Versicherungsfall Geld-Überweisung

bregas

Ensign
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Feb. 2007
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Hallo zusammen,

ich hätte mal eine kleine Frage an euch, aber kurz zum Background:

Ich war dieses Jahr mit Freunden Skifahren (2 Autos (Auto A und Auto B), meins und von nem Bekannten).
Am Abreisetag saß ein Freund (ich nenn ihn mal Max) bei mir auf der Rückbank (Auto A) und hat beim Aussteigen meine Tür an die Tür unseres Freundes (Auto B) gestoßen. -> Großer Kratzer an meiner Tür (Auto A. An Auto B war kein Schaden).

Also ab zum Lackierer -> Begutachten (750€)-> An die haftpflichtVersicherung von Max geschickt.

Zwischenzeitlich noch einen Fragebogen der Haftplichtversicherung ausgefüllt wo ich unter anderem meine Kontodaten angeben musste.

Heute kam die Antwort von der Verischerung, dass sie sich mit der Übernahme der Kosten einverstanden erklären und ich ihnen doch bitte die Reparaturrechnung schicken soll.

Jetzt zu meiner Frage:Bekomme ich das Geld überwiesen und gehe damit zum Lackierer?

Oder

Lass ich die Reparatur auf Rechnung erledigen und reich diese bei der Versicherung ein?

Oder


Streck ich die Rechnungskostenvor und lass mir dann das Geld von der Verischerung überweisen?

Würd mich über eure Erfahrungen freuen.

MfG bregas
 
Rechnung vom Lackierer bekommst du erst nach Abschluß der Arbeiten.
Alles andere ist ein Kostenvoranschlag.

Die Versicherung will vor Erstattung die Rechnung haben.
Also:
Lackierer seine Arbeit erledigen lassen.
Rechnung erhalten.
Meistens will der Handwerker seine Rechnung sofort bezahlt bekommen.
Alternativ evnt. 14 Tage Frist bis zur Zahlung.

Rechnung bei Versicherung einreichen.
Erstattung erhalten.

War das jetzt so schwer? :freaky:
 
Nein, aber vielleicht will ich den Kratzer ja gar nicht reparieren lassen?

Mir ist ja ein Schaden entstanden und wir der ersetzt wird, kann doch der Verishcerung egal sein. Vor allem ob Sie das Geld dem Lackierer oder mir überweisen..
 
Schön, dass du jetzt eine Alternative ins Spiel bringst ...
Dann soll die Versicherung eben auf Gutachtensbasis = Kostenvoranschlag (bei dem geringen Wert) abrechnen.
Ansonsten zerbrich` dir nicht den Kopf, was einer Versicherung egal ist und was nicht.
Das entscheidet alleine die Versicherung.

Du bist (falls nicht wieder eine Alternative kommt) der Versicherungsnehmer (VN).
Die Versicherung wird ohne anderweitige Weisung des VN daher nur mit dir abrechnen dürfen, weil sie ansonsten im Zweifel zweimal leisten müsste.
 
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