Ich meine erinnern zu können, daß wir vor einigen Monaten in einem Thread die Möglichkeit besprochen hätten, den Mitschnitt von TV-Sendungen übers INet in Auftrag zu geben. Ich habe den Thread leider nicht wiederfinden können.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 7. Juni 2006 gegen einen Hamburg Dienstleister verstößt das Mitschneiden von Fernsehsendungen durch Internet-Anbieter gegen das Urheberrecht.
Das Unternehmen bietet über das INet seinen Kunden an, sich Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen zu lassen und diese sich anschließend herunterzuladen. Die beklagte Firma argumentierte damit, daß die Filme nur zum jeweiligen TV-Sendezeitpunkt aufgenommen werden könnten und sie insofern ihren Kunden lediglich einen Video-Redorder-Verleih anbieten würde.
Dagegen stellte das Gericht fest, daß zwar Kopien zu reinen Privatzwecken möglich seien, ohne das Urheberrecht zu verletzen. Aber die Firma würde mit ihrer Dienstleistung auch solche Aufnahmen ermöglichen, die der Kunde mit seinem eigenen TV-Gerät nicht sehen könnte, d.h. auf diese Weise könnten auch Filme von nicht empfangbaren Sendern aufgenommen werden. Das würde jedoch die Rechte der Urheber verletzen und somit gegen das Gesetz verstoßen.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 7. Juni 2006 gegen einen Hamburg Dienstleister verstößt das Mitschneiden von Fernsehsendungen durch Internet-Anbieter gegen das Urheberrecht.
Das Unternehmen bietet über das INet seinen Kunden an, sich Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen zu lassen und diese sich anschließend herunterzuladen. Die beklagte Firma argumentierte damit, daß die Filme nur zum jeweiligen TV-Sendezeitpunkt aufgenommen werden könnten und sie insofern ihren Kunden lediglich einen Video-Redorder-Verleih anbieten würde.
Dagegen stellte das Gericht fest, daß zwar Kopien zu reinen Privatzwecken möglich seien, ohne das Urheberrecht zu verletzen. Aber die Firma würde mit ihrer Dienstleistung auch solche Aufnahmen ermöglichen, die der Kunde mit seinem eigenen TV-Gerät nicht sehen könnte, d.h. auf diese Weise könnten auch Filme von nicht empfangbaren Sendern aufgenommen werden. Das würde jedoch die Rechte der Urheber verletzen und somit gegen das Gesetz verstoßen.