Vermieter verbietet mir die Untervermietung eines möbl. Zimmers

Jutho

Lieutenant
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März 2007
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Hi, folgendes Problem:

Ich bin damals vor 2 Jahren mit meiner damaligen Freundin in eine 2Raumwohnung gezogen.
Freundin ist nun weg und ich wollte eines der Zimmer möbliert untervermieten.
Im Mietvertrag bin nur ich als Hauptmieter eingetragen, Ex-Freundin wurde nicht im Mietvertrag festgehalten, Vermieter war damals aber in Kenntnis gesetzt.

Nun habe ich also alles fertig möbliert und rief heute die Grundstücksverwaltung an, die die Eigentümer meiner Wohnung vertreten. Lapidare Antwort "Eigentümer möchten keine Untervermietung, also auch keine Erlaubnis".

Hatte mich zuvor mal schnell im Internet belesen und dachte eigentlich, dass es gesetzlich eh geregelt ist und auf mich da überhaupt keine Probleme zukommen.

... Dennoch ist er nicht allein auf dessen guten Willen angewiesen. Denn das Gesetz besagt, daß der Mieter einen - notfalls auch gerichtlich durchsetzbaren - Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung hat, wenn nach Abschluß des Mietvertrages ein „berechtigtes Interesse" an einer Untervermietung entsteht, oder anders ausgedrückt, wenn der Mieter einleuchtende persönliche oder wirtschaftliche Gründe nachweisen kann.

Darauf Angesprochen meinte die Verwaltung nur "Wenn die Eigentümer das nicht wollen, ist das so."

Dabei sollte doch eigentlich dieser Fall bei mir greifen :

...Die Möglichkeit, eine finanzielle Entlastung zu erreichen bzw. seine Mietkosten zu reduzieren, ist zwar in den Augen der Richter auch ein wirtschaftlich einleuchtender Grund für die Untervermietung. Da dieses Argument letztlich jeder für sich in Anspruch nehmen kann, ist dies allerdings kein Freibrief für die beliebige Untervermietung. Da das berechtigte Interesse immer erst nach Abschluß des Mietvertrages entstanden sein darf.
....Im Klartext bedeutet dies, daß ein Mieter nur dann einen Anspruch auf Genehmigung einer beantragten Untervermietung aus wirtschaftlichen Gründen hat, wenn sich nach Abschluß des Mietvertrages seine finanzielle Situation nachhaltig verschlechtert hat, z.B: , wenn der Mieter nach Abschluß des Mietvertrages arbeitslos geworden ist, wenn sich die Miete nicht unerheblich erhöht hat, wenn ein Ehepartner nach der Scheidung ausgezogen ist, aber auch, wenn ein Mitglied einer schon bestehenden und genehmigten WG ausscheidet.

Im Mietvertrag steht zur Untervermietung folgendes:
mtvvs.jpg

Wie soll ich nun vorgehen, bevor ich zu einem Mieterverein gehe? Bin zwar ein Laie auf dem Gebiet, aber komme mir doch leicht verarscht vor und nehme mal an, dass die Verwaltung einfach mal darauf baut, dass ich direkt klein beigebe.

Danke im Voraus.
 
Am besten ist, Du suchst Dir eine neue Freundin und vermietest an die !

Ansonsten ist der Weg zum Mieterverein der Beste, denn dort wirst Du sachgerecht beraten und die schreiben auch Deinen Vermieter an, was vielleicht am ehesten Nachdruck verleiht.
 
Ich finde deine Zitate etwas undeutlich. Besonders da du einzelne Textbausteine kopierst und keine Quellen hast, so wirkt das, als ob nur was dir Recht gibt rauskopiert wurde.

Vermieter hat selbstverständlich ein Mitsprache Recht bei seinen Mietern. Also kann er auch ablehnen unter gewissen Umständen. Hier wäre aber tatsächlich der Mieterverein die bessere Alternative, weil es eben auf die genauen Details kommt.
 
Probiers doch mal über diesen Weg:
Erkläre deinem Vermieter, dass Du dir die Wohnung alleine nur schwer leisten kannst und nun überlegst zu kündigen. (nix Absolutes sagen)

Der Vermieter hat in der Regel überhaupt kein Interesse daran einen ordentlichen und pünktlichen Mieter loszuwerden. (abgesehen von den Makler-, Inserierungs, Grundreinigungs-, evt. Renovierungskosten, entgehen ihm auch noch Mieten in der Überbrückungszeit)

Normalerweise kann man sich mit einem Vermieter vernünftig unterhalten und dieser kann auch genau erklären, was ihn stört. (vielleicht lässt er sich auf zwei Hauptmieter ein)
 
Nochmal freundlich erklären, dass sich durch den Auszug deiner Exfreundin, die bisher die Lebenshaltungskosten mit getragen hat, deine finanzielle Situation gravierend verändert hat. Nun bist du nicht mehr dazu in der Lage, die Miete komplett allein zu zahlen und möchtest das bisher von dir und deiner Exfreundin gemeinsam genutzte Zimmer an einen externen Dritten untervermieten. Auf die Zustimmung zur Untervermietung hast du gem. § 553 I BGB auch einen Rechtsanspruch, den du natürlich nur sehr ungern im Wege der Feststellungsklage durchsetzen lassen möchtest.

Wenn die darauf nicht reagieren, geh zum Anwalt. Wenn sich die Situation so darstellt wie geschildert bekommst du sogar in Süddeutschland Recht.
 
Gallen schrieb:
Am besten ist, Du suchst Dir eine neue Freundin und vermietest an die !

coolface.GIF


Ich werd also wohl mal zu einem Mieterverein gehen und mich dort zunächst einmal beraten lassen.
Ansonsten werd ich wohl den Weg gehen, den Canni2k vorgeschlagen hat, danke nochmals an euch.
 
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