Fu Manchu schrieb:Dafür gibt es Container in Container (TrueCrypt).
Man legt eine verschlüsselte HD an und packt auf diese ein weiteres verschlüsseltes Volume.
Das Kennwort für die erste Ebene gibt man "widerwillig" raus und verschweigt das zweite. Das geht deshalb, weil so ein Volume sich nicht von leeren oder unformatierten Bereichen einer HD unterscheidet.
Selbst eine komplett verschlüsselte Festplatte ist nicht zu erkennen, weil sie gefüllt ist mit scheinbar willkürlichen zufälligen Werten - wie eine unformatierte Festplatte.
Selbst das eigene Verschlüsselungsprogramm erkennt eine eigene HD nicht - erst mit Eingabe des Korrekten Kennwortes können die Daten erkannt werden.
Tip: Truecrypt.
Wenn man einen verschlüselten Container in einem verschlüsselten Container anlegt, dann ist der innere verschlüsselte Container nicht sichtbar - man muss den genauen Ort für den FP-Zugriff kennen. Wird der äußere Container entschlüsselt, dann würde z.B. ein Beschreiben der FP höchstwahrscheinlich zum Verlust der Daten auf dem inneren Container führen.
PS: Man muss ein Kennwort nicht verraten, da man sich nicht selbst belasten muss.
Beugehaft ist afaik hierfür nicht zulässig.
Das hatte ich u.a. so in etwa einem Vortrag über Recht bei einem ccc-Kongress von Udo Vetter entnommen.