HappyMutant schrieb:
Nun laut Stellungnahme ist der einzig verbliebene möglicherweise rechtswidrige Eintrag tatsächlich der allererste. Allerdings, und das ist genauso zu lesen, war das wohl der schwächste und harmloseste der bemängelten Einträge. Während die richtig harten Einträge allesamt nach dem Post von Betreiber aufliefen, ist das der einzige der vorher kam. Und nun ist ausgerechnet dieser der einzige Streitpunkt (zur Überraschung von Abmahner und Kläger).
Mir ist nicht ganz klar, warum der erste Beitrag Deiner Meinung nach der harmloseste war.
Kennst Du ihn im Wortlaut?
Die Richter hielten ihn einhellig für den schlimmsten während sie die sonstigen Behauptungen nur für "diskussionswürdig" hielten.
Immerhin enthielt dieser erste Beitrag ganz konkret die Aussage, dass dem Verfasser bekannt sei, dass diverse Strafverfahren gegen die namentlich genannte Firma laufen sollen (was zu keiner Zeit zutreffend war!).
Ich denke auch nicht, dass es die Beklagte überrascht hat, das dieser Beitrag rechtswidrig ist, immerhin hatte sie ihn als solchen schon asl erheblich eingeschätzt und daher auch an erster Stelle abgemahnt.
HappyMutant schrieb:
Aber: die Abmahnung kam Monate später, ....
Ja, wohl als der Betroffene sie gelesen hatte ....
HappyMutant schrieb:
sie bezog sich scheinbar zuallerst nicht auf diesen Post, ....
Wohl nicht zutreffend, der allererste bemängeltePunkt in dieser Abmahnung war der jetzt als rechtswidrig beurteilte erste Beitrag
(Beitrag Kamikaze / s. Scan der Abmahnung bei Supernature)
HappyMutant schrieb:
Und die Ironie ist die: Wenn man nicht geklagt hätte und das Eingeständnis der eigentlichen schwächeren Position der Abmahner akzeptiert, wäre das gar nicht soweit gekommen.
Richtig - zu hoch gespielt und verloren.
Nun wird es wohl ein Urteil geben, nach dem Supernature zumindest sein Forum in der jetzigen Form überdenken werden muss.
Auch denke ich nicht, dass Supernature die möglichen weiteren Konsequenzen, die sich für ihn aus einem Negativ-Urteil ergeben können richtig einschätzt. Abgesehen davon, dass er möglicherweise noch einen Schadensersatz-Prozess der Geschädigten zu erwarten haben könnte, scheinen aus rechtlicher Sicht möglicherweise auch strafrechtliche Schritte nicht ausgeschlossen.
HappyMutant schrieb:
Nur das konnte man so nicht wirklich voraussehen, ....
Du nicht, ich nicht und wir nicht.
Wohl aber Supernature, er wusste schliesslich, dass er mitgepostet hatte und sich nicht auf "Unkenntnis der Beiträge" dauerhaft berufen kann.
MacII schrieb:
Der von br-fl so häufig als Nachweis seiner Weitsichtigkeit angeführte § 11 TDG ist für die Störerhaftung überhaupt nicht anwendbar ....
Erstaunliche Auffassung, die soweit ich weiss bisher nur ein einziges Mal von einem einzigen Gericht so interpretiert wurde.
Ansonsten wird § 11 TDG in der Rechtssprechung fortlaufend in Abmahnsachen angewandt.
Es ist egal, wie man es dreht oder wendet: Supernature hat seine Spenden mit nicht zutreffenden / falschen / unvollständigen Informationen geworben!
Hier stand ein überflüssiges Zitat.
Es ist egal, wie man es dreht oder wendet: Supernature hat seine Spenden mit nicht zutreffenden / falschen / unvollständigen Informationen geworben!