Vergessen Domain zu verlängern

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Cadet 2nd Year
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Ich habe vergessen meine Domain (gemietet bei Nitrado) zu verlängern. Nun hat sich die Firma Domainprofi.de die Domain gekauft.

Dies geschah relativ plötzlich.

Als ich mit der Firma Kontakt aufgenommen habe, verlangte diese 800,00€ für den Kauf der Domain.

Ich habe die Seite für schlappe 7€/Jahr gekauft und soll jetzt 800€ dafür bezahlen???

Ist es möglich, dass ich die Domain bekomme, ohne dass ich den Preis bezahlen muss?
 
Expired Domains und so.. gibt eine Masse an Firmen die den ganzen Tag lang F5 drückt und auf "gute" expired Domains wartet. Das war bei dir nun der Fall.. Jetzt haben sie natürlich die vollen Rechte an der Domain.
 
Abgesehen davon, dass das jetzt deren Domain ist, wer kauft ne Domain bei nem Gameserver-Hoster? *facepalm*

Für ne neue Domain kann ich dir namecheap.com empfehlen, die geben dir 1 Monat vor Verlängerungsfristen per Mail Bescheid und es ist auch möglich Geld zu hinterlegen und einzustellen, dass die Verlängerung automatisch erfolgt.
Gibt sogar optional ein PositiveSSL-Zertifikat für 1,99$ zu jeder Domain dazu.
 
ich würde einfach mal abwarten; wenn es nämlich keine kaufwilligen Interssenten gibt stoßen die Firmen die Domains oft auch wieder ab.
 
Warten und hoffen, mehr kann man da nicht tun, kennst doch den Spruch "Wer zuletzt kommt den bestraft das Leben!"
Trifft leider bei so vielen zu. :(
 
..Heisenberg.. schrieb:
Expired Domains und so.. gibt eine Masse an Firmen die den ganzen Tag lang F5 drückt ...Jetzt haben sie natürlich die vollen Rechte an der Domain.

Das mit F5 ist falsch. Provider erfahren u.a. über Datenbanken, welche Domains freigeworden sind. Und wenn da einer über Automatismen Registrierungen vornimmt... dumm gelaufen eben, dann ist die eben abgelaufene Domain schon wieder registriert.
Das mit den vollen Rechten ist in der Form nicht absolut eindeutig. Kann der bisherige Nutzer einen eindeutigen Bezug der Domain zu seiner Person, seinem Namen oder seinen Produkten darlegen, also Namens- oder Markenrechte anführen, ist eine kostenfreie Übertragung der Domain durchaus juristisch machbar. Ist aber dennoch kein leichtes Unterfangen.

Grundsätzlich sollte jeder, der eine Domain registriert, das nur bei einem Anbieter machen, der Verträge nicht einfach stumpf auslaufen läst sondern automatisch verlängert, idealerweise mit automatischem Zahlungseinzug, so dass auch in der Hinsicht keine Irritationen aufkommen können.

Dem TE würde ich raten, die gleichnamige Domain nun unter anderer TLD neu aufzumachen. Trotzdem würde ich regelmäßig nachsehen, ob die momentan bei diesem Domaingrabber liegende Domain nicht doch irgendwann wieder frei wird. Eine meiner früheren Domains wurde auch nach (von mir geplanter) Beendigung durch so ein Unternehmen belegt. Irgendwar war die dann aber wieder frei (wollte mal wissen, ob sich was getan hat). Kein Wunder, denn Registrierungen und Aufrechterhaltung der Seite kosten Geld. Das läppert sich, wenn man Tausende und Abertausende Domains blindlings bucht.
 
dangee schrieb:
ich würde einfach mal abwarten; wenn es nämlich keine kaufwilligen Interssenten gibt stoßen die Firmen die Domains oft auch wieder ab.

da man Domains nur jahresweise mieten kann, wird für mindestens ein Jahr der TE leer ausgehen. Neue Domain suchen und aus dem Fehler lernen, autom. Vertragsverlängerung hat eben auch seine Vorteile.
 
hol dir ne neue Domain bei http://www.do.de ... Da wird jedes Jahr (wenn du das so einstellst) das Geld für die .de Domain (1. Jahr 5€ ab dann 3€) automatisch vom Konto abgebucht...
 
Sterntaste schrieb:
Das mit den vollen Rechten ist in der Form nicht absolut eindeutig. Kann der bisherige Nutzer einen eindeutigen Bezug der Domain zu seiner Person, seinem Namen oder seinen Produkten darlegen, also Namens- oder Markenrechte anführen, ist eine kostenfreie Übertragung der Domain durchaus juristisch machbar. Ist aber dennoch kein leichtes Unterfangen.

Korrekt. Angenommen, du würdest Wind vom nächsten Apple-Produkt, nennen wir es mal iMer, bekommen und dir rechtzeitig imer.de, imer.com,... registrieren, dann würdest du die Domains allesamt an Apple abtreten müssen, sobald die ihr Produkt dann offiziell vorstellen.
 
Daaron schrieb:
Korrekt. Angenommen, du würdest Wind vom nächsten Apple-Produkt, nennen wir es mal iMer, bekommen und dir rechtzeitig imer.de, imer.com,... registrieren, dann würdest du die Domains allesamt an Apple abtreten müssen, sobald die ihr Produkt dann offiziell vorstellen.

sicher?

meines wissens nach sind nämlich domains die einzige ausnahme von dieser regelung...hier gilt meines wissens nach "wer zuerst kommt, malt zuerst" (und selbiges wurde mir auch von einem privatrecht-dozenten bestätigt)

als beispiel nannte dieser die firma bzw. gemeinde "segnitz". die gemeinde segnitz wollte eben "segnitz.de" als domain, diese hatte aber die firma schon registriert -> pech gehabt

übrigens selbiges bei der homepage des BGH...bgh.de führt zu einer vollkommen anderen seite

aber ich habe weder jura studiert, noch behaupte ich mich, gut auszukennen
 
nein, dvierny
apple, microsoft und andere grössere firmen können diese "domain-name-zum-geld-machen" gerichtlich anfechten und bekommen diese auch... google gibt weiter auskunft..
bei "normalos" wird das aber schon schwieriger, wenn du müller oder meier heisst... oder dein verein erst seit 3 tage existiert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Domainnamensrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Domaingrabbing


ist aber pipiegal, wichtige zahlungen zu vergessen.... bleibt halt ein menschlicher zug. vielleicht hat der domaingrabber auch menschliche züge und verzichtet darauf...
 
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d4ny du hast mit wer-zuerst-kommt-malt zu erst schon Recht. Gleichzeitig gilt aber auch wenn jemand zb auf Grund seines Familiennamens mehr Recht drauf hast, musste die abgeben.

Registrierst du heute aber die Domain banak.de und morgen macht ne Firma mit dem Namen auf und wird weltbekannt hat sie kein Anrecht auf die Domain, du hattest die Domain schon vor deren ggf. angemeldeten Namensschutz.
Die deutschen Gerichte machen hier aber einfach eine Ausnahme indem sie definieren, dass jemand unter der Domain banak.de die Firma erwartet und nicht dich. Sie sprechen dir das Recht an der Domain also einfach wieder ab, weil die Firma bekannter ist - geil gell? xD

Ich kann für den letzten Fall bei Interesse mal das Gerichtsurteil raussuchen: da musste der rechtmäßige Eigentümer, ein Herr Shell die Domain an die gleichnamige Firma aus genanntem Grund übergeben - das Gesetz ist dafür da um gebrochen zu werden...
 
@ice-breaker und Threadleser: Grundsätzlich gilt bei Domains tatsächlich: "Wer zu erst kommt, malt zu erst". Was grundsätzlich nicht richtig ist, dass eine größere Firma oder ein Konzern - bspw. ein fiktiver Konzern "Postsammler AG" - Dir ohne weiteres Deine Domain "postsammler.de" einklagen kann. Sollte die Domain vor der Gründung des Unternehmens bereits registriert sein, hat der Konzern nur die Möglichkeit diese Domain von Dir freizukaufen.

Jetzt kommt allerdings der Clou bei der Geschichte: Um sich solche Unkosten und Aufwendungen zu ersparen, lässt sich die Firma den Namen "Postsammler" patentieren - meist schon vor Gründung des Unternehmens - und hat somit jegliche Rechtsansprüche auf diesen Namen. Sobald das Patent steht, bekommst Du eine Information die Domain freiwillig abzugeben oder die Sache kommt vor Gericht - welche dort nicht zu Deinem Gunsten entschieden wird.

Alternativ kann eine Firma auch auf Verwechslungsgefahr plädieren, was für das Unternehmen jedoch mit Risiko verbunden ist und die Chancen 50/50 stehen diese Domain anerkannt zu bekommen. Dabei kommt es stets auf den Grad der Ähnlichkeit an, was jedoch nur ein Richter entscheiden kann und wird.
Die Chancen eine Domain zu behalten welche frisch geschalten wurde und eine Firma/Konzern jedoch bereits mit ähnlichem oder exaktem Namen vorher bestand, ist die Chance fast bei null diese Domain behalten zu können.

Hier ist das Urteil um die Domain "shell.de": http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/66-domain-shell-de.php
Es geht immer nur um Patente und Markenrechte, sowie wann diese ausgestellt wurden. Der Fall ist bei shell.de eindeutig. SHELL wurde vor der Gründung des Klein-Unternehmens durch den Beklagten, bereits als Wort- und Markenname registriert. Dabei spielt es keine Rolle in wie weit sich die Tätigkeitsfelder unterscheiden. Der Beklagte hatte keine Chance diesen Fall zu gewinnen. Hätte der Konzern SHELL keine Wortmarke zum Patent angemeldet, hätte der Beklagte weit mehr Chancen gehabt, jedoch hätte dies am Ende vielleicht auch nichts genützt, da SHELL Mineralöl bereits seit 1930 im HR eingetragen ist. Hätte der Beklagte jedoch die Wortmarke registriert bevor der Konzern SHELL auf Idee gekommen wäre, hätte es sehr schlecht für Shell enden können - ich würde sogar soweit gehen zu sagen, das es für SHELL schlecht ausgegangen wäre.

Es gibt sehr viele Seiten im Netz, die Beispielsweise "Battlefield" im Domain-Namen tragen - Foren, Communitys, Blogs, usw. Battlefield ist ein Markenname und ist auch als dieses beim Patentamt international registriert und ist eine Trendmarke. Sollte DICE/EA nun auf die Idee kommen, dass es besser ist diese Seiten aus dem Verkehr zu ziehen, können diese jederzeit Ihre Rechte geltend machen. Der Name "Battlefield" kann im entsprechenden Tätigkeitsfeld frei verwendet werden, diese Nutzung kann jedoch jederzeit unterbunden werden, aufgrund des Patents. Dies gilt dann aber auch nur für den Medien und Spielebereich welche explizit dem Tätigkeitsfeld rund um das Spiel zu zuordnen sind. Bspw. würde der Blog "Battlefield" welcher sich um Kriegsberichte aus der realen Welt dreht, davon nicht betroffen sein. Battlefield ist allgemeiner Sprachgebrauch im englischen und kann daher nicht als Wortmarke geschützt werden.

Du kannst Dir Deine Domain zurück holen, indem Du ein Patent anmeldest welche genau dem Namen der Domain entspricht und kannst einen Transfer bei bspw. der Denic (wenn deutsches Patent und deutsche Domain), unter Vorlage des Auszugs aus dem Patentregister DPMA, in die Wege leiten. Ein Patent kostet idR bis 350 €, je nach dem ob Du einen Anwalt einschaltest könnte es auch teurer werden bis 600 € inkl. Anwaltskosten. Allerdings solltest Du beachten, ob der Name auch den Patentrichtlinien entspricht und überhaupt geschützt werden kann oder er nicht bereits geschützt ist. Damit sollte man sich jedoch vorher eingehend beschäftigen um eventuellen späteren Frust zu vermeiden und auch nur, wenn sich der tatsächliche Wert der Domain mit den Ausgaben vereinbaren lässt.

EDIT: Wenn man vollkommen auf der sicheren Seite sein möchte, kommt man am Patent nicht vorbei. Vor allem bei geistigem Eigentum (selbst erdachter Name/Firmenname/Domainname) sollte man sich überlegen ein Wort- /Marken-Patent anzumelden. Selbst wenn die Domain vergessen wird zu bezahlen und von jemand anderen aufgekauft wird, besteht jederzeit die Möglichkeit diese wieder, mit Vorlage der Auszüge aus dem DPMA, einzuklagen und Schadenersatz zu fordern - Schadenseratz nur, sollte diese für kommerzielle Zwecke genutzt worden sein. Man sollte jedoch beachten, dass deutsche Patente bei der DPMA auch nur für .de Domains geltend gemacht werden können!
Jedoch auch hier gilt: Informieren und ausgiebig damit beschäftigen! Sowie den potenziellen Wert mit den Kosten gegenüber stellen.
 
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