News Urteil im Fall „Supernature“ am 2. März

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Das muß man erstmal verdauen. Bei aller Spekulation die auch ich hier betrieben habe, aber sowas kann man sich selbst in den wildesten Träumen ja kaum ausmalen. Falls das Urteil so kommt wie vermutet, dann hätte sich das Gericht um den schwerwiegendsten Punkt gedrückt und die Klärung der entscheidenden Frage, also nach der Haftung, einfach auf den nächsten armen Abgemahnten abgewälzt. Ich mein das ist ein Bärendienst am Rechtsstaat. Naja dann werden wohl bald die unsachlichen Schreihälse mit Kusshand genommen und simplen Spekulationen die aus Unwissenheit entstehen am besten gleich gelöscht. Damit sind Abmahnungen Tür und Tor geöffnet. Nach welchem Rechtsverständnis soll ein Betreiber nun urteilen. Das Urteil mag zunächst nicht so gravierend sein, aber es schafft ja absolute Unsicherheit in Bezug auf das was und was nicht rechtswidrig ist. "Ich hab gehört Musik runterladen wäre legal..." Zack und weg.
 
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Nachdem ich alle Beiträge hier sorgfältig durchgelesen habe, meine ich, dass das Grosseil der User hier von falschen Vorrausetzungen ausgeht.

Man meint, dass das Verfahren Supernature in Hamburg auf eine Abmahnung gegen den Forenbetreiber erfolgte ohne, dass dieser den rechtswidrigen Beitrag kannte.

Hiervon ging ich zunächst aufgrund der eigentlich klaren Darstellung des Betreibers des Supernature-Forums auch aus.

Mir war schon klar, dass man für rechtswidrige Beiträge in seinem Forum haftet, wenn man davon Kenntnis hat (siehe §11TDG).

Aber eine Haftung ohne jegliche Kenntnis, das hat mein gesamtes Verständnis für ein vernünftiges Rechtsgefühl nahezu auf den Kopf gestellt.

Da muss man was gegen machen und vor allem sich solidarisieren. Ich habe also den Forenbetreiber mittels einer Spende in seinem Vorhaben unterstützt.

Und nun?

Nun muss ich plötzlich durch den Verhandlungstermin feststellen, dass es darum überhaupt nicht geht. Das einzige was stimmte, war, dass der Forenbetreiber abgemahnt wurde.

Er hatte keine Kenntnis von dem Beitrag?

Falsch, sagte im Prozess die Gegenseite – er hat sogar in dem besagten Thread selbst mitgepostet und legte einen entsprechenden Ausdruck als Beweis vor.

Der Forenbetreiber räumt dies nun nicht nur in seiner eigenen Stellungnahme ein, sondern teilt auch noch mit dass sein Posting in dem Thread eine direkte Antwort auf den rechtswidrigen Beitrag war!

Von wegen abgemahnt ohne Kenntnis!

Was ändert sich nun für Forenbetreiber?
M.E. nichts! Der §11 TDG ist da klar- wer Kenntnis hat, haftet.

Wo ist der Skandal der Hamburger Rechtsprechung?
Nirgends. Alle haben immer danach gerufen, dass auch das LG Hamburg sich an die geltenden Gesetze halten sollen. Das werden sie in diesem Fall tun, nämlich an § 11 TDG.

Alles in allem offenbar ein grosse Luftblase, die durch Falschinformation viel Unruhe verursacht hat und eine Spendenaktion, die wohl als Fake des Jahres 2006 in die Forengeschichte eingehen wird.
 
Ach und du bist dann sicher die ominöse Person, von der auch in der Stellungnahme geredet wird. Schade das du die nicht wirklich gelesen hast oder aber absichtlich falsch interpretierst.
 
br-fl schrieb:
Der Forenbetreiber räumt dies nun nicht nur in seiner eigenen Stellungnahme ein, sondern teilt auch noch mit dass sein Posting in dem Thread eine direkte Antwort auf den rechtswidrigen Beitrag war!

Ist so nicht richtig! Der Forenbetreiber schrieb eine Antwort in diesen Thread. Dies geschah jedoch am Anfang. Der rechtswidrige Beitrag stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht dort. Der gesamte Thread erstreckte sich über mehrere Monate.;)

Schau Dir einfach nochmal die Stellungnahme des Betreibers in seinem Forum an.

MFG
 
HappyMutant schrieb:
Schade das du die nicht wirklich gelesen hast oder aber absichtlich falsch interpretierst.

e-ding schrieb:
Ist so nicht richtig! Der Forenbetreiber schrieb eine Antwort in diesen Thread. Dies geschah jedoch am Anfang. Der rechtswidrige Beitrag stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht dort. Der gesamte Thread erstreckte sich über mehrere Monate.

Schau Dir einfach nochmal die Stellungnahme des Betreibers in seinem Forum an.

Sorry, aber da seid Ihr auf dem "Holzweg"!

Zugegeben, es ist aufgrund der sehr verschachtelten Darstellung von Supernature nicht so ganz einfach seine Stellungnahme richtig zu lesen.

Fakt ist aber:

1. Er hat einen Beitrag gepostet und zwar „unmittelbar“ nach dem ersten Beitrag (also als zweiten)

2. Die Abmahnung bezog sich u.a. auch auf diesen ersten Beitrag (den der Forenbetreiber selbst und direkt beantwortet hatte)

3. Das Gericht hat gerade diesen ersten Beitrag (auf den Supernature mit eigenem Post geantwortet hatte) in der Verhandlung am Freitag als rechtswidrig eingestuft.

Und nun erklär mir mal bitte , wieso Supernature keine Kenntnis von diesem vom Gericht als rechtswidrig eingestuften und vorher abgemahnten Beitrag gehabt haben soll, wenn er direkt darauf mit einem eigenen Beitrag geantwortet hat.


Zum Nachvollziehen – hier die relevanten Ausschnitte aus der Stellungnahme von Martin Geuss aka Supernature:

"In der Tat gab es einen Beitrag von mir in diesem Thema, und zwar unmittelbar nach dem Eröffnungsposting.
.............
…… wurde aus dem allerersten Beitrag ein Satz herausgegriffen, in dem der User geschrieben hatte, er habe im Internet gelesen, die Firma sei schon mal verklagt worden.
Dies wird als "unwahre/nicht nachprüfbare Tatsachenbehauptung" eingestuft, also als rechtswidrig."


Wo habe ich hier etwas falsch interpretiert oder nicht richtig gelesen?

Der erste Beitrag wurde abgemahnt und vom Gericht als rechtswidrig eingestuft. Der zweite Beitrag stammte von Supernature (als Antwort auf den ersten, von dem er bis Freitag, als ihm das Gegenteil bewiesen wurde, immer öffentlich behauptet hat ihn nicht zu kennen).


Übrigens genau auf diese Sachlage bezieht sich auch der im dem Bericht von Ra. Bahr wiedergegebene Satz des Richters: "Auf Rückfrage wie dies zu verstehen sei, erklärte das Gericht, dass seiner Ansicht nach ein Forum-Betreiber, der auch aktiv im Forum poste, jederzeit und uneingeschränkt für rechtswidrige Forum-Beiträge hafte. "
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun laut Stellungnahme ist der einzig verbliebene möglicherweise rechtswidrige Eintrag tatsächlich der allererste. Allerdings, und das ist genauso zu lesen, war das wohl der schwächste und harmloseste der bemängelten Einträge. Während die richtig harten Einträge allesamt nach dem Post von Betreiber aufliefen, ist das der einzige der vorher kam. Und nun ist ausgerechnet dieser der einzige Streitpunkt (zur Überraschung von Abmahner und Kläger). Weshalb ich auch oben schrieb, das damit wohl erst recht alle Dämme gebrochen sind, weil sich bald niemand mehr auf sein Rechtsverständnis verlassen kann, sondern die Abmahnung gleich mal dutzendweise ins Haus bekommt.

Insofern hat der gute "br-fl" sogar nicht ganz unrecht, wenn er behauptet, daß hier ja der Betreiber von wußte. Aber: die Abmahnung kam Monate später, sie bezog sich scheinbar zuallerst nicht auf diesen Post, sondern auf viele andere, schärfere. Auch ist man erst eingestiegen, als der Thread so richtig aufgeladen war. Zudem hat man es auch nicht für nötig gehalten den Betreiber über die womöglichen Rechtsverstöße zu informieren und vielleicht um die Löschung zu bitten, sondern man hat sich auf das fehlerhafte Heise-Urteil bezogen. Letztendlich ist ja schon die Form der Abmahnung also gar nicht auf den §11 TDG bezogen gewesen und es ist reine Glückssache das sich die Geschichte so gewendet hat.

Und die Ironie ist die: Wenn man nicht geklagt hätte und das Eingeständnis der eigentlichen schwächeren Position der Abmahner akzeptiert, wäre das gar nicht soweit gekommen. Nur das konnte man so nicht wirklich voraussehen, denn eigentlich ging es um ein ganz anders Anliegen und das wurde erstaunlicherweise vom Gericht durch ausschließen der fraglichen Beiträge ausgeklammert. Klar das hinterher Kandidaten wie br-fl kommen und das für sich ausschlachten. Dessen Heuchelei zu Beginn seines ersten Beitrags übrigens überflüssig ist, es sei denn er hätte auch schon vor Ankündigung des Ausgangs auch nur irgendetwas davon geahnt.
 
HappyMutant schrieb:
Dessen Heuchelei zu Beginn seines ersten Beitrags übrigens überflüssig ist, es sei denn er hätte auch schon vor Ankündigung des Ausgangs auch nur irgendetwas davon geahnt.

und obendrein auch noch permanent in die falsche Richtung geheuchelt: Der von br-fl so häufig als Nachweis seiner Weitsichtigkeit angeführte § 11 TDG ist für die Störerhaftung überhaupt nicht anwendbar, sondern regelt lediglich die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung.
 
HappyMutant schrieb:
Nun laut Stellungnahme ist der einzig verbliebene möglicherweise rechtswidrige Eintrag tatsächlich der allererste. Allerdings, und das ist genauso zu lesen, war das wohl der schwächste und harmloseste der bemängelten Einträge. Während die richtig harten Einträge allesamt nach dem Post von Betreiber aufliefen, ist das der einzige der vorher kam. Und nun ist ausgerechnet dieser der einzige Streitpunkt (zur Überraschung von Abmahner und Kläger).

Mir ist nicht ganz klar, warum der erste Beitrag Deiner Meinung nach der harmloseste war.

Kennst Du ihn im Wortlaut?

Die Richter hielten ihn einhellig für den schlimmsten während sie die sonstigen Behauptungen nur für "diskussionswürdig" hielten.
Immerhin enthielt dieser erste Beitrag ganz konkret die Aussage, dass dem Verfasser bekannt sei, dass diverse Strafverfahren gegen die namentlich genannte Firma laufen sollen (was zu keiner Zeit zutreffend war!).

Ich denke auch nicht, dass es die Beklagte überrascht hat, das dieser Beitrag rechtswidrig ist, immerhin hatte sie ihn als solchen schon asl erheblich eingeschätzt und daher auch an erster Stelle abgemahnt.

HappyMutant schrieb:
Aber: die Abmahnung kam Monate später, ....

Ja, wohl als der Betroffene sie gelesen hatte ....

HappyMutant schrieb:
sie bezog sich scheinbar zuallerst nicht auf diesen Post, ....

Wohl nicht zutreffend, der allererste bemängeltePunkt in dieser Abmahnung war der jetzt als rechtswidrig beurteilte erste Beitrag
(Beitrag Kamikaze / s. Scan der Abmahnung bei Supernature)


HappyMutant schrieb:
Und die Ironie ist die: Wenn man nicht geklagt hätte und das Eingeständnis der eigentlichen schwächeren Position der Abmahner akzeptiert, wäre das gar nicht soweit gekommen.

Richtig - zu hoch gespielt und verloren.

Nun wird es wohl ein Urteil geben, nach dem Supernature zumindest sein Forum in der jetzigen Form überdenken werden muss.

Auch denke ich nicht, dass Supernature die möglichen weiteren Konsequenzen, die sich für ihn aus einem Negativ-Urteil ergeben können richtig einschätzt. Abgesehen davon, dass er möglicherweise noch einen Schadensersatz-Prozess der Geschädigten zu erwarten haben könnte, scheinen aus rechtlicher Sicht möglicherweise auch strafrechtliche Schritte nicht ausgeschlossen.

HappyMutant schrieb:
Nur das konnte man so nicht wirklich voraussehen, ....

Du nicht, ich nicht und wir nicht.

Wohl aber Supernature, er wusste schliesslich, dass er mitgepostet hatte und sich nicht auf "Unkenntnis der Beiträge" dauerhaft berufen kann.

MacII schrieb:
Der von br-fl so häufig als Nachweis seiner Weitsichtigkeit angeführte § 11 TDG ist für die Störerhaftung überhaupt nicht anwendbar ....

Erstaunliche Auffassung, die soweit ich weiss bisher nur ein einziges Mal von einem einzigen Gericht so interpretiert wurde.
Ansonsten wird § 11 TDG in der Rechtssprechung fortlaufend in Abmahnsachen angewandt.


Es ist egal, wie man es dreht oder wendet: Supernature hat seine Spenden mit nicht zutreffenden / falschen / unvollständigen Informationen geworben!

Hier stand ein überflüssiges Zitat.

Es ist egal, wie man es dreht oder wendet: Supernature hat seine Spenden mit nicht zutreffenden / falschen / unvollständigen Informationen geworben!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost)
br-fl schrieb:
Kennst Du ihn im Wortlaut?
Du? Ich kann mich nur auf die Aussage von supernature verlassen, denn mir ist leider der Wortlaut nirgends zugänglich. Da du ihn aber offenbar kennst, muß ich einem von beiden glauben, oder?

Ich denke auch nicht, dass es die Beklagte überrascht hat, das dieser Beitrag rechtswidirg ist, immerhin hatte sie ihn als solchen schon eingeschätzt und daher abgemahnt.
Nein, aber das er der einzige der übrigbleibt und das scheint auch die Beklagten etwas irritiert zu haben. Denn scheinbar war er als einziger strafrechtlich relevant, die anderen offenbar nur beleidigend... Weiterhin ist immer noch die Frage ob sich der Betreiber tatsächlich vorher informieren muß, ob und wieviele Strafverfahren bestehen und ob das nicht auch zu einer nachträglichen Kenntnisnahme gehört.

Ja, wohl als der Betroffene sie gelesen hatte ....
Und natürlich gab man trotzdem dem Abgemahnten nicht die Chance dies zu beseitigen, ohne sofort abzumahnen. Die Frage ist dann wie dringend es war, wenn es eh seit Monaten da stand.

Richtig - zu hoch gespielt und verloren.

Nun wird es wohl ein Urteil geben, nach dem Supernature zumindest sein Forum in der jetzigen Form überdenken werden muss.
Schadenfreude ist die schönste Freude. Dir geht es natürlich ums Recht... Nun nein, es geht dir offenbar darum die Forenlandschaft in Deutschland zu kippen, denn nach diesem Prinzip werden 90% der Foren hierzulande geführt...

Auch denke ich nicht, dass Supernature die möglichen weiteren Konsequenzen, die sich für ihn aus einem Negativ-Urteil ergeben können nicht richtig einschätzt.
Abgesehen davon, dass er möglicherweise noch einen Schadensersatz-Prozess der Geschädigten zu erwarten haben könnte, scheinen aus rechtlicher Sicht möglicherweise auch strafrechtliche Schritte nicht ausgeschlossen.
Kann mal sehen, ein Verfahren alleine reicht noch nicht, da satteln wir also noch ordentlich oben drauf. Fragt sich wie ohne Nennung der Gegner, ein solcher Schadenersatz zu erklären sein soll und welcher gar strafrechtlichen Schritte das sein sollen.


Du nicht, ich nicht und wir nicht. Wohl aber Supernature, er wusste schliesslich dass er mitgepostet hatte und sich nicht auf "Unkenntnis der Beiträge" dauerhaft berufen kann.
Wie ich bereits sagte, er kannte nur den ersten zweifelsfrei und war sich offenbar dessen womöglichen Rechtswidrigkeit nicht bewußt. Denn das verlangt natürlich, daß er sich hätte über mögliche Strafverfahren erstmal informieren müssen. Zu verlangen das er dies weiß ist schon weit hergeholt.

Es ist egal, wie man es dreht oder wendet: Supernature hat seine Spenden mit nicht zutreffenden / falschen / unvollständigen Informationen geworben!
Dir geht es also um deine Spende? Dafür machst du aber enorm viel Wirbel im Netz. Denn das Gericht hat sich nicht mit den weitern Postings auseinander gesetzt, insofern ist das wofür du gespendet hast gar nicht verhandelt worden. Von deinen Beiträgen her, hast du das aber entweder vorher schon gewußt oder tust jetzt so. Nicht nur das, du meldest dich extra in diversen Foren unter diesem Nick an, um die schändliche Vergehen anzuprangern. Dabei dürfte dir aufgefallen sein, daß du damit ziemlich alleine stehst. Also entweder ist der Plan perfekt aufgegangen, oder deine Sichtweise ist ein relativer Einzelfall. Und die Unterstellung man hätte die Spenden unter Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen, nun das ist auch schon wieder weit weit aus dem Fenster gelehnt. Ich hoffe du kannst das dann auch schlüssig beweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ist keine Plattform für einen Stellvertreterkrieg.
Keiner der Beteiligten hier ist in der Lage abschließend eine Beurteilung abzugeben, da das Urteil noch nicht vorliegt, geschweige denn die Begründung des Urteils.
Alle Spekulationen hier beruhen auf subjektiven Interpretationen (da ändert auch die Anwesenheit im Gerichtsaal nichts, denn auch da gibt es nur,selektive, verschiedene und subjektive Eindrücke). Daraus aber Ansprüche abzuleiten und im Netz zu verbreiten ist pure Stimmungsmache.
Daher -> closed
 
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