@ice-breaker und Threadleser: Grundsätzlich gilt bei Domains tatsächlich: "Wer zu erst kommt, malt zu erst". Was grundsätzlich
nicht richtig ist, dass eine größere Firma oder ein Konzern - bspw. ein fiktiver Konzern "Postsammler AG" - Dir ohne weiteres Deine Domain "postsammler.de" einklagen kann. Sollte die Domain vor der Gründung des Unternehmens bereits registriert sein, hat der Konzern nur die Möglichkeit diese Domain von Dir freizukaufen.
Jetzt kommt allerdings der Clou bei der Geschichte: Um sich solche Unkosten und Aufwendungen zu ersparen, lässt sich die Firma den Namen "Postsammler" patentieren - meist schon vor Gründung des Unternehmens - und hat somit jegliche Rechtsansprüche auf diesen Namen. Sobald das Patent steht, bekommst Du eine Information die Domain freiwillig abzugeben oder die Sache kommt vor Gericht - welche dort nicht zu Deinem Gunsten entschieden wird.
Alternativ kann eine Firma auch auf Verwechslungsgefahr plädieren, was für das Unternehmen jedoch mit Risiko verbunden ist und die Chancen 50/50 stehen diese Domain anerkannt zu bekommen. Dabei kommt es stets auf den Grad der Ähnlichkeit an, was jedoch nur ein Richter entscheiden kann und wird.
Die Chancen eine Domain zu behalten welche frisch geschalten wurde und eine Firma/Konzern jedoch bereits mit ähnlichem oder exaktem Namen vorher bestand, ist die Chance fast bei null diese Domain behalten zu können.
Hier ist das Urteil um die Domain "shell.de":
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/66-domain-shell-de.php
Es geht immer nur um Patente und Markenrechte, sowie wann diese ausgestellt wurden. Der Fall ist bei shell.de eindeutig. SHELL wurde vor der Gründung des Klein-Unternehmens durch den Beklagten, bereits als Wort- und Markenname registriert. Dabei spielt es keine Rolle in wie weit sich die Tätigkeitsfelder unterscheiden. Der Beklagte hatte keine Chance diesen Fall zu gewinnen. Hätte der Konzern SHELL keine Wortmarke zum Patent angemeldet, hätte der Beklagte weit mehr Chancen gehabt, jedoch hätte dies am Ende vielleicht auch nichts genützt, da SHELL Mineralöl bereits seit 1930 im HR eingetragen ist. Hätte der Beklagte jedoch die Wortmarke registriert bevor der Konzern SHELL auf Idee gekommen wäre, hätte es sehr schlecht für Shell enden können - ich würde sogar soweit gehen zu sagen, das es für SHELL schlecht ausgegangen wäre.
Es gibt sehr viele Seiten im Netz, die Beispielsweise "Battlefield" im Domain-Namen tragen - Foren, Communitys, Blogs, usw. Battlefield ist ein Markenname und ist auch als dieses beim Patentamt international registriert und ist eine Trendmarke. Sollte DICE/EA nun auf die Idee kommen, dass es besser ist diese Seiten aus dem Verkehr zu ziehen, können diese jederzeit Ihre Rechte geltend machen. Der Name "Battlefield" kann im entsprechenden Tätigkeitsfeld frei verwendet werden, diese Nutzung kann jedoch jederzeit unterbunden werden, aufgrund des Patents. Dies gilt dann aber auch nur für den Medien und Spielebereich welche explizit dem Tätigkeitsfeld rund um das Spiel zu zuordnen sind. Bspw. würde der Blog "Battlefield" welcher sich um Kriegsberichte aus der realen Welt dreht, davon nicht betroffen sein. Battlefield ist allgemeiner Sprachgebrauch im englischen und kann daher nicht als Wortmarke geschützt werden.
Du kannst Dir Deine Domain zurück holen, indem Du ein Patent anmeldest welche genau dem Namen der Domain entspricht und kannst einen Transfer bei bspw. der Denic (wenn deutsches Patent und deutsche Domain), unter Vorlage des Auszugs aus dem Patentregister DPMA, in die Wege leiten. Ein Patent kostet idR bis 350 €, je nach dem ob Du einen Anwalt einschaltest könnte es auch teurer werden bis 600 € inkl. Anwaltskosten. Allerdings solltest Du beachten, ob der Name auch den Patentrichtlinien entspricht und überhaupt geschützt werden kann oder er nicht bereits geschützt ist. Damit sollte man sich jedoch vorher eingehend beschäftigen um eventuellen späteren Frust zu vermeiden und auch nur, wenn sich der tatsächliche Wert der Domain mit den Ausgaben vereinbaren lässt.
EDIT: Wenn man vollkommen auf der sicheren Seite sein möchte, kommt man am Patent nicht vorbei. Vor allem bei geistigem Eigentum (selbst erdachter Name/Firmenname/Domainname) sollte man sich überlegen ein Wort- /Marken-Patent anzumelden. Selbst wenn die Domain vergessen wird zu bezahlen und von jemand anderen aufgekauft wird, besteht jederzeit die Möglichkeit diese wieder, mit Vorlage der Auszüge aus dem DPMA, einzuklagen und Schadenersatz zu fordern - Schadenseratz nur, sollte diese für kommerzielle Zwecke genutzt worden sein. Man sollte jedoch beachten, dass deutsche Patente bei der DPMA auch nur für .de Domains geltend gemacht werden können!
Jedoch auch hier gilt: Informieren und ausgiebig damit beschäftigen! Sowie den potenziellen Wert mit den Kosten gegenüber stellen.