• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

US Version von Left4Dead 2 verboten?

CrazySheep schrieb:
Am 9/11 wurde in jedem TV Sender gezeigt wie verzweifelte echte Menschen aus dem Turm in den Tot springen, das war ok. Aber in einem Spiel dürfen nichtmal Knochen oder sowas gezeigt werden schon muss es verboten / indiziert werden?

Gezielte Meinungsmanipulation--->Propaganda.

Gibt´s da keine Petitionen dazu?
 
@Don Sanchez:
Die Zensierung (i.e. die Änderung der Spielmechanik im Flughafenlevel von MW2 bzw. die angepasste Version von L4D2) hat ja erstmal nichts mit dem Thema zu tun. Das sind Anpassungen seitens des Herstellers/Publishers aus Angst vor z.B. Indizierung. Denn, wie du richtig sagst, das wird die Verkaufszahlen definitiv drücken, obwohl jeder theoretisch in den Laden gehen und es kaufen kann. Von einer weitergehenden Maßnahme wie Beschlagnahmung müssen wir hier erstmal nicht ausgehen, das geschieht nicht ohne weiteres.
Man könnte also bestenfalls argumentieren, dass sich Leute aus Unwissenheit beschränken lassen, da würde ich zustimmen. Das ist dann aber die Schuld der entsprechenden Menschen, die müssten sich nur mal eingehender informieren. Und da hast du auch Recht, wir sehen, dass das auch auf viele in diesem Forum zutrifft.
 
DunklerRabe schrieb:
Die Zensierung (i.e. die Änderung der Spielmechanik im Flughafenlevel von MW2 bzw. die angepasste Version von L4D2) hat ja erstmal nichts mit dem Thema zu tun. Das sind Anpassungen seitens des Herstellers/Publishers aus Angst vor z.B. Indizierung. Denn, wie du richtig sagst, das wird die Verkaufszahlen definitiv drücken, obwohl jeder theoretisch in den Laden gehen und es kaufen kann.
Klar wird hier nicht vom Staat von den Herstellern selber zensiert, aber sie haben ja kaum eine Wahl, oder?
Entweder sie machen es selbst, oder sie ruinieren sich wirtschaftlich durch eine höhere USK Einstufung/Indizierung/Beschlagnahmung..

DunklerRabe schrieb:
Von einer weitergehenden Maßnahme wie Beschlagnahmung müssen wir hier erstmal nicht ausgehen, das geschieht nicht ohne weiteres.
Dass das bei Left 4 Dead 2 eintritt kann ich mir auch nicht denken, schon Left 4 Dead 1 war ja auf Liste B und wurde nur indiziert, bei Left 4 Dead 2 ist die Gewalt ja nur etwas detaillierter, der Inhalt ist ja sonst recht gleich.
Aber es gibt halt einige Spiele bei denen ist es eingetreten, und es kann auch in Zukunft bei irgendwelchen Spielen passieren, und da wird der Zugang halt doch beschränkt, ja verhindert.

DunklerRabe schrieb:
Man könnte also bestenfalls argumentieren, dass sich Leute aus Unwissenheit beschränken lassen, da würde ich zustimmen. Das ist dann aber die Schuld der entsprechenden Menschen, die müssten sich nur mal eingehender informieren.
Stimmt natürlich.

Aber das Problem der schwereren Beschaffbarkeit im Bezug auf Kaufmöglichkeiten und Preis, besonders bei Steam wo man es ja nur Cut bekommt bleibt leider.
 
hi habe von left 4 dead 2 eine uncut version aus österreich. muss ich mir deswegen jetzt sorgen über rechtliche konsquenzen machen? habe es im internet bestellt, und über steam dann aktiviert und installiert. die version ist immer noch uncut, und nich durch mein deutsches steam cut geworden

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
DunklerRabe schrieb:
Ich finde, wenn man schon keine Ahnung hat, sollte man das nicht noch unnötig in die Welt hinaus tragen wie Fragmaster4Ever das hier praktiziert. Für CrazySheep gilt fast das gleiche, denn es ist kein Verbot.

Dann fass Dich an die eigene Nase

Nachdem "Call of Duty 6" und "Left 4 Dead 2" vorerst auf der Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) stehen, droht jetzt zudem die Beschlagnahmung.

Und von nichts anderem als diesem (natürlich noch nicht eingetretenem) Szenario spreche ich. Nicht von einer Indizierung. Und das die Deutsche Wirtschaft nicht davon betroffen ist wage ich zu bezweifeln wenn man mal sieht wie viele ihre Spiele unzensiert im Ausland kaufen statt hierzulande.
Und bevor wieder was kommt: Spiele werden geschnitten um einer Indizierung zu entgehen. Das eine hat mit dem anderen also durchaus was zu tun.
 
Zurück
Oben