Verkäufer stellt keine Rechnung [Amazon]

kkc1945

Banned
Registriert
Okt. 2010
Beiträge
974
Hallo liebes Forum und lieber Helfer,

über Amazon hab ich ein Artikel in Namen meines Vaters gekauft, der selbständig ist.
Der Verkäufer hat hat bis heute nach mehrmaligen E-Mails sich nicht zurück gemeldet.
Da es Probleme mit dem Finanzamt geben könnte, weil einfach die Rechnung fehlt, hab ich
eben Amazon angerufen und sie sagten, dass der Verkäufer sich in England aufhalte und ich
eventuell die Rechnung nie erhalte, weil schon 1 Monat um ist. Jedoch hab ich mich schon früher
beim Verkäufer gemeldet, auch Amazon hat meine E-Mails an den Verkäufer weiter gereicht.

Was genau kann man machen, wenn der Verkäufer die Rechnung nicht ausstellt, einfach den Artikel zurückschicken und Geld zurückverlangen? Also gibt es sowas wie Gesetzte dafür?
 
Nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht ist der gewerbliche Verkäufer nur nach § 14 UstG verpflichtet eine Rechnung auszustellen, wenn u.a. der Käufer ein Unternehmer ist. Dieser Anspruch ist auch zivilrechtlich einklagbar.

Du musst dem Verkäufer deutlich gemacht haben, dass ein Unternehmer gekauft hat.
Du musst überhaupt bei einem Unternehmer gekauft haben!
Du musst überhaupt bei einem deutschen Unternehmer gekauft haben! (sonst innergem. Geschäft)

Bei einer Kleinbetragsrechnung <150 Euro sind nicht alle Rechnungsdaten erforderlich. Da könnte es evtl. genügen, den Amazon Angebotstext + EMail dazu auszudrucken, aus welcher der Vorsteuerbetrag sich rechnerisch ableiten lässt.
 
einfach den Artikel zurückschicken und Geld zurückverlangen?
Nach einem Monat? War es eine private Auktion? Hast Du es als Gewerbetreibender gekauft? Was möchtest Du dem FA denn geben, wenn Du keine Rechnung hast und deswegen Probleme bekommst? Du hast doch einen Beleg das es bezahlt worden ist und den Link zu der Aktion bei Amazon. Drucke es aus und hefte es an den Kontoauszug. MwSt bekommst Du wohl nicht zurück, weil Du ja dann evtl erst noch in D diese nachzahlemn müsstest, beim Zoll war das Paket ja wohl nicht wegen EU Kauf? Um welchen Betrag geht es denn überhaupt?

Da hat es @ThomasK_7 ja noch besser erklärt.
 
Erst einmal bedanke ich mich für eure beiden Antworten, das freut mich sehr.

Wir sprechen von einem Betrag von 250€ um genauer gesagt um eine Kamera, die für
Innenaufnahmen gedacht ist, da mein Vater in der Hotelbranche tätig ist, wie z.B Fotos
von Beschädigungen etc.

Ja, das Produkt ist über die Firma meines Vaters gekauft worden, da er mich drum gebeten hat
mich darum zu kümmern.
 
Und nun beantworte doch auch noch die anderen Fragen, was will das Finanzamt nicht anerkennen? Die 250 € die Du vom Geschäftskonto überwiesen hast, dafür gibt es doch einen Beleg auf dem Kontoauszug, hefte diesen mit den Angaben die Du bei der Bestellung bekommen hast zusammen ab, mache die Buchung bei der Buchhaltungssoftware/Steuerberater und fertig, wegen den 250 € wird das FA wohl keine Probleme machen. Die Vorsteuer kannst Du natürlich dann nicht geltend machen, aber die wurde ja auch nicht in D bezahlt und müsste wenn im Kaufland beansprucht werden, der Aufwand lohnt nicht wg. evtl 50 €. Ohne Rechnung etwas zu beanspruchen wird allerdings schwer, im Ausland etwas zurückzubekommen noch schwerer.
Das Gerät wird dann zum "geringfügigen Wirtschaftsgut" des Hotel und darf dann abgeschrieben werden. Deshalb kommt wohl kein Prüfer raus.

Wenn Du es allerdings vom Privatkonto bezahlt hast, habt Ihr evtl. auch Pech gehabt, denn nachzuweisen, dass die Kamera nicht doch für den privaten Einsatz angeschafft wurde und nur als Vorwand dient, das sie im Hotel eingesetzt wird.
 
Ich bin davon ausgegangen, dass es Probleme geben könnte.
Aber deine Antwort reicht mir völlig. Ich bedanke mich bei dir.

Ich hoffe, ich dürfte noch eine Frage loswerden, da du das angeschnitten hast. Gehen wir vom Fall aus,
die Kamera bekäme einen defekt und ich möchte die Ware zurücksenden, wie wird das von statten gehen, wie du schon selbst gesagt hast, keine Rechnung vorhanden ist?
Ich würde mich auf jeden Fall wieder über eine Antwort freunen ;)
 
Das geht doch auch über Amazon soviel ich weiss sind die sehr kulant, ob es bei Amazon.uk auch so ist kann ich nicht sagen, da ich dort nicht einkaufe.
 
Amazon wickelt aber nur Garantien ab, für Waren die auch direkt über Amazon gekauft bzw versendet wurden. Wobei ich die Garantie sowieso über den Hersteller abwickeln würde, als Nachweis für diesen sollte auch ein Ausdruck der Amazonbestellung reichen, da stehen ja auch alle relevanten Informationen drauf.
 
Zu einem Kauf beim gewerblichen ANbieter gehört auch eine Rechnung, die kannst Du einfordern.
Falls er sie nicht schickt stellst Du einfach einen Amazon A-Z Garantieantrag - mit der Begründung dass die Bestellung nicht vollständig ist, was ja auch stimmt.

Solche Anträge lastet Amazon seinen Händlern schwer an und dieser wird gedrängt dem Wunsch des Kunden nachzugeben.
Probiers mal. Ist ja auch Dein gutes Recht eine Rechnung zu verlangen.

Grüße
Fallaxia
 
Du setzt aber deutsches Recht voraus und das gilt so nicht wenn der Händler aus England kommt.
 
werkam schrieb:
Das geht doch auch über Amazon soviel ich weiss sind die sehr kulant, ob es bei Amazon.uk auch so ist kann ich nicht sagen, da ich dort nicht einkaufe.

Die Bestellung erfolge über Amazon.de :)
 
Es ist vollkommen egal wo der Anbieter in der EU sitzt.
Wenn er an einen deutschen Kunden auf deutscher (amazon.de) PLattform verkauft so gilt auch deutsches Recht.
Ist es ein italienischer Kunde auf amazon.it so gilt italienisches Recht.

Genau dafür hat die EU je eine Vereinheitlichung des Fernabsatzgesetzes erlassen, lediglich die Fristen und Kostenteilungen weichen von Land zu land ab.

(Dieser Beitrag ist eine Wiedergabe persönlicher Erkenntniswerte und stellt keine Rechtsberatung dar).

Grüße
Fallaxia
 
Zurück
Oben