vertrags handy nach 10 tagen kaputt

R33ler

Lt. Commander
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hallo ich habe ein handy mit vertrag vor 10 tagen gekauft...
das handy sollte 16 gig speicher haben... mir viel aber auf das es nur 8 hat... sprich software fehler oder so?

kann ich jetzt zum händler gehen (mobilcom debitel) und auf der stelle ein neues verlangen?

da 2 wochen noch nicht rum sind...

B ich habe ein vertrag den ich voll ausnutzen will und keine 2 wochen ohne handy rumlaufen möchte!
 
Du kannst doch auch erstmal dort hingehen und anfragen ob es sich wirklich um einen Fehler handelt und wie man diesen vielleicht beheben kann oder?
 
ja könnte ich...

meine freundin hat dort vor einem halben jahr ein lg gekauft... bei ihr war es so das sich das handy dauernd aufgehangen hat und sie zum shop gegangen ist und die haben ohne zu gucken gleich gesagt das die es einschicken müssen...

ich will aber drauf vorbereitet sein und möchte nur wissen fals die es einschicken wollen ob ich dann ein neues bekommen kann da ja keine zwei wochen rum sind... oder zählt das bei handy verträgen mit handy nicht?
 
Das ist ein Laden vor Ort, richtig? Dann gibts generell keine 2 Wochen: das gibts nur bei Onlinebestellungen.
Aber du hast Gewährleistung.
Was den Speicher betrifft: was steht auf der Rechnung? Wie ware die 16GB vereinbart?
 
ja 16 gb... auch auf der verpackung usw stehen 16gb aber handy selber hat nur 8....
und ja es war ein laden vor ort... aber ich möchte jetzt keine 2-3 wochen auf mein handy warten da ich es gerade mal knapp 10 tage habe...
 
Falsches Unterforum!

Wirtschaft und Recht, da passt der Thread rein!

Du hast Gewährleistungsansprüche dementsprechend, auch ein Recht auf eine Ersatzlieferung und muss dich nicht mit einer Reparatur zufrieden geben.
Aber das heißt nicht, dass du sofort ein Ersatzgerät bekommen kannst.
 
Der Händler hat 3x die Chance nachzubessern.
Nachzubessern heißt, Reparieren (einschicken), austauschen oder zurücknehmen.
Was davon gemacht wird entscheidet der Händler. Dagegen kannst du rein gar nichts tun.
Wenn er entscheidet es 3x reparieren zu lassen, dann ist das so. Beim 4x allerdings bist du am Zug und kannst entscheiden.
Auch wenns ärgerlich ist. Schicks ein und gut ist.
Du kannst den Vorgang nur beschleunigen, wenn du das Handy selbst zum Hersteller schickst.

Schöne Grüße.
 
Was davon gemacht wird entscheidet der Händler. Dagegen kannst du rein gar nichts tun.

Das ist doch alles Quatsch.

1. Hast du ein Recht auf Nacherfüllung nach deiner Wahl
Entweder Beseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware §§ 437 Nr.1, 439 BGB

2. Sodann - unter bestimmten weiteren Voraussetzungen, sprich: regelmäßig nach einer erfolglosen Fristsetzung ., kannst du zurücktreten ("Geld zurück/Ware zurück") oder Herabsetzung des Kaufpreises (=Minderung) verlangen (§437 Nr.2 iVm §§440 ff.)
Wenn es schon 2 Mal repariert wurde oder du ca. 2 Wochen gewartet hast, braucht du nicht mehr warten und auch keine Frist setzen, sondern kannst sofort zurücktreten.

Alles andere was hier im Thread steht und davon abweicht ist schlichtweg falsch :(
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tartaro$
Soviel Unsinn habe Lange nicht mehr gelesen von einem User, in einem Post!
Erstens hat der Händler nur zwei Nachbesserungsversuche bei einer Reparatur!
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Zweitens kann der Käufer zwischen einer Reparatur oder Austausch wählen siehe hierzu

"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Drittens kann der Händler nicht einfach selbst entscheiden was er macht, sondern der Käufer hat das Wahlrecht und übrigens fällt Gutschrift nicht unter Nachbesserung.

Viertens ist es sehr DUMM bei einem Gewährleistungsfall sich an den Hersteller zu wenden, und im übrigen heißt es nicht, dass dies schneller geht!

Und zum Schluss man sollte doch nur posten wenn man Ahnung hat.
Ergänzung ()

666eraser666 schrieb:
Das ist doch alles Quatsch.

oder du ca. 2 Wochen gewartet hast, braucht du nicht mehr warten und auch keine Frist setzen, sondern kannst sofort zurücktreten.

(

Das ist natürlich auch Falsch, denn sofern sich das Gerät immer noch in Reparatur befindet, muss der Käufer eine angemessene Fristsetzung, dem Händler setzen, um vom Kaufvertrag zurückzutreten zu können
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das war so gemeint: Wenn das Gerät beim ersten Reperaturversuch länger als zwei Wochen Weg war, du es dann wieder bekommst und es erneut defekt wird, dann brauchst du weder eine Frist setzen, noch hat der Verkäufer eine zweite Chance nachzubessern, sondern kannst sofort zurücktreten.

Das steht zwar anders im BGB (zwei Versuche) ist trotzdem übliche Rechtsprechung, weil es dem Käufer anders nicht zuzumuten wäre.
 
Ja das mag sein, aber trotzdem würde ich dies nicht als Ratschlag geben, denn wenn der Händler dem Käufer ein Leihgerät zur Verfügung stellt, sieht es anders aus oder sich auf das BGB bezieht, dann bleibt dem Käufer nichts anderes übrig. :-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielleicht sollte Er einfach mal die Tatsache, dass das Handy weniger Speicher hat beim Händler vorbringen.
Dann kommt es drauf an was der Händler dazu sagt.

Wenn der Händler abblockt dann treffen die Dinge zu die hier schon erwähnt wurden.
 
Ribery88 schrieb:
@Tartaro$
Soviel Unsinn habe Lange nicht mehr gelesen von einem User, in einem Post!
Erstens hat der Händler nur zwei Nachbesserungsversuche bei einer Reparatur!
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Zweitens kann der Käufer zwischen einer Reparatur oder Austausch wählen siehe hierzu

"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Was macht der Händler mit dem "gebrauchten" Gerät? wegwerfen? Nein, also schickt er es ein.
Weil es unverhältnismäßig ist. Also KANN er nicht verlangen, dass es direkt getauscht wird.
Ich war 6 Jahre im Einzelhandel. Und es wurde dort so gehandhabt. So wie es der Händler in diesem Fall auch macht.

Alles andere ist Kulanz seitens des Händlers!

mit den 2x Reparieren hast du recht.
 
Der Titel ist doch schon mal Grundverkehrt !

vertrags handy nach 10 tagen kaputt

Warum ist Dein Handy kaputt ? Warum nach 10 Tagen ?

Es hat einen Mangel " zu wenig Speicher " es ist aber nicht kaputt Unbrauchbar !
 
Hallo,
bist du sicher, dass du wirklich "zu wenig" Speicher hast, beim meinem Handy ist der Speicher in Partitions aufgeteilt. Haben soll es 8GB, ich habe einen internen Bereich mit 4,99GB und einen 2. mit 1,03GB. Der Rest ist wohl noch eine Systempartition die gar nicht angezeigt wird.

tschau
 
Um was für ein Handy handelt es sich denn?

kmay
AW: vertrags handy nach 10 tagen kaputt
Hallo,
bist du sicher, dass du wirklich "zu wenig" Speicher hast, beim meinem Handy ist der Speicher in Partitions aufgeteilt. Haben soll es 8GB, ich habe einen internen Bereich mit 4,99GB und einen 2. mit 1,03GB. Der Rest ist wohl noch eine Systempartition die gar nicht angezeigt wird.

tschau
Bei mir ist es ähnlich wie bei kmay. Mein SGS2 ist mit 16GB angegeben. Verfügbar sind aber ur 11.5GB, der Rest wird für's System und vorinstallierte Apps verbraten. Immerhin 4,5GB...

Gruß Andal
 
erste frage was ist das für ein handy ?
wenn 16 draufstehen müssen nicht unbedingt 16 drin sein das system reserviert einiges an speicher allerdings kommen mir die 8gb irgendwie komisch vor.

am einfachsten wird es sein du gehst zu dem händler. Recht und Paragraphen hin oder her aber es sollte keine probleme bei einem umtausch geben wenn du was anderes bekommen hast als auf der packung steht
 
Tartaro$ schrieb:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Weil es unverhältnismäßig ist. Also KANN er nicht verlangen, dass es direkt getauscht wird.
Ich war 6 Jahre im Einzelhandel. Und es wurde dort so gehandhabt. So wie es der Händler in diesem Fall auch macht.

Nur gibt es hier einen kleinen Haken, wenn der Händler genügend Geräte auf Lager hat und noch dazu, dass das Gerät kaum 2 Wochen alt ist, kann man keinen Richter glaubhaft versichern, dass hier unverhältnismäßige Kosten entstehen :-)
 
ich bin hingegangen und habe ihm gesagt das ich jetzt sofort ein neues möchte! er zögerte erst eine weile... bis ich ihm mit dem anwalt drohte :D dann hat er es getauscht
 
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