Verjährungsfristen Rechnungen?

Armibell

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In 2012 kam es bei einer Fahrzeugrückgabe zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Autohaus.

Ich habe die Rechnung nicht bezahlt und die Mahnung ignoriert.

Daraufhin war Stillstand bis Dezember 2015.
Da kam zum 30.12.2015 ein Mahnbescheid.

Gegen den habe ich Einspruch eingelegt.
Wieder 6 Monate darauf zum Ende Juni 2016 hat die gegnerische Partei Klage eingereicht beim Amtsgericht.

Bis jetzt ist allerdings weiter nichts gekommen.

Ein Bekannter meinte, dass die Sache jetzt dann Ende Februar endgültig verjähren wird, da weiter nichts geschieht von der Gegenseite her.
Das war alles nur zum wahren der Frist.

Hat jemand eine Quelle, wo man nachlesen kann, was da jetzt genau passieren müsste?
Oder wann die Sache endgültig verjährt?
 
Kurzgefasst: durch das Mahnverfahren Ende 2015 wurde die Verjährung erstmal gehemmt. Sonst wäre der Anspruch sehr wahrscheinlich damals schon vom Tisch gewesen.
Diese Hemmung dauert aber auch nur eine gewisse Zeit an, nämlich 6 Monate, so sagt's Dir § 204 Abs. 2.

Jetzt wird Deine Schilderung zu ungenau. Also bis Ende Juni 2016 hast Du nichts mehr gehört. Und dann? Hat das Autohaus Dir da nochmal geschrieben und mit einer Klage gedroht oder hast Du Post vom Gericht bekommen?

Wenn eine Klageschrift vom Gericht zugestellt wurde, kannst Du z.B. mal bei der zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts anrufen und nach dem Stand des Verfahrens fragen.
 
Ich habe mir die Unterlagen jetzt nochmals genau angeschaut.

Das letzte was kam, war ein Schreiben vom Amtsgericht Coburg in dem steht:

"in der oben genannten Mahnsache wurde am 10.01.2016 von ihnen Widerspruch erhoben.
Die Voraussetzugen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor."

Mein Anwalt hat mir das Schreiben vom Amtsgericht zugeschickt.
Dieser schreibt in seinem Anschreiben dazu: "in vorbzeichnter Angelegen hat die Gegenseite anscheinend ihre Klage nunmehr begründet, so dasss das Verfahren vor dem Amtsgericht ... weitergeführt wird."

Ich glaube der Anwalt hat sich aber vertan, oder?
Das Schreiben vom Amtsgericht bestätigt ja nur, wass mein Widerspruch eingegangen ist?
Seit dem habe ich nichts mehr gehört.

Das Schreiben vom Amtsgericht und vom Anwalt sind aber vom 05.07.2016
 
Wenn da eh schon ein Anwalt im Spiel ist, dann sollte doch problemlos eine verbindliche Auskunft zur Verjährung möglich sein, ohne dass eine Internetgemeinde mit Wenn und Aber Vermutungen aufstellt.
Wobei... wenn der Mahnverfahren und Klage praktisch als Synonyme verwendet ...

Der normale Verlauf des Mahnverfahrens wäre, dass nach Deinem Widerspruch der Antragsteller die Fortführung des Verfahrens beantragen müsste. Dann geht die Sache vom Mahngericht an das zuständige (Amts-)Gericht.
Das Zitat klingt schwer danach, dass es noch vom Mahngericht kam, vonwegen "Voraussetzungen liegen vor". Dass das aber erst ein halbes Jahr nach dem Widerspruch kam, ist schon merkwürdig.
Wenn der Anspruchsteller aber beantragt hat, dass das Mahnverfahren fortgeführt wird und er seinen Anspruch begründet hat, dann ist es seltsam, dass noch nichts von dem zweiten Gericht zugestellt wurde.

Soll sich der Anwalt mal zu seiner Akte äußern, und zwar etwas konkreter als nur "anscheinend".
 
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