Vertrag bei zwei Arbeitsstellen, aber <450€ im September

Der2er

Lieutenant
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Aug. 2011
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986
Hallo,

ich habe als Student seit gut einem halben Jahr einen Nebenjob auf 450€-Basis.
Ab den 16.9. beginne ich ein Pflichtpraktikum, wofür ich 450€ Vergütung im Monat erhalte.
Ich habe vergessen den Nebenjob zu kündigen.
Habe ich jetzt ein Problem?

Die Verdienste im Praktikum werden diesen Monat etwa bei 225€ liegen (da halber Monat).
Die beim Nebenjob unter 225€. Somit bin ich diesen Monat beim Arbeitgeber des Nebensjobs UND bei der Praktikumsstelle vertraglich gebunden.
Der Verdienst für September wird aber unter 450€ liegen. Ist das ok?

Gruß
Der2er
 
Ok bezogen worauf?
Dass du keine Steuern/Abgaben zahlen musst? Ja
Dass du deine Arbeitgeber über den Sachverhalt informieren musst und es bisher nicht hast? Nein
 
Wenn du nicht mehr zu tun hast als zu meckern, dann lass es doch bitte. Oder wenn du meinst so viel mehr Ahnung zu haben dann kläre doch die Frage des TE :rolleyes:
Ich versuche lediglich dem TE seine unpräzise Frage zu beantworten.
Da du den Arbeitsvertrag genauso wenig kennst wie ich, ist der bessere Rat den AG zu informieren.
 
Mehrere 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 450-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 450 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind diese versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.
Beispiel:Ein Arbeitnehmer arbeitet seit dem 1. Januar beim Arbeitgeber A und verdient monatlich 400 Euro. Einen Monat später, am 1. Februar, nimmt er beim Arbeitgeber B einen weiteren Minijob auf und erhält dort monatlich 300 Euro. Der Arbeitnehmer ist für den Monat Januar noch versicherungsfrei, weil sein Monatsverdienst nicht über 450 Euro liegt. Mit seinem zweiten Minijob übersteigt er jedoch die 450-Euro-Grenze und ist ab Februar sozialversicherungspflichtig in beiden Beschäftigungen.
 
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