Videoclips mit AI generieren?

Mirlo

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Hallo,

ich habe mir vorgenommen ein paar kurze Videoclips (max. 30 Sekunden) mit einem AI Generator zu erstellen. Bin dabei bei Civitai gelandet. Das funktioniert mit Credits (Buzz: blau, gelb, grün). 100 blaue Buzz gabs free. Es stehen mehrere AI Modelle zur Auswahl. Es können wohl auch eigene hochgeladen werden. Den Überblick über alle Modelle behalten wird schwierig. Habe mir das günstigste Modell mit den günstigsten Einstellungen ausgesucht. Das erste Vid (10 Sekunden) war soweit (kostenlos) OK, hatte aber bei genauerem Hinsehen Fehler (Haare - Ohrring, Anatomie). Das wäre für die Anforderungen an die Vids nicht so das Problem. Der zweite Videoclip hat ein zu unrealistisches Detail im Fokusbereich. Beide Videoclips wurden mit dem Modell LTX 2.5 (distilled) erstellt. Der zweite Videoclip wurde zwar erstellt, aber - obwohl das Modell die Generierung solchen Contents nicht zulässt sowie dieser von mir auch nicht erwünscht war - nicht freigegeben, sondern gesperrt. Es sollten gelbe Buzz gekauft werden und der Clip wäre auf der Adult-Version Civitai red einsehbar. Aber es kann sowas auch gemeldet werden, was ich getan habe. Nach ein paar Stunden war er dann freigegeben und vollkommen harmlos, bzw. schräg.

Problematisch wird es mit den Lizenzen der Modelle. Civitai ist zwar begeistert von der freien Verwendung, aber wenn die Lizenzen mal genauer angesehen werden ... Das Modell H3 Eros Max ist beliebt, aber MiniMax H3 Community License Agreement: "That agreement’s Applicable Territory excludes the European Union ...". Commercial use ist erlaubt, der Modellname muss im/am Werk nicht erwähnt werden, und einiges mehr an Regeln, die es zu beachten gilt.

Die Sache ist sehr komplex, da es nicht nur um die Lizenz der erstellten Werke geht, sondern auch um die der AI-Modelle, und da insbesondere was diese erlauben und was nicht (dürfen sie verändert, weiterverkauft, ... werden oder nicht.), und ob sie Einfluss auf die mit ihnen generierten Werke nehmen. Sowie ob die Lizenz der Modelle an Derivate der Modelle oder sogar die damit generierten Werke vererbt wird.

Schwierig ist die Sache, da im allgemeinen es so verstanden wird, dass die Lizenzen, die nur die Modelle an sich und nicht den damit generierten Content betreffen, auch auf den Content ausgelegt werden. Eigentlich wäre das irrelevant, aber ... Das ist bei einigen Modellen so, die mittels Linzenz Kontrolle über den mit ihnen generierten Content haben wollen.

Es wird gesagt, dass in den USA jeglicher mit AI generierter Content public domain wäre. Das halte ich für eine Falschaussage. Ansonsten wäre es zu einfach, da einfach bereits generierte Vids genommen werden könnten.

Die Lizenz vom Modell LTX 2.5 (distilled) ist mit dem LTX-2.x Community License Agreement etwas schwierig. Das betrifft den Part mit den Aussagen über den "Output", also die generierten Images und Videos:
"The Output You Generate. Except as set forth herein, Licensor claims no rights in the Output you generate using LTX-2.x. You are accountable for input you insert into LTX-2.x, the Output you generate and its subsequent uses. No use of the Output can contravene any provision as stated in the Agreement."
Dabei ist der letzte Satz relevant. Dieser schränkt die Nutzung ein, da der Output nicht gegen die Lizenz verstoßen darf. Das davon betroffen ist, darüber wird sich in Attachement A in 20 Punkten ausgelassen.
- sowas ist seltsam. Es ist vergleichbar wie eine Kettensäge, die ein Licence Agreement hat, das die Verwendung eingrenzt, dass damit keine Gewalt gegen andere Personen ausgeübt werden darf. The South will rise again - 2000 Maniacs. Es ist aber auch vergleichbar mit einem Musikinstrument, wie einer akustischen Gitarre, die solch ein Licence Agreement inkludiert hat. Sowas ist grundlegend abzulehnen, dass andere damit Kontrolle ausüben wollen.

Das Modell Wan Video 2.5 hat eine simple Apache 2.0 Lizenz und scheint diesbezüglich unproblematisch zu sein. Aber damit sind nur 10 Sekunden Videoclips möglich. Mittels Seed könnten 3x10 Sekunden zu einem 30 Sekunden Clip geschnitten werden. Vielleicht besser sogar 10x3 Sekunden = 30 Sekunden. Das wird dann aber schon aufwendig.

Was ich vorhabe und hier eventuell Rat suche:
- circa 10 Videoclips mit je 30 Sekunden, die als Promotion-Videoclips für Affiliate verwendet werden sollen. "Commercial use" und einiges weitere muss also erlaubt sein. Am besten keine weiteren Restriktionen.
 
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Was ist jetzt dein eigentliches Problem?
Du mischt hier Lizenzbedingungen der Modelle, mit Bedingungen der Anbieter und diversen anderen Sachen. Dein Text liest sich wie eine schlechte AI Slop Analyse von. Lizenzen.

Deine erstellten KI Werke unterliegen in der EU keinem Urheberrecht, sind also gemeinfrei. So oder so musst du deine Werke als von KI generiert kennzeichnen.

Soweit sind wir uns einig?

Wenn die Community license von ltx 2.x auf dich zutrifft, dann musst du dich auch an die 20 Punkte halten, die nebenbei üblich sind für sowas.
 
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@TornadoIDS , nicht ich mische hier, sondern ... du schreibst es ja selbst: "dann musst du dich auch an die 20 Punkte halten". Diese stehen im Anhang der Lizenz. Also betrifft die Lizenz der Modelle auch den Output. Also wer mischt hier was?

Laut KI-Chat sind die Lizenzen der meisten Modelle unklar. Nur Wan Video wäre diesbezüglich unbedenklich wegen Apache 2.0 Lizenz. Auch das Modell Hailuo H3 by MiniMax hat wie das Modell LTX 2.x einen Anhang mit Restriktionen zum Output, plus die exkludierten Territorien: https://huggingface.co/MiniMaxAI/MiniMax-H3/blob/42ed227ee7df40d41602854ae760620d6eb651fe/LICENSE
5. “Excluded Territories” means the European Union, the United Kingdom, the Republic of Korea and the United States of America.
Aber Civitai nutzt die API Version, bei der die Community Licence demnach nicht zutrifft, es aber keine Aussage bezüglich Output gibt, also Grauzone.
 
wo ist da eine Grauzone ...

du lebst in der EU und hast einen KI Inhalt erstellt -> er ist nicht Urheberrechlich schützbar ... egal welche Lizenz dahinter steckt.

Die Lizenz kümmert sich maximal darum ob du damit "Gewinn" erzielen darfst also der Commercial Use. Nicht ob dir das Video in irgendeiner Weise gehört.

und was heist kein Urheberrechtlich geschützter Inhalt? -> Free Use am Ende ja.

https://www.gtai.de/de/trade/usa/recht/ki-werke-ohne-copyright-anspruch-1996562

Weiterhin ... selbst als KI Video Ersteller der keinen Urheberschutz geniest kannst du den Urheberschutz andere misachten haben weil die KI mit geschützten Material trainiert wurde.
 
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Im Zweifel ist sowieso nicht erkennbar, mit welchem Model du deine Clips generiert hast. Mach einfach deine Clips, schreib drunter "mit KI-Unterstützung erstellt" und fertig. Ich würde mir da keinen Kopf über Lizenzen der Model-Labs machen.
 
Wenn man sich als Künstler sieht und die Ki nur als Arbeitsgerät das benutzt wird um Kunstwerke zu erschaffen ist dieses online erstellen halt nicht so toll. Man hat nicht ein einzigartiges Kunstwerk in Händen was man selbst erschaffen hat sondern bekommt nur die Möglichkeit eine digitale Kopie des Werkes vom Online Anbieter herunter zu laden. Das künstlerische Original Werk liegt weiterhin beim Anbieter.
Deshalb nehmen Künstler halt lokale Ki also kaufen sich erst mal nen guten Computer mit starker Hardware und laden sich dann die ki Modelle selber runter.
Dann hat man lokal ein eigenes erstelltes Original und nicht nur eine digitale Kopie.
Und das machen heute schon sehr viele so.
Angefangen hatte es mit Bildgenerierung und nun gehen auch LTX und Minimax und Co Videos einwandfrei auf dem Heimcomputer zu erstellen.
Und man besitzt immer das einzigartige Original und eben nicht nur eine Kopie.
 
Lokal ist halt immer stark begrenzt. Ich zb bekomm selbst mit MinimaxH3 keine 30s in annahbarer Qualität am Stück hin.
Die online Generatoren haben jedoch neben den ganzen Lizenzgeschwurnel auch noch den Nachteil mit der Zensur und kostenlos bekommt man gerade genug Tokens das es zum antesten reicht.
Der ganze KI Slop den viele YTber einsetzen wird mit richtig viel Kohle produziert das man aber auch locker wieder einspielt.
Davon sollte man sich nicht blenden lassen wenn man selber nur Hobbymäßig ohne Gewinnansicht was mit KI Videos machen möchte.
 
Ja für Bilderstellung hatten 32 GB Ram locker gereicht.
Für Videos war das aber wieder zu knapp und hab auf 64 GB Ram aufgerüstet.
Die Grafikkarte hat dann ja auch noch 16 Gb Vram.
Also stehen quasie 64 plus 16 also 82 GB Ram zu Verfügung.
Damit gehts dann echt besser.
Nur ist das leider inzwischen zu teuer geworden weil wohl neben den Firmen auch viele private Menschen das lieber lokal betreiben möchten.
 
@Olandos auch die "private" LLM ändert nichts am Status des Videos.

Es gibt kein einzigartiges Original. Dafür müsstest du selbst die LLM angelernt haben mit natürlich freiem Material und das Sortiert auf deinen Bedarf. Verwendest du aber zugängliche Modelle ist es völlig egal ob daheim oder online .. denn der nächste User mit dem gleichen Code und der gleichen Datenbank dahinter könnte das gleiche Video erzeugen.
 
Na gut du beziehst dich auf gleichen Prompt mit gleichem Seed und dann sieht es genauso aus.
Das hatte ich bei Bildern schon bemerkt und hatte dann nur geschaut ob die Komposition so einigermassen gefällt.
Dann geht es in die Feinarbeit mit zuerst Inpaint oder heute auch mit Edit Modellen oder Beidem halt.
Der Feinarbeit Teil macht mir sogar am meisten Spass.
Die Grund Komposition zu finden und dann in die Feinarbeit zu gehen und es nach meinen Wünschen abzuändern und so ensteht dann ein echtes einzigartiges Kunstwerk das nicht mit Prompt und Seed einfach nachgemacht werden kann.
PS: Und Inpaint und Edit sind natürlich auch andere Modelle und das am Ende enstandene Kunstwerk wurde nicht nur durch ein einziges Modell erschaffen. Da wechsel ich die Modelle halt und schaue welches das nun besser macht und vergleiche und wechsel auch auf ein drittes oder viertes bis es mir gefällt.
Und das ist am Ende nicht mehr reproduzierbar und einzigartig.
 
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Die Sache ist durchaus in sich komplex. Den Überblick behalten ohne abzuschweifen ist nicht einfach. Es spielt viele mit hinein. Das kann verwirrend wirken.
xxMuahdibxx schrieb:
und was heist kein Urheberrechtlich geschützter Inhalt? -> Free Use am Ende ja.
https://www.gtai.de/de/trade/usa/recht/ki-werke-ohne-copyright-anspruch-1996562
Zitat: "die Maschine könne als Urheber gelten". Das ist ja schon mal der falsche Ansatz. Wenn dann der Benutzer ("Developer" - EU Right Term), der den Content mittels AI erstellt. Ein Synthesizer (mit Presets) ist auch nie der Urheber eines Musikstücks. Presets in Synths werden oft von Bands verwendet - ein eigener kreativer Akt findet dabei nicht statt. Erst die Komposition verschiedener Sounds inklusive Preset-Sound ergibt ein "eigenes Werk".

Die Diskussion - zwar nicht um Urheberrecht - aber um "künstlerisches Werk" gab es auch schon in der Fotografie. Da wurde argumentiert, dass wer einfach nur ohne nachdenken knipst, dessen Fotos seien keine Kunstwerke und also gäbe es kein Urheberrecht (siehe auch: Affe nimmt Kamera und fotografiert sich selbst = kein Urheberrecht). Aber das Recht erhebt keinen Anspruch auf "Kunst" (außer das Finanzamt), sondern rein auf "Werk". Hierbei gilt die Unterscheidung in Kultur (Kunst, künstlich) und Natur (natürlich), die wiederum individuell und willkürlich ist - weswegen es dabei im Streitfall die "Wertung der Allgemeinheit" erfordert, die per Gericht gefunden werden will. (Affe → Kamera → Foto = Natur. Streitfall).

Jetzt wirds speziell:
Article 14
Works of visual art in the public domain
Member States shall provide that, when the term of protection of a work of visual art has expired, any material resulting from an act of reproduction of that work is not subject to copyright or related rights, unless the material resulting from that act of reproduction is original in the sense that it is the author's own intellectual creation.
(DIRECTIVE (EU) 2019/790 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 17 April 2019 on copyright and related rights in the Digital Single Market and amending Directives 96/9/EC and 2001/29/EC)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L0790
→ "unless the material resulting from that act of reproduction is original in the sense that it is the author's own intellectual creation"
Das ist eine uralte Regel in der Kunst, auch für urheberrechtlich geschütze Werke: Wenn geschütze Werke zur Erstellung eines neuen Werkes verwendet werden, dann muss Erstens das auf diesem neuen Werk basierende Werk benannt und Zweitens das neue Werk den Anspruch auf eine eigene geistige Schöpfung erfüllen.
Wenn ich mir den mit AI generierten Content so ansehe, dann erfüllt der sehr wohl den Anspruch an eine eigene geistige Schöpfung, da er sich meistens auch stark von den darauf basierenden Werken unterscheidet. AI generierter Content ist eben keine reine Kopie. Insoweit bestünde schon ein Recht auf Urheberschaft, nicht für die AI, sondern den Developer, der AI benutzt.

12. Insists that AI-generated content should remain ineligible for copyright protection, and that the public domain status of such works be clearly determined;
(DRAFT REPORT on Copyright and generative artificial intelligence – opportunities and challenges (2025/2058(INI)))
https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2024_2029/plmrep/COMMITTEES/JURI/DV/2025/07-15/1323931EN.pdf
Das bezieht sich meiner Ansicht nur auf Content, der ohne menschliches Zutun erstellt wird. Ein Prompt ist ein menschliches Zutun. Inwieweit die Antwort einer AI auf eine Frage eines Menschen auch "menschliches Zutun" ist, bleibt fraglich.
Hier verhält es sich ähnlich der fotografierenden Person ohne Nachdenken, sowie dem Affen mit Kamera, dass wenn ein AI generierter Content einfach nur per Knopfdruck erzeugt wird, dieser kein Urheberrechtsschutz genießt, aber wenn ein menschliches Zutun wie ein Prompt stattfindet, dann schon.
2. Copyright Protection and Human Authorship
2.1 EU Standard of Originality
EU copyright law protects only works that are the author’s own intellectual creation (Peukert, 2024).
This standard, established by the Court of Justice of the European Union (CJEU)1, emphasises that:
• A work must reflect free and creative choices made by a human creator.
• A work must bear the personal stamp of its author.
2.2 Consequences for AI-generated content
AI-generated content without human creative input is not protected.
(PRIMER 2 — AI OUTPUT & COPYRIGHT)
https://ai-at.eu/wp-content/uploads/2026/07/AICopyright_OUTPUT_Primer_v2.pdf
→ "the personal stamp" kann hier der Prompt sein, insoweit dieser nicht mit AI erzeugt wurde, oder nur copy&paste von woandersher verwendet wird. Mindestens der Prompt muss eigen und individuell sein. Der Prompt genießt hier fast schon mehr Urheberrechtsschutz als der damit generierte Content.

Der Prompt ist somit die "Autorenschaft" des AI generierten Contents. Dieser muss einem kreativen Akt eines Menschen entspringen und darf nicht pur AI generiert sein. Schwieriger wird es, wenn der Prompt mittels AI generiert wird und dabei diese Generierung einen kreativen Akt eines Menschen inkludiert hat.

Hinzu kommt die Möglichkeit von ComfyUI. Damit können komplexe Vorgänge inklusive verschiedener AI Modelle verwendet werden. Die AI-Developer schreiben zu dem mittels ComfyUI generierten Content meist nur: ComfyUI generiert. Das ist eine zu schwache Aussage.

Aber das ist nur die eine Sache. Die anderen sind die Lizenzen der Modelle. Mittels den Lizenzen kann alles mögliche geregelt werden. Es erfordert also Modell mit einer Lizenz, die eine Urheberschaft des Developers zulässt. Denn es ist (bisher scheinbar) per Lizenz möglich, dass der Eigentümer eines AI Modells einen Urheberanspruch auf allen damit generierten Content erhebt, sowie die Verwendung dieses Contents reglementiert.

Dieses LTX Modell und das H3 Modell reglementieren den Content. Von diesen sind also die Finger zu lassen. Das Wan Modell reglementiert den Content nicht. Aber da ist es so, dass die Modelle sich in der Qualität stark unterscheiden. Wobei bei meinem Test die beiden Videoclips mit LTX schrottig sind. H3 zeigt bei anderen AI-Developern schon sehr gute bis hervorragende Ergebnisse.

Bei Civitai ist es möglich den eigens kreierten AI-Content zum Verkauf anzubieten. Manche Modelle verlangen dabei per Lizenz eine Gebühr. Es muss also eine Lizenz zum Verkauf des AI generierten Contents erworben werden, damit der Content kommerziell verwendet werden kann.

Jetzt bin ich schlauer als am Anfang, aber wiederum nicht, da es gleich ist wie bisher in der Kunst allgemein.

Meine Suche geht jetzt in die Richtung, welche AI-Developer ihren Content legal (Modell Lizenz beachten!) als public domain veröffentlichen, sowie welches AI Modell am besten für die von mir zu generierenden Videoclips taugt. Eine durch mich installierte AI auf meinem PC kommt dabei nicht in Frage. Vorschläge? Tipps?
 
Mirlo schrieb:
Der Prompt ist somit die "Autorenschaft" des AI generierten Contents. Dieser muss einem kreativen Akt eines Menschen entspringen und darf nicht pur AI generiert sein.

Falsch.

Denn der Prompt ist nicht schützbar.

Du kannst nicht sagen das jemand anderes nicht die gleiche Idee aka Prompt nutzen darf.

Bei mehreren Malern kommt beim gleichen Prompt wie "Male einen Baum" ja nicht das exakt gleiche Bild raus. (Außer mit dem Zusatz erstelle eine Kopie)

Bei einer KI kann aber genau das passieren. Wenn das gleiche Modell und Datensatz als Grundlage dient.
 
Und bei den ersten SD oder SDXL Modellen bekam man nun nicht das gesamte Bild in einer guten hohen Auflösung. Aber auch da konnte man schon tricksen. Halt mit Inpaint. Also wenn da zum Beispiel irgendwo ein Mensch im Bild war dann war das alles noch zu unscharf oder der hatte vielleicht nur 4 oder 6 Finger.
Dann konnte man halt die Hand makieren und so einstellen das nur die Hand mit voller Kraft des ganzen Models neu gemalt wird. Und dann hatte die Hand irgendwann 5 Finger.
Und beim Gesicht wars noch viel deutlicher.
Vorher verwaschenes fast nicht zu erkennendes Gesicht.
Dann halt nur das Gesicht makiert und mit der Kraft des ganzen Models nur das Gesicht neu gemalt und dann wurde es auf einmal super scharf. So konnte man das ganze Bild nachträglich immer weiter verbessern und verändern in dem man das ganze Model immer mit voller Kraft nur einen Teil des Bildes verändern liess.
War zwar recht aufwendig aber durchaus möglich und hat auch Spass gemacht.
 
xxMuahdibxx schrieb:
Denn der Prompt ist nicht schützbar.
Wenn der Prompt menschliche Eigenleistung enthält kann es schützbar sein. Bei musikerzeugenden AI kann der Liedtext als Prompt gesehen werden. Das Erzeugte Stück ist nicht wirklich schützbar, der verwendete Text schon. Änderst Du nachträglich noch Sachen innerhalb des Stückes kann das ganze schützbar sein.

Der ganze Krams ist lange noch nicht ausgegoren. 🤷‍♂️
 
Und erst recht wenn man für die Erstellung eines Gesamtwerkes auch noch mehrere unterschiedliche Ki Modelle verwendet. Dann kann nicht Hersteller von Model A zu mir sagen ich habe das Kunstwerk nur durch sein Model A erstellt. Einen Teil davon halt nur, denn da steckt auch noch Model B aus China drin und Model C aus USA und Model D aus Europa. Das kann es dann schon schwierig machen welcher Hersteller nun am meisten mitgewirkt hat an der Erstellung des Gesamtwerkes.
 
@Olandos was du jetzt wieder mit den Herstellern willst weiß ich nicht... nur weil du ein Bild durch 5 KI Generatoren schickst ist es am Ende nicht das tolle Kunstwerk was schützenswert ist. (P.S. Meinung!!!)

Beim Urheberschutz geht es nicht darum ob es durch so viele KI Filter gelaufen ist sondern ob es eine bedeutende Eigenleistung enthält. Und Eigenleistung heist nicht ich habe über mehrere Prompts mehrere KI Agenten laufen gelassen.

Und genau wie die Eigenleistung definiert ist, ist das Problem um was du dich kümmern musst.

@BFF ja der Liedtext ist dann eigene Kreation wenn er KOMPLETT von einem selber stammt und kann geschützt werden... nicht aber das KI-Gedudel dazu egal wie gut es ist.

Der Prompt selbst ist es aber nicht... nur weil er so groß ist, weil der komplette Liedtext darin ist.

Wenn die gleiche Melodie mit anderem Text erstellt wird kann man so kein Urheberrecht einfordern.
 
xxMuahdibxx schrieb:
Wenn die gleiche Melodie mit anderem Text erstellt wird kann man so kein Urheberrecht einfordern.

Bei dem Punkt streiten sich noch immer die Geister. Weil wenn genug Mensch, da reicht wirklich das Nachbearbeiten oder das weitere Verarbeiten der Stems/MIDI im DAW, ist auch die Melodie Schutzfaehig.

Ich geb Dir voellig recht bei Titeln welche per AI ohne irgendwelche wirklichen Vorgaben wie sowas im Bild erstellt werden. Also nix eigener Text und nix eigener Prompt.

1789836674763.png


Das Ergebnis


ist halt die Song-Schwemme ueberall.

Und ja. Das hat keinen Schutz noetig. Weder im Text noch in Melodie.
 
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@BFF persönliche Nachbearbeitung der Melodie ist ja dann was anderes...da ist Kreativität vorhanden.

Aber nicht bei Text (persönlich) + Stimme und Melodie (KI) ohne weiteres komposing.
 
BFF schrieb:
Und ja. Das hat keinen Schutz noetig. Weder im Text noch in Melodie.
starker Zweifel. Denn Urheberrechtsschutz genießen auch extrem simple Songs. Beispiele:

Stormtroopers of Death - "Ballad of Jimi Hendrix" (7 Sekunden)
Lyrics: "You're dead!"
https://genius.com/Sod-ballad-of-jimi-hendrix-lyrics
Wenn du den Song copy&paste ungenehmigt verwendest, weil du denkst, der ist zu simpel, dann täuscht du dich.

Napalm Death - You Suffer (2 Sekunden)
Lyrics (laut LP-Cover): "You suffer, but why?"
Wenn du den Song copy&paste ungenehmigt verwendest, weil du denkst, der ist zu simpel, dann täuscht du dich.

Da gibt es noch viele Beispiele mehr. Siehe auch Haikus. Denn die Schöpfungshöhe misst sich nicht an der Länge oder Komplexheit, sondern der Idee dazu. Alle Kunst ist nur deswegen Kunst, weil ihr eine Idee zugrunde liegt. Das bedeutet nicht, dass jede Idee Kunst wird. Aber ohne Idee keine Kunst. Siehe Affe und Kamera. Oder Fotos knipsen ohne vorher Hirn einknipsen - aber selbst da wird davon ausgegangen, dass ein Urheberrechtsschutz vorliegt, allein weil es von einem Menschen getan wurde - menschliches Zutun. Da wäre die interessante Frage, ob es dabei einen Unterschied zwischen einem Affen und einem Baby gibt?

Der Prompt "Ein fröhlicher Latin-Pop-Song über die Freundlichkeit eines Fremden. Gesungen von einer Frau. Nicht laenger als 2 Minuten." sowie der damit generierte Content genießt Urheberrecht wegen:
  • des menschlichen Zutuns.
  • der Idee, solch einen Song zu erstellen.
Die Idee ist die Schöpfungshöhe. Du kannst sagen: Die Idee war, exakt so einen Song mit einer AI zu erstellen. Denn von alleine kommt die AI nicht drauf, dass du dies wölltest, tief in deinem Unterbewusstsein, und dann auch macht. Das musst schon du machen. Ansonsten macht es keiner. Dass dabei Songs entstehen können, die sich stark ähneln, oder gar gleich klingen, gab es in der analogen Musikszene auch schon. Dann streiten sich die Geister. Meist gewinnt dann der, der die Idee zuerst hatte.

Es geht nicht nur um die sogenannte "Schöpfungshöhe", die gerne herangezogen wird, sondern um das "menschliche Zutun". Wenn der Prompt von einem Menschen ist, egal wie simpel, dann ist er und der damit per AI generierte Content geschützt. Die Schöpfungshöhe spielt mit rein, wenn es darum geht, ob einfach nur hirnlos ein Knopf gedrückt wurde. Das ist vergleichbar mit dem Assistenten beim Fotografieren (noch komplexer bei Filmkameras, die von mehreren Leuten gleichzeitig bedient werden). Der Assistent bekommt vom Regisseur die Aufforderung auf den (Aufnahme-)Knopf zu drücken. Der Assistent ist nicht der Urheber, sondern der Regisseur.

Der Unterschied zu sonstiger Kunst: Ein Synthesizer-Hersteller kann keinen Anspruch auf die mit diesem Synth produzierten Songs erheben. AI-Firmen können dies per Lizenz ihrer Modelle. Da stellt sich die Frage, ob dies rechtens ist. Denn dann könnten genauso Synth-Firmen ihre Synths lizenzieren, oder eventuell sogar Hersteller von Querflöten. Ein Querflöten-Hersteller kann dann so per Lizenz ein Urheberrecht der damit erstellen Songs erlangen. Das wäre ein Fiasko. Deswegen sollten AI-Modelle mit unfreier Lizenz allgemein geächtet werden, außer sie werden rein firmenintern benutzt, weil dann ist Lizenzierung egal. Du kaufst dir ja auch keinen PC, dessen Lizenz es dir untersagt die Website computerbase.de anzusurfen.
 
Mirlo schrieb:
sowie der damit generierte Content genießt Urheberrecht wegen:

Frag mal bei der GEMA nach, was die dazu sagt.

Das bissel hier.
1789850452745.png

Ist zwar eine menschliche, aber kaum eine schoepferische Leistung. Der Text sowie der Stylepromt kommt von der AI.

Ich schreib das da oben sehr bewusst, weil exakt die Merkmale erfuellt sind den Krams nicht zu schuetzen. Du kannst mit dem File machen was Du lustig bist. 😉
 
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