihr entscheiden.

Andere Variante wäre natürlich zu schauen (nachzufragen), wem der Urlaub im entsprechendem Zeitraum genehmigt wurde und mit dem vlt zu klären, ob man da tauschen kann ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist soweit ich weiß rechtens. In Ausnahmefällen (früh im Jahr Urlaub, lange Buchungsfristen etc.) kann man aber immer eine Ausnahme in der Personalabteilung anfragen. Der direkte Vorgesetzte ist da nicht unbedingt der Ansprechpartner.

Ansonsten gilt zunächst, zumal die Regelung ja bekannt war, wenn dennoch bucht bzw. der Partner Urlaub nimmt, tut dies auf eigenes Risiko. Grade hier im Fall, wo dann auch noch in den Ferien genommen werden sollte, wo die Regelung, dass in den Ferien kinderlose nachrangig sind, wirklich bekannt sein sollte.

Finde es immer merkwürdig, bekannte Regeln zu ignorieren und dann zu schauen, ob man rechtlich es doch durchdrücken kann.
 
Musstest du im November nehmen oder warum hast du das bereits da getan?
 
Urlaubseinreichung bis Ende Oktober, Genehmigung bis Ende Dezember allerspätestens. So ist das bei uns. Man kann auch danach einreichen aber dann wird man dazwischen geschoben wo die, die in der Frist abgegeben haben, abgegeben haben.
 
Ja, gut, aber diese "übrigen Zwischenräume" könnte dann ja doch deine Partnerin belegen und ihr hättet gemeinsam Urlaub?
 
Ob man jetzt erst mit Jänner den Urlaub einreichen darf oder schön früher, ist wohl immer nach dem Geschmack des Arbeitgebers, wenn man schon weit vorweg für 1 Urlaub buchen muss sollte der Chef da schon ne Lösung finden.
Die Frage die sich mir stellt ist ob ihr beide gemeinsam alle Urlaube verbringen wollt oder nur "einzelne".
Generell finde ich es aber vom Chef richtig dass er sagt alle reichen zur gleichen Zeit ein und wie schon geschrieben, bei Ferienzeit gehen Personen mit Kindern einfach vor.
 
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