Verweigerung Erstattung Rücksendekosten wegen E-Mail

Lord-D

Lieutenant
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Okt. 2009
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Hallo Leute,

ich habe vor zwei Wochen bei Ebay von einem Händler ein neues Handy gekauft. Habe das Handy laut AGB einige Tage nach Erhalt zurückgeschickt. Daraufhin habe ich vom VK nichts mehr gehört. Der Versand erfolgte per Hermes und Paket ist auch angekommen.

Habe heute bei seinem Ladengeschäft angerufen und man sagte mir, dass die Rückerstattung noch in der Bearbeitung ist, man mir aber die Rücksendekosten nicht erstatten würde (trotz Warenwert deutlich über 40 Euro). Ich hätte eine E-Mail schreiben müssen, dass ich Widerrufe und dann hätte man Hermes das Paket bei mir abholen lassen.

Weder in der Artikelbeschreibung, noch in den AGBs oder dem Widerrufsrecht stand etwas zu dieser Klausel geschrieben. Es stand drin, dass man innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann, ohne Angabe von Gründen. Kein Wort über vorherige Abklärung.

Das ist doch bestimmt nicht rechtens, oder?
 
Ging mir mal ähnlich mit KFZ Teilen. Da wollte der Händler, dass ich mit einem Beleg beweise, dass mir bei der Rücksendung Kosten entsanden sind. Habe dann den Beleg eingesendet und nie wieder wa gehört, auch nicht auf mehrfaches Nachfragen.

Als ich dann seinen Shop schlecht bewertet habe, hat er noch eine Flame-Mail an mich geschrieben, was ich für ein Lügner wäre o.O Hätte das am liebsten über meinen Rechtschutz eingefordert, aber dafür 150Euro SB abdrücken, nee....hab ich als Erfahrung gesehen und gut is.

Gruß Killa
 
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