xxMuahdibxx schrieb:
Ja hier sieht man das Problem deiner Denkweise wieder.
Ich weiß nicht wie du drauf kommst, dass ich etwas verdrehen würde. Eher scheint es so, dass du meine Aussagen verdrehst, um dann sagen zu können, sie seien verdreht.
© ARD - die ARD - ergo die Staatsbürger sind Urheber der Sendung samt darin verwendeten urheberrechtsgeschütztem Content, wofür sie die Rechte per Lizenz erworben haben. Der Urheber der Sendung kann die Sendung lizenzieren im Einklang mit den Rechten des verwendeten Contents. Nicht die Eigentümer der Rechte des verwendeten Contents sind die Urheber der Sendung. Wie kommst du eigentlich da drauf? Voll schräg.
Natürlich ist die Idee als geistiger Gedanke nicht schützbar, sondern erst eine Verwirklichung der Idee - sozusagen die Manifestierung zu einem Objekt (Kunstobjekt wie Gemälde oder Statue, geistiges Eigentum wie Song oder Film). Es ist also nicht die Kunst (Idee) schützbar, und auch nicht das Kunstwerk (Tätigkeit), sondern das Kunstobjekt. Es besteht allerdings gegenwärtig die Denkweise, dass nur das Kunstobjekt schützenswert sei.
Der Urheber - wie das Wort schon sagt: Ur (Anfang) und Heber (Schöpfer) - ergibt sich nicht durch die Tätigkeit der Verwirklichung/Darstellung einer Idee - das Kunstwerk, sowie nicht aus dem Eigentümer eines Kunstobjekts, sondern aus der Person, die die Idee hatte. Es gibt den alten Spruch, dass du keine Ideen kaufen kannst. Dieser ist so zu verstehen, dass du zwar eine Idee verkaufen und kaufen kannst, du dadurch aber nicht der Urheber der Idee wirst. Deswegen ist Urheberrecht nicht vererbbar und nicht erwerbbar.
Wenn du eine Idee eines anderen verwirklichst, dann wirst du nicht der Urheber der Kunst, sondern nur des Kunstwerks. Du musst zudem erwähnen, wer der Urheber der Idee ist. Hier wird es schwierig, wenn die Idee nur als Gedanke existiert und nur verbal geäußert wurde. Die Idee aufschreiben ist schon eine Darstellung. Bestes Beispiel dafür sind Skripte für Filme oder sonstiges, die nur Notizen der Idee sind. Aber diese sind schützbar, während die Gedanken nicht schützbar sind.
"Geistiges Eigentum" ist die Manifestierung einer Idee, also eines Gedankens, zB in Form von Notizen bishin zum fertigen Stück.
Stell dir vor, du kreiierst in deinen Gedanken ein Lied und singst es frei raus. Es wird nie aufgenommen oder anderweitig konserviert/manifestiert. Es besteht nur in von dir gesungener Form. Das Singen des Lieds ist die Verwirklichung der Idee, die Manifestierung der Idee, die schützbar ist. Was dazu benötigt wird sind Zeugen, die es gehört haben. Das Lied wird nie zum Objekt, weil es nie akustisch aufgenommen oder aufgeschrieben wird. Es bleibt geistiges Objekt - Geistiges Eigentum. Wenn du es vergißt, ist es weg. Deswegen ist nicht das Kunstobjekt das Kunstwerk, und deswegen das Kunstobjekt in dem Sinne nicht schützbar, sondern nur das Kunstwerk, das auf der Idee basiert, weswegen die Idee (Kunst) mittels dem Kunstwerk schützbar wird und ist. Geschützt wird dabei nicht das Kunstwerk, sondern die Idee dahinter. Ohne die Idee gäbe es das Kunstwerk nicht. Personen mit objektbasierter Denkweise können das nicht verstehen, weil für sie Ideen nicht existieren, sondern nur Objekte sowie geistige Objekte (Geistiges Eigentum). Simpel gesagt brauchen sie etwas zum greifen und begreifen, damit es für sie existiert und schützbar ist. Deswegen sei nicht die Idee, sondern nur das Kunstwerk schützbar. Seis drum. Es ist so gesehen zumindest schon mal ein Fortschritt, dass nicht nur das greifbare Kunstobjekt schützbar sei, sondern auch das begreifbare Kunstwerk, wie das erwähnte gesungene(!) Lied. Der Schritt dahin, dass damit im Grunde die dem Kunstwerk zugrundeliegende Idee geschützt wird, wird wohl noch auf sich warten lassen. Wenn du das Lied singst, dann wirst du von anderen als der Urheber angesehen. Das wirst du auch nicht mehr los. Auch selbst dann nicht, wenn du das Lied bereits vergessen hast.
Zudem muss die Schöpfung auch Ihre Gedanken oder Gefühle ausdrücken und ein gewisses Maß an Individualität erfüllen.
Das ist schon wieder typisch kunstfeindlich, indem irgendwer für alle anderen bestimmen will, was Kunst sei und was nicht. Kunst muss gar nichts! Fuck off!
Zum Topic: Ich habe den Test gemacht und AI-Delevoper gefragt, ob sie ein Urheberrecht an den von ihnen mit AI generierten Werken einfordern oder nicht. Sie sehen sich als Urheber und fordern eine Genehmigung zur Verwendung ihrer Werke ein.
Nachdem ich mich weiter informiert habe ... die Sache ist kritisch. Insbesondere weil die Videoclips kommerziell verwendet werden sollen. Das betrifft die schwierige Lage mit dem Trainingscontent der AI-Modelle. Dieser müsste 100 % legal sein. Desweiteren betrifft es die per AI generierten abgebildeten Personen. Diese müssten 100 % fiktiv sein und keinerlei Ähnlichkeit mit real existierenden haben. Da besteht das Problem der Trainingsdaten, die Abbildungen realer Personen sind. Es müsste geprüft werden, dass die im AI-Werk abgebildeten Personen (und Szenen) nicht bereits als Abbildungen existieren. Beim Klicken durch die vielen Bilder kam mir einiges bekannt vor, was bereits als Abbildung (ohne AI) existiert. Es ist also Vorsicht geboten. Wegen kommerzieller Verwendung der Videoclips ist das Risiko zu hoch. Derzeitiger Stand: Idee verworfen.
Wieso die Idee, AI-generierte Videoclips als Promo für Affiliate verwenden? Weil (seriöses) Affiliate seit den EU-Regelungen der letzten 10 Jahre schwierig bis unmöglich geworden ist. Iframe und Image von externer Quelle ist No Go, weil eine Genehmigung zum Tracking der Websitebesuche. Brands (Namen, Logos) in Images/Videos/Text des Werbematerials ist No Go, weil damit (per View) Werbung ohne Verdienst gemacht wird. Einzig bleiben seit vielen Jahren die reinen Textlinks. Aber auch bei diesen besteht eine unbezahlte Werbung (per Click), wenn User zwar klickt, aber nichts sofort kauft (Pay per Sale). Pay per View und Pay per Click gibt es nur noch bei unseriöser Werbung. Außen vor sind davon Direktvereinbarungen zwischen Affiliate (Websitebetreiber) und Advertiser (Produkt-Firma), also ohne Marketing-Firma.