News Urteil: Online-Durchsuchungen teilweise gestoppt

Screemon schrieb:
Schwach was manche hier denken.
Und nein, auf 1000 Befragte kann man nicht zählen! Man müsste schon 100.000 Menschen befragen, die sich mit Computer auskenne und sich damit beschäftigen. Jemand der es nur für Word ein mal die Woche verwendet, mal Chattet oder Ähnliches, wird wohl kaum gegen die Untersuchung sein, weil es ihn nicht betrifft. Gilt genauso für 14 jährige, da diese meist auch keine Ahnung haben....
Ein Spiel installieren, im Internet was suchen, Word und Excel bedienen ist keine Ahnung!

... du solltest dich vielleicht einmal mit dem Thema MEINUNGSUMFRAGEN beschäftigen - denn sonst würdest du nicht solch einen Blödsinn schreiben ... :evillol:
 
Nun denn, ich habe von dem Urteil aus den Nachrichten erfahren. Ich denke, das den Online-Durchsuchungen nun hohe richterliche Hürden auferlegt werden ist sinnfällig und richtig. Meiner (sicher fachlich unkorrekten) Meinung widersprechen die Online-Durchsuchungen der Unversehrtheit der Wohnung (afair ein Menschenrecht). Imo ein guter Tag für die Freiheit in Deutschland.
Die Anwälte diverser Rechteinhaber ... stehen schon jetzt geifernd vor diesem unerschöpflichen, bis zum Rand mit Abmahngebühren gefüllten Honigtopf.
Das die Online-Durchsuchungen Begehrlichkeiten bei Rechteinhabern weckt glaube ich gerne. Doch ist das einer Pauschal-Verurteilung und Massen-Diskreditierung jedes einzelnen Users gleichzusetzen. Gleichwohl das es jetzt illegal wird, würde dieser Schuss wohl nach hinten losgehen, da der Imageschaden bei potentiellen Kunden zur Kaufzurückhaltung führen könnte. Aber statt seinen Umsatz mit konkurrenzfähigen Produkten zu erzielen, kann man auch versuchen diesen einzuklagen :rolleyes:
 
Spielkind schrieb:
Das die Online-Durchsuchungen....

Es geht mir nicht um die Online-Durchsuchung.
Denn ich glaube ja viel, aber nicht, dass die Ergebnisse von derartigen Schnüffelaktionen an Dritte weiter gegeben werden.
Außerdem ist der "Bundestrojaner" viel zu aufwändig für Bagatelldelikte.
Ich jedenfalls behaupte von mir, dass mir keiner so schnell von außerhalb der Wohnung ein Schadprogramm auf meinem System installiert.


Es geht mir viel mehr um die Verbindungsdaten die in der VDS erfasst werden.
Das ist nämlich die wirkliche Gefahr.
Wer kann denn heute schon abschätzen wer darauf alles Zugriff bekommt?
Erst das BKA, dann das Finanzamt, das Sozialamt, vllt. auch Herr Rasch. Und wer der schon darf, warum dann nicht auch die Pr0n-Produzenten usw usf...

Aber es gibt ja Lösungen.

Ich hab z.B. gute Erfahrungen mit 'Tor' gesammelt.
Ihr könnt ich ja mal testen, z.B. http://www.wieistmeineip.de mit und ohne Tor aufzurufen.





Oder noch besser http://www.danasoft.com/

Ich hab mich selbst gewundert wo ich angeblich plötzlich wohne ;)

MfG Bam
 

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@roboto:
Ich glaube kaum, daß ein Softwarehersteller sich auf solche Einkäufe einlassen darf. Dann wird es nämlich Regressansprüche durch Firmen geben. Ich bin zwar kein Fachmann, aber wenn z.B. eine Firma Schaden erleidet durch eine Lücke ist das eine Sache, aber wenn die Lücke verkauft wird und somit keine Warnhinweise existieren, dann ist es doch fahrlässig, meinst Du nicht?
 
meiner meinung nach eine sehr gute entscheidung! auf jeden fall ist das problem der privatsphäre somit wieder einigermaßen(!!) in die schranken gewiesen, aber es bleibt die möglichkeit bei wirklich ernsten bedrohungen etwas zu unternehmen. schliesslich hört bei dingen wie terrorismus o.ä. ja nun wirklich der spass auf und von daher eine völlig richtige entscheidung von karlsruhe ;-)
 
Abwarten, wie das Gesetz nach der Anpassung ausgelegt werden kann. Ich erinnere dabei an die Telefonüberwachung, die auch erst für absolute Ausnahmen gedacht war und heute von Jahr zu Jahr in die Höhe schnellt.

Der Grundstein zur Überwachung wurde geschaffen und ich bin gespannt, wie mit diesem Gesetz in 5 Jahren umgegangen wird. Heute, wo viele Richter wegen Überlastung schon mal eine Hausdurchsuchung durchwinken (einmal sogar wegen einer nicht bezahlten Sextelefonrechung), ist Missbrauch durch die Behörden nicht ausgeschlossen.

Nur frage ich mich, wie bei dieser konspirativen Methode die Möglichkeit bleibt, Missbrauch aufzudecken?

Edit: Und wie man hier lesen kann, rechnen selbst jetzt schon die Richter mit vielen Onlinedurchsuchungen> "riesigen Datenmengen"

http://www.heise.de/newsticker/meldung/104238

Soviel zum Thema, die Hürden sind hoch und es werden nur Einzelfälle sein. Dazu ist das Gesetzt zu schwammig formuliert und ist es nicht schon "Eine Gefahr für Leib und Leben", wenn man mit seinem Auto öfters mal zu schnell fährt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenigstens sind dem ganzen Unsinn jetzt gewisse Grenzen gesetzt. Wie die Entwicklung bei Online Durchsuchungen in den nächsten Jahren sein wird werden wir wohl einfach abwarten müssen. Allerdings wäre es mir wesentlich lieber gewesen, wenn der Bundestrojaner gekippt worden wäre. Man wird heute im Namen des Terrors schon genug überwacht.
 
...Es geht mir viel mehr um die Verbindungsdaten die in der VDS erfasst werden.... Wer kann denn heute schon abschätzen wer darauf alles Zugriff bekommt?...
Ist das denn nicht schon lange der Fall? Oder wie ist die seid längerem laufende Abmahn-Welle sonst zu erklären? Ohne Verbindungsdaten von den ISP dürfte doch nicht nachvollziehbar sein, wer wann was up-/ downloadet.

Nun denn, ich sollte nicht in Gefahr sein, das ich unter die Abmahn-Räder komme. Aber der "Bundestrojaner", der via Mail oder Webpage eingeschleust wird, oder gar als mögliches Szenario in der Tageszeitung via "Einbruch" installiert wird, ist unterbunden und bedingt, wie eine Haussuchung, einen richterlichen Beschluss und somit einen begründeten Verdacht. Damit wäre ich einverstanden, die Unversehrtheit der Wohnung bleibt gewahrt.
 
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