[Verkehrsrecht] Verwarnung mit falschem Datum

BaseUser

Ensign
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Hi,

ich hätte eine kleine Frage -

Ich habe vor Kurzem eine Verwarnung wegen Falschparkens erhalten, allerdings mit einem falschen Datum.

Die Verwarnung ist möglicherweise berechtigt - nur das Datum stimmt eben nicht, da ich an diesem Tag das Auto nie benutze...

Würde es sich hier lohnen Wiedersprucheinzulegen? Wahrscheinlich eher nicht, oder?

Zugegeben: Sind nur 10 €.........

Grüße

BaseUser
 
wenn du nachweisen kannst das du an dem datum nicht da gestanden hast warum nicht 10€ hin oder her der staat verdient doch genug
 
ich denke wegen 10 euro ist es egal.
vor allem da du ja eh zu deinem "fehler" stehtst ;)
 
Einspruch erheben. Einfach aus prinzip.
 
Einspruch.. denn wenn die kein Foto haben bzw. nicht zu zweit unterwegs waren, können die die Strafe auch nicht aufrechthalten ;)
 
moba schrieb:
Einspruch.. denn wenn die kein Foto haben bzw. nicht zu zweit unterwegs waren, können die die Strafe auch nicht aufrechthalten ;)

Fotos habe die aber glaube ich immer. Aber Widerspruch solltest du einlegen, da es sich an dieser Stelle ja einfach um einen Fehler handelt.
 
richtig, leg widerspruch ein, schon aus prinzip, jedoch solltest du nachweisen können, dass du an dem tag nichts gemacht hast :D da sind sie selber schuld, wenn sie ein falsches datum draufschreiben

PS.: Den Widerspruch bitte auf ein Extrablatt schreiben und als Anlage eine Kopie der Forderung.
Das Ganze geht als "Einschreiben mit Gegenzeichnung" an die Poststelle :)

Den Beleg für die Zustellung kannst du dann online ausdrucken. Damit die Behörde nicht behaupten kann sie hätten nichts erhalten. Das kennen wir ja von der GEZ die keine Behörde ist und trotzdem mit Bußgeldverfahren droht. (Amtsanmaßung). Die haben gerne mal nichts bekommen ohne Einschreibensnachweis *munkel*

Ich würde jedoch kein Schuldbekenntnis angeben. Einfach: Hiermit lege ich Widerspruch gegen die von ihnen erhobenen Forderungen ein. Mein Fahrzeug befand sich zum derzeitigen Zeitpunkt ...

Bestenfalls vergessen sie die sache danach. :D schlimmstenfalls bekommst du eine neue forderung mit dem "richtigen" datum. ich würde mir den spaß erlauben. :D Solange du keine Falschaussage machst, ist alles i.O.

Also wenn du dir nen kleinen Spaß erlauben willst, kannst du es einfach mal ausprobieren ;)
Wenn du keine Lust hast dann zahl die 10€.

PS.: Ich würd's machen :D
 
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kennst du den Platz wo du falsch geparkt haben sollst ? könnte jemand anderes das Auto genutzt haben ?

hattest du denn was am Auto oder kam es per Post ?
 
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einspruch einlegen und wenn du es nicht mit deinen gewissen vereinbaren kannst einfach auf den fehler hinweisen
 
Bevor du Einspruch einlegst kannst du ja mal unverbindlich mit den Ordnungshütern telefonieren und darauf hinweisen, vielleicht lässt sich unkompliziert ein kompromiss schließen.

Ansonsten musst du selbst entscheiden ob es dir der Stress wert ist für 10 Euro. Wäre ich an deiner Stelle (falsch geparkt, aber falsches Datum) würd ich auf den Einspruch verzichten. Wäre es mir nicht Wert.
 
Einspruch kannst du einheben, aber ganz oft wird hier nach ZPO dennoch bei diesen Kleinbeträgen die Verfahrenskosten dir auferlegt.

Habe erst letztlich wieder mal falsch geparkt und 15 Euro bekommen, aber die Verfahrenskosten hätten bei 20,xx€ gelegen -> hätte mir also nicht viel gebracht.

Zahl 10€ und gut is, so hat es mir auch mein Anwalt für Verkehrsrecht (mit dem ich gut kann seit ich meinen Führerschein mal abgegeben musste) auch gesagt zu meinem Ticket ;)
 
Aufgrund der Halterhaftung wirst du so oder so belangt werden, sich jetzt wg. dem Datum damit auseinanderzusetzen wird schwierig. Sie werden es dann prüfen, und es dir wahrscheinlich mit richtigem Datum schicken dann musste ehh bezahlen...
 
Vielen Dank erst mal für die vielen Antworten!!!

hattest du denn was am Auto oder kam es per Post ?

ne - kam Per post :)

Einspruch erheben. Einfach aus prinzip.

LOL... :D

Fotos habe die aber glaube ich immer. Aber Widerspruch solltest du einlegen, da es sich an dieser Stelle ja einfach um einen Fehler handelt.

Ich bin mir nicht sicher; die Verwarnung wurde bezeugt von einem "Hausverwalter"...

Danke nochmal für die vielen Antworten!! :)
 
@Twin_Four
in deutschland gibt es keine Halterhaftung ;)
Habs eben extra nochmal nachgelesen.

Sonst müssten die den geblitzten auch nich monatelang mit dem Bild hinterherrennen :D
 
Einschreiben mit Rückschein. Wenn ich das schon wieder lese!
Das Porto übersteigt ja dann fast das Bußgeld... hinzu kommt die Zeit den Widerspruch zu schreiben und den Kram zur Post zu bringen.
Mir wäre diese Aufwandsersparnis definitiv 10 €uro wert, vielleicht haben die Hartzer hier Zeit sich mit soetwas rumzuschlagen :P
 
:rolleyes: Es ist wohl nicht mehr angesagt zu seinem eigenen Fehlverhalten zu stehen.

Zahl die 10€ und gut ist. Wird dir schon kein Zacken aus der Krone brechen, dazu einfach das nächste Mal versuchen nicht falsch zu parken.

Und wer hier "aus Prinzip" empfiehlt Einspruch einzulegen, der soll es ja nicht wagen über Steuererhöhungen oder andere Falschparker sich aufzuregen. Spätestens wenn ihr mal einen Anwohnerparkplatz habt und da steht einer unberichtigt drauf werdet ihr diejneigen sein die am lautesten schreien.
 
Wenn du dich "ehrlich" verhalten willst, würde ich auf jeden Fall auf das falsche Datum hinweisen.
Nachher kommen die dir noch mal mit dem richtigen :D.

Und ich würd nochmal die Kontodaten überprüfen. Nicht das sich jmd mit nem Trick bereichern will :freak:.
 
ANRUFEN.. das hat bei mir immer geholfen. Wenn die dir sagen, dass ein Foto vorliegt, zahlen... Ansonsten bin ich schon 2 oder 3 mal rausgekommen. Sind hier im Süden sehr nett ;) In Jena dagegen hast du keine Chance^^
 
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