Verwaltungsvollstreckung?

Chillomat

Cadet 1st Year
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Dez. 2014
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Halli Hallo an alle, bin noch ziemlich neu hier, also seid mir nicht böse wen ich die Falsche Sektion ausgewählt habe. Ich habe folgendes Problem. Als ich an der weitererführenden Schule teilgenommen habe, habe ich Bafög in Anspruch genommen. Ich war dan für ziemlich lange Zeit krank, hab aber immer meine Krankenscheine abgegeben. Allerdings musste ich trotzdem für 3 Monate das Bafög zurück zahlen. Ich hatte das ganze erstmal gestundet, weil ich ja noch kein eigenes Einkommen habe. So nun war ich 3 Wochen nicht zu Hause, konnte auch keine Briefe öffnen. Nun komm ich gestern heim und habe einen Brief vom Landkreis bekommen in dem ich aufgefordert werde den kompletten Betrag zu bezahlen. Nun hab ich momentan leider noch nicht so viel Geld und habe auch keinen der mir dies leihen würde. Ich hab dan direkt dort angerufen und nochmal einen Antrag für Ratenzahlung beantragt, nur leider meinte der Herr am telefon, das solange wie der Antrag da noch nicht eingegangen sei, das ganze maschinell weiter läuft, und die Zahlung sollte eigentlich bis spätestens heute dort eingegangen sein. Was erwartet mich nun? Im Brief steht eine Berwaltungsvollstreckung, heißt das nächste Woche steht der Gerichtsvollzieher hier für der Tür und pfändet mir meine Sachen weg? Ich kenne mich damit nicht aus und bin für jeden Rat dankbar. Ich habe vor einem Jahr, bevor ich das ganze Stunden lassen habe, einen Vollstreckungsbescheid bekommen, konnte mich dan aber mit der Stundung recht fix nochmal retten...
 
Und dafür meldest du dich neu in einem Forum mit Namen "ComputerBase" an??

Versuch es doch mal entweder mit allgemeinen oder wirklich einschlägigen Plattformen.. (zB juraforum.de)
 
Dann sorg doch einfach dafür, dass der Stundungsantrag dort eingeht. Den Brief kann man dort auch noch persönlich abgeben. Der nette Herr vom Amt hat dich hierüber ja aufgeklärt - solange er kein Schriftstück von dir hat, solange läuft der Prozess weiter.
 
_killy_ hat völlig Recht.
Ab zum Amt.
Die müssen übrigens auch deine müdlichen Ausführungen innerhalb der Öffnungszeiten aufnehmen und ein Protokoll erstellen, dass du unterschreibst.

"So nun war ich 3 Wochen nicht zu Hause, konnte auch keine Briefe öffnen."
Das ist übrigens dein Problem.
Du hast für die regelmäßige Sichtung deiner Post durch Andere während Abwesenheit zu sorgen.
Klingt hart, ist aber (rechtlich) so.
 
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