Versicherungsfragen

Wischbob

Captain
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**Inhalt gelöscht**

THX an Stinka 84.....Ich weiß leider nicht wirklich ob das Thema einschliesslich Antworten hier erlaubt war oder nicht.Hatte aber auch keine Rechtsauskunft verlangt :)
Naja,deswegen hab ichs gelöscht.
 
Zuletzt bearbeitet: (Zweifel an Forumsregel)
Noch mal zum besseren Verständnis:
Auf den Namen der Firma läuft ein Leasing-Fahrzeug. Die Raten dafür zahlt allerdings der Arbeitnehmer. Die Firma überlässt dem Arbeitnehmer das Fahrzeug, das er jedoch nicht für Fahrten zur Arbeit nutzen darf. Der Arbeitnehmer hat noch einen privaten Wagen und beide stehen bei ihm vor der Tür. Eines Tages fährt er statt mit dem eigenen Wagen mit dem Leasingfahrzeug zur Arbeit und hat einen Unfall. Laut Überlassungsvertrag häte er das Leasingfahrzeug jedoch für diese Fahrt nicht nutzen dürfen.

Richtig so?
 
**Siehe 1.Post**
 
Zuletzt bearbeitet: (Zweifel an Forumsregel)
im allgemeinen gilt:

jeder kann sagen das ich ausnahmsweise heute damit gefahren bin, beweisen kanns keiner.

Das ist so ähnlich wie wenn du was im Laden klaust und erwischt wirst, keiner glaubt dir das dus das erste mal getan hast, sondern nur das erste mal erwischt worden bist.

Von daher kann dir die Versicherung ärger machen, vor allem, was verboten ist ist verboten. Wenn du etwas nicht für etwas nutzen kannst, dann gilt das immer und ohne ausnahmeregelung.

aber frag am besten in nem Juraforum oder sowas nach, ist was für die, weil hier wird dir keiner so richtig helfen können, vor allem ist es ja auch gar nicht erlaubt...
 
So eine Konstellation hinsichtlich Firmenwagen hab ich ja noch nie gehört.
Bin selbst gelernter Versicherungsmann, aber leider nicht im Gewerbe/Konzernkundensegment.

Aus dem Bauch heraus hätte ich gesagt, das er zumindest beim AG anrufen hätte müssen, damit dieser eine einzelne Hin- und Rückfahrt für seinen Angestellten "freischalten" lässt.
Also ohne das es zu Konsequenzen kommt, z.B. wie im vorliegenden Fall zu einem Unfall.
 
Salut,

eine mir auch völlig unverständliche Regelung
 
es kann aber auch keiner sagen, das er es NUR einmal ausnahmsweise benutzt hat.
es geht nur darum ob es für die versicherung relevant ist, da der eigentliche ausschluss ja nichts mit der versicherung zu tun hat.

allgemein ist zu sagen, das nicht gefragt wurde ob irgendjemand solche regelungen kennt sondern ob jemand rechtlich bewandert ist was ausschlüße in versicherungen betrifft

@ jules bärle:lies mal folgendes und sag was dir bekannt vorkommt: (Nicht böse sein :) )

https://www.computerbase.de/forum/threads/sammelthread-lustige-texte.200013/page-37#post-1704096
 
Salut,

ich bin nicht böse ...

Rechtsberatung online ist mir nicht erlaubt, HRM ist mein täglich Brot, darunter fallen auch Firmenwagenregelungen incl. deren Versteuerung als geldwerter Vorteil. Aber so lange niemand die Regelung und den Versicherungsvertrag kennt, ist eh alles Spekulation. Also was erwartest du aufgrund deiner dürftigen Angaben?
Die Lottozahlen von übermorgen? ;)
 
DAS wiederrum wäre nicht schlecht
 
Das Thema "Versicherungsfragen" kommt mir ja wie gerufen..Ich hoffe ich darf das hier Posten..

Folgender Sachverhalt...Letztens ist in "unserer" Küche der Boiler unter der Spüle kaputt gegangen...Der Stecker hat geschmort... Aber wir haben es gleich gemerkt...

Wir die Vermieter angerufen und bescheid gesagt das dieses Teil den Geist aufgegeben hat. So weit so gut wir haben einen neuen.

Jetzt zum Problem...

Unsere Vermieter verlangen von uns dass wir eine Haftpflichtversicherung abschließen, falls mal ein Schaden z.B durch die Waschmaschine oder Feuer entsteht.
Jedenfalls wurden wir vor kurzem gefragt ob wir eine Haftpflichtversicherung haben - wir verneinten. Darauf meinte sie zu mir, dass es aber im Mietvertrag stehen würde, dass wir eine haben müssen. Komischerweise finde ich im Vertrag nichts darüber!
Jedenfalls sollen wir nun in den nächsten Tagen eine Haftpflichtversicherung abschließen und unseren Vermietern die Kopie der Police zukommen lassen. Wenn wir das nicht machen, würden sie uns irgendwie versichern und mit uns abrechnen...Dies war telefonisch besprochen worden....

Meine Fragen sind nun:
Darf man eine Versicherung überhaupt verlangen, auch wenn es im Vertrag stehen würde?
Hat man überhaupt die Pflicht dazu, eine Kopie von der Police zu schicken?
Darf man einfach eine Versicherung für uns abschließen und dann bei uns abrechnen?


So als ob das nicht reicht kommt heute ein Brief vom Vermieter..Ich zitiere


"Sehr geehrter Herr und Frau Bla Bla,

wie mit Ihnen heute telefoniert und zwischenzeitlich bei unserer Versicherung recherchiert, sind Sie verpflichtet eine Privat - Haftpflicht- Versicherung abzuschließen ( da dies im Mietvertrag beinhaltet ist: Sach - und Haftpflichtversicherung ).

Außerdem raten wir Ihnen dringend eine Hausratversicherung mit dem Eintrag, dass die Einbauküche des Vermieters mitversichert ist, da Sie sonst für Wasserschäden an der Einbauküche die Kosten tragen müssten.

Wir bitten dies umgehend zu erledigen, da bereits bei Einzug in die Wohnung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hätte sein müssen, dass wir auch vorausgesetzt haben.

Bitte senden sie SOFORT eine Kopie des Vertrages zu und dann Jährlich eine Zahlungsbestätigung der Versicherung.

Mit freundlichen Grüßen Bla Bla

ZITAT ENDE!!



So wir wohnen seit über 4 Jahren in dieser Wohnung haben bisher jede Miete bezahlt und wenn es hochkommt vielleicht 3 mal etwas hatten wo kaputt gegangen ist...Warum stresst die uns jetzt so?

Zumal es für eure Antworten bestimmt gut zu wissen ist, dass unserer Vermieter als der Herd kaputt gegangen ist ihn selbst angeschlossen hat wobei das meines Wissens nur ein Fachmann darf. Wenn mit dem Herd was geschehen würde dann würde doch eh keine Versicherung was zahlen..

Die Diskussion soll jetzt auch nicht ausarten mit Sätzen wie "Wie kann man keine Bla Bla Versicherung haben" Wir hätten ja in der nächsten Zeit eine Haftpflicht abgeschlossen da unser Sohn jetzt im " Hopla ich hab was kaputtgemacht Alter ist"


Wie ist die Rechtliche Lage? Können die uns Zwingen eine abzuschließen? Können die uns zwingen jählich nachzuweisen das die Versicherung auch bezahlt wurde und noch am laufen ist?

Ich weiß ein komplizierter Fall und vielleicht auch nicht leicht geschrieben aber ich bin auch 180

MFG

Psychodad
 
Es ist wirklich schon fahrlässig ohne Haftpflichtverischerung durchs Leben zu wandern.
Über viele andere Versicherungen kann man sich ja streiten, aber bei der gibt es eigentlich keinen guten Grund der gegen sie spricht.
 
Ich bin im 2. Lehrjahr zum "Kaufmann für Versicherungen und Finanzen" und kann mich meinen beiden Vorrednern nur anschließen!
 
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