Versand von Ware (OVP + Versiegelung)

Also da man prinzipiell ja dazu bemächtigt ist die Ware zur Begutachtung auszupacken (Händler u. Geschäfte verneinen dies auch gerne) und in Augenschein zu nehmen gilt dies für mich nicht als gebraucht. Für mich würde gebraucht "in Betrieb genommen" bedeuten.

Dazu kommt das man bei Rückgabe auch mittlerweile gar keine OVP mehr braucht, da diese nicht zur Ware zählt sondern als Transportverpackung gewertet wird.
 
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