Verkauf von Virtuellen Gütern. Ebay, Gewerbe?

Sobaka

Cadet 4th Year
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Dez. 2004
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Guten Abend.

Ich wollte mal nachfragen wie es jetzt bei mir ausschaut. Ich habe für das Spiel Ultimate Team (fifa 13) einen Guide geschrieben, wie man in dem Spiel am besten Münzen verdient. Das ganze ist eine PDF Datei. Zuerst waren es nur Notizen für mich, dann habe ich gedacht, wäre doch sinnvoll daraus bisschen Geld zu machen und habe paar bei Ebay reingestellt. Diese haben sich super verkauft und dann dachte ich, stell ich halt mehrere rein. Mittlerweile habe ich über 100 Stück verkauft und das ganze nur im Januar. Jetzt stellt sich für mich die Frage (da ich irgendwann in BWL gelernt habe, dass es Gewerbe gibt) ob ich jetzt gewerblich handle. Meiner Meinung nach bin ich schon nah an der Grenze. Deswegen frage ich euch, bevor ich jetzt zum Finanzamt nach meinen Prüfungen marschiere, welche Kosten bringt eine Gewerbeanmeldung mit sich?
Also:

Gewerbe anmelden kostet ja glaube ich so 60€. Das habe ich schon gegoogelt. Was ich aber nicht genau finden kann, wie das jetzt dann mit Lohnsteuerabrechnung aussieht. Dann welche Behörden, außer Finanzamt von mir dann Geld wollen. Wie viel ist es dann jeweils und welche Kosten entstehen dadurch dann auf Ebay?

Nächste Frage bezieht sich auf Bafög. Bekommt man weiterhin Bafög wenn man gewerblich tätig ist? (ich bin nämlich ein Student). Wenn ja, dann wie hoch ist der Freibetrag? ist er genauso wie bei einem Ferienjob? (ca. 4800€ bzw. 400€ mtl. mit einem Basisjob).

Wäre sehr schön, wenn mir da jemand paar Tipps geben könnte :)

gruß
 
Da Du aber deinen "Artikel" ja der Allgemeinheit zum Kauf anbietest (ebay) und bereits hunderte verkauft hast, kann man hier eindeutig eine gewerbsmässige Absicht erkennen.

Gewerbe anmelden läuft recht simpel:
Zur Behörde (unterschiedlich, meist Rathaus o.ä.) und anmelden. Dabei musst Du dich die Branche und Tätigkeit angeben, dazu musst Du dich für eine Rechtsform entscheiden.
Die Rechtsform wäre bei Dir der Einzelunternehmer .

Nachdem Du das Gewerbe angemeldet hast, wird sich das Finanzamt innerhalb einiger Wochen bei Dir melden und deine Steuernummer mitteilen.

Als Kleinstunternehmer (nicht mehr als EUR 17.500 Umsatz im ersten Jahr) genügt die Einnahmen/Ausgaben-Kalkulation. Ebenso solltest Du keine Steuern auf Deinen Rechnungen ausweisen.

Dein Überschuss (also die Differenz von Einnahmen und Ausgaben) werden bei Deiner Steuererklärung dann als Einnahmen aus Selbstständigkeit angegeben und mit Deinem übrigen Einnahmen verrechnet. Erwirtschaftest Du keinen Gewinn, mindert es Dein steuerpflichtiges Einkommen.

Wie die aktuellen Freibeträge sind weiss ich spontan nicht, waren beim Bafög aber EUR 4200,- vor einigen Jahren.

Das ganze ist kein Hexenwerk, lediglich den Papierkram sollte man nicht unterschätzen. Deine Verkäufe müssen nachweisbar sein, auch noch Monate/Jahre später. Sämtliche Kommunikation mit Kunden, Behörden, etc. sollte dokumentiert und archiviert werden. Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt z.B. 10 Jahre, für Geschäftsbriefe schonmal 6 Jahre.
Also auf jeden Fall einen Ordner anlegen und alles abheften, auch wenn sich jahrelang niemand dafür interessiert.
 
ok, dann steht ja fast nichts mehr im Wege ;) evtl externe email adresse dann für ebay anlegen und für paypal dass ich nicht alles ausdrücken muss. Das ist dann soweit geklärt :).

Welche Frage jetzt ich mir doch stelle, wie ist es dann mit meiner Krankenversicherung? Im moment bin ich bei meinen Eltern Familienversichert? Ich denke Rechtsschutzversicherung wäre dann auch nicht verkehrt.

Das mit Steuern ist mir auch nicht ganz klar geworden. Wie viel % muss ich dann von mienem Umsatz abgeben (ca.?) Ausgaben habe ich ja sogesehen keine. Höchstens Internet und Strom...

gruß
 
Da Du die Einkünfte bei Dener normalen Steuererklärung angibst, wird dieser Betrag zu den Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit hinzugerechnet und dann der (neue) Steuersatz ermittelt.

Wenn Du also nur Bafög bekommst, so wäre Dein steuerpflichtiges Einkommen lediglich der Überschuss aus Deiner selbstständigkeit.
Wie bereits gesagt, kenne ich nicht die genauen Freibeträge. Vor einigen Jahren lag dieser bei ca. EUR 5000,-

Allerdings solltest Du deinen bafög Zuverdienstfreibetrag bedenken, etwa EUR 4200,-

Solange Du also nicht mehr als EUR 4200,- pro Jahr an Überschuss generiest, musst Du grundsätzlich keine Steuern zahlen.

Aber bitte informier Dich vorher über die genauen Freibeträge. Da Du zumal keine vorsteuerabzugsberechtige Ausgaben hast, wäre in Deinem Fall eventuell Umsatz=Überschuss (da keine Ausgaben).
Somit kannst Du die EUR 4200,- ggf. schnell erreichen.
 
So, soeben bei allen Behörden gewesen.

Bis 385€ mtl kann man weiterhin Familienversichert bleiben :)
Muss man wahrscheinlich nicht mal Umsatzsteuer bezahlen wenn man diese Grenze nicht überstreitet
Man kann weiterhin Bafög und Kindergeld bekommen.
Die Anmeldung kostet nur 20€ :)

Klingt alles gut, schlafe jetzt noch eine Nacht drüber und werde alles in die Wege leiten ;)

danke nochmal :)
 
Ich hab grad keine QUelle zur Hand, aber der Gesetzesentwurf wurde vor einigen Wochen für das erste verworfen. Somit wird zumindest für die kommenden Monate wohl die Aufbewahrungsfrist sich nicht ändern.

Als Neuling empfiehlt es sich in jedem Fall alle Dokumente und Unterlagen sauber abzuheften (digitale Kopien zusätzlich kann nicht schaden).
Die 2-3 Aktenordner im Keller sollten kaum stören.
 
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