Schaby
Vice Admiral
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r00dy schrieb:Dingliche Ansprüche aus dem Eigentum verjähren jedoch erst nach 30 Jahren. Das würde jedoch voraussetzen, dass der Käufer schon Eigentümer geworden ist. Das passiert in der Regel bei Übergabe der Sache.
Darauf habe ich mich bezogen, allerdings gibt es tatsächlich keine Dinglichen Sachen sondern nur Rechte die Dinglich gesichert sind. Das bezieht fast ausschließlich auf Immobilien und da ist es in der Tat so das es dort ein 30 Jährige Verjährungsfrist gibt. Das bezieht sich aber nicht auf Mobilien.
Hier zum Nachlesen:http://de.wikibooks.org/wiki/Sachen..._und_dinglichen_Rechten#Mobilien.2C_.C2.A7_93