Videoclips mit AI generieren?

Mirlo schrieb:
Der Prompt "Ein fröhlicher Latin-Pop-Song über die Freundlichkeit eines Fremden. Gesungen von einer Frau. Nicht laenger als 2 Minuten." sowie der damit generierte Content genießt Urheberrecht wegen:
  • des menschlichen Zutuns.
  • der Idee, solch einen Song zu erstellen.

nein bekommt er nicht.

Das menschliche Zutun geht gegen Null ... die Idee kann auch jeder andere haben sie grenzt sich nicht deutlich von anderen ab .. also muss es die Umsetzung tun aber hier ist das Problem -> mit gleicher KI und gleichem Trainingsstand könnte das gleiche Ergebnis erzeugt werden.

Und wenn mehrere Nutzer mit einer gleichen Idee einen gleichen Inhalt erzeugen können weil sie die gleiche KI genutzt haben... wer hat das Urheberrecht dafür? Der erste der es Erzeugt hat ... oder der andere der die Idee schon vor 5 Jahren auf Papier geschrieben hat?

Und deine zwei Beispiele sind vielleicht sehr kurz wurden aber OHNE KI erzeugt. Sind in ihrer Komplexität aber auch nur als Gesamtwerk geschützt. Da der Text alleine nicht geschützt werden kann. -> Zu simpel oder normaler Sprachgebrauch erst durch die Musik wird ein Werk daraus. Bringt halt gar nichts sowas zu vergleichen.
 
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Sorry, wenn ich das so frei herausschreibe, aber euer Versuch eure (sorry) primitive Sichtweise durchzusetzen, ist kunstfeindlich.

Relevant ist das Menschliche Zutun, jedoch kein körperliches, sondern ein geistiges. Also nicht "Knopf drücken", sondern eine dem Werk zugrundeliegende Idee.

Jetzt sind wir bei Marcel Duchamp und seinen ready mades. Die Allgemeinheit ist sich - auch wenn aus einer falschen Grundannahme heraus - bis heute einig, dass das Pissoire und der Flaschentrockner, die beide Massenwaren aus Massenproduktion sind, Kunstwerke sind. Das Pissoire, genannt "Fountain" sogar ein verschollenes, dessen Reproduktion einfacher nicht sein konnte, aber die Replika als solche gekennzeichnet werden muss. Natürlich kann das jede beliebige Person nachmachen, aber es ist dann eben nur ein Nachmachen. Die Idee ist relevant. Denn auch die Idee des Nachmachens ist Kunst, halt nur keine originelle.

Kommen wir zum Markenrecht. Die Wortmarke "FICKEN" hatte in der Designer-Szene für Aufsehen gesorgt, da damit das Wort nicht mehr in Designs verwendet werden durfte. Es ist keine Wortzenzur, sondern nur eine Verwendungseinschränkung (siehe Nizza-Klassen).
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020090186995/DE
Da beim Markenschutz die Ähnlichkeitsklausel gilt, ist die Wortmarke case-insensitiv. Obwohl das Markenamt dem Grundsatz unterliegt, keine simplen Marken zu registrieren, zieht dieses seinem Grundsatz seine Doktrin vor, stetig mehr Marken zu registrieren. Also wurde "FICKEN", obwohl nach Grundsatz nicht schützbar, weil zu simpel, geschützt. Das sehen durchaus sehr viele anders und sagen, dass ist nicht schützbar, weil zu simpel, nur bekommen sie kein Recht.

BFF schrieb:
Du kannst mit dem File machen was Du lustig bist.
Damit erhebst du also doch Urheberrecht und lizenzierst es mit dieser Aussage. Ja, die Urheberrechtslage ist kurios, denn ob etwas ein Urheberrecht genießt, entscheidet nicht der Urheber. Es ist sogar so, dass der Urheber sein Urheberrecht an einem Werk nicht los werden kann. Es haftet für alle Ewigkeit daran. Anders ist es mit dem Lizenzrecht (Verwendung), das individuell gestaltet und zeitlich begrenzt ist. Auslegungssache ist allerdings der gesetzliche Part, ob der Name des Urhebers immer mit erwähnt werden muss. Die einen sagen ja, die anderen nein. Zumindest kann der Urheber der Namensnennung widersprechen, sie also unterbinden.

Speziell bei deinem Song wäre noch zu erfahren, welche Lizenz die verwendeten Modelle haben. Da kann dir das Urheberrecht per Lizenz abgesprochen werden, indem es beim AI-Modell-Hersteller liegt. Das ist dann wie bei einer in einer Firma angestellten Person, die Fotos innerhalb ihren Arbeitsvertrages macht. Da ist die Firma Urheber und nicht der Fotograf. Da gab es schon heikle Streitereien mit Jobverlust, weil der Chef meinte: Hey, du hast doch eine sehr gute Kamera, kannst du nicht mal ein paar Fotos machen? Getan. Als Urheber wurde die Firma genannt - rechtens. Streit. Vergleiche Filme im ÖRR, siehe Abspann: © ARD.

Was ist denn nun exakt das "Menschliche Zutun" - andem sich der Unterschied misst - an dem Song? Der Prompt ist also auch AI-generiert? Aber wie entstand dieser?
 
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Mirlo schrieb:
Sorry, wenn ich das so frei herausschreibe, aber euer Versuch eure (sorry) primitive Sichtweise durchzusetzen, ist kunstfeindlich.

magst du so sehen ... weil du mit geringen Aufwand etwas erschaffen willst und deins nennen magst.

Frag mal einen richtigen Künstler wie er das sieht ;-)
 
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Mirlo schrieb:
Damit erhebst du also doch Urheberrecht und lizenzierst es mit dieser Aussage.
Nope.
Das ich das Recht eingekauft habe die Datei auch nach meinem Gusto zu verwerten, bedeutet noch lange nicht das es irgendwelche Urheberrechte meinerseits gibt oder das Dingens bei mir lizensierbar ist.

Mirlo schrieb:
Sorry, wenn ich das so frei herausschreibe, aber euer Versuch eure (sorry) primitive Sichtweise durchzusetzen, ist kunstfeindlich.

Sorry wenn ich das so frei herausschreibe.
Dein Versuch alles zu Deinen Gunsten auslegen und die momentane Situation bei Werken mit KI/AI Beteiligung nicht verstehen zu wollen ist absolut kontraproduktiv. Da hilft auch nix eine Wand von Text zu erzeugen.

Anyway.
Lies Dich schlau bei den Anbietern was die schreiben. Lies bei der Gema und bei Medienanwälten was die zu der Situation tippen. Da gibt es genug zu finden.
 
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BFF schrieb:
Da hilft auch nix eine Wand von Text zu erzeugen.
Dann seid ihr also auf dem Niveau, dass Argumente sinnlos sind, vermutlich wegen tltr; oder ADHS noch nicht einmal gelesen werden . OK, dann hat sich diese Diskussion dieses Detail betreffend erledigt.
Ergänzung ()

xxMuahdibxx schrieb:
Frag mal einen richtigen Künstler wie er das sieht
Auweia, so viel Kunstfeindlichkeit, die Marcel Duchamp abspricht ein Künstler zu sein. Heftig, sehr heftig, und vor allem unüberlegt.
 
Du kannst doch garnicht wissen was gelesen wurde nur weil nicht mit ebensolcher Textwall geantwortet wurde.

Das hier:
BFF schrieb:
Anyway.
Lies Dich schlau bei den Anbietern was die schreiben. Lies bei der Gema und bei Medienanwälten was die zu der Situation tippen. Da gibt es genug zu finden.
wird Dir genug Material bringen.
 
BFF schrieb:
wird Dir genug Material bringen.
Leider auch schwer fragwürdiges, weil viele es gerne so hindrehen wollen, dass den Developern das Urheberrecht abgesprochen wird. Das geht einher mit der seit Jahrzehnten laufenden Kampagne der Internetpiraterie, die diesbezüglich nicht von irgendwelchen Nerds betrieben wird, sondern im großen Ausmaß von den Big Playern, vorne voran Google. Damit diese den Content ungefragt in ihre Tasche monetarisieren können. Vielleicht hinterblickt ihr es irgendwann auch. Sie denken: Schön, dass du einen Song kreiiert hast und von dir selbst aus auf dein Urheberrecht verzichtest - das unterstützt unsere Piraterie-Kampagne. "Kein Urheberrecht für niemand!" würde demnach Ton Steine Scherben heute singen. Anarcho-Kapitalismus!
 
Mirlo schrieb:
Meist gewinnt dann der, der die Idee zuerst hatte.
Nicht zwangsläufig. Es gewinnt derjenige der die Idee zuerst umsetzen kann, schützt und vermarktet. Letzteres ist nicht zwingend.

Mit der KI und Kunst halte ich es so wie mit jedem anderen Werkzeug auch. Es ist zwangsläufig eine gewisses Maß an kreativer Eigenleistung sowie auch Sachverständniss/Geschick mit den Werkzeugen nötig um was gescheites zu produzieren. Erst Recht wenn dann mehrere solche Werkzeuge in Kombination verwendet werden.
Kunst ist es in dem Moment schon in der man eine eigene Idee umsetzt. Völlig unabhängig wie trivial diese auch sein mag.

Aber sehen wir es auch objektiv, schon immer wurde der Begriff Kunst sehr weit gefasst. Da verdienen Leute Millionen indem sie völlig uninspiriert einen Eimer Farbe auf ne Leinwand schmeissen und andere können mit nem Stück kohle beinahe Fotorealistische Portraits malen für 10 DM das Stück.

Noch ein Gedanke dazu. Ist eine wirklich Originelle Idee erstmal raus in die Welt gelangt lässt sie sich durch kein Regelwerk der Welt mehr einsperren.
Es wird wenn nötig auch gegen alle widerstände reproduziert, nachgeahmt und weiterentwickelt werden.
 
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@samuelclemens , soweit klar. Das Thema sollte aber nicht zu sehr in Details abdriften, was das "gewisses Maß an kreativer Eigenleistung" betrifft. Denn diese ist, wie du selbst erkennst, ebenso nicht zwangsläufig erforderlich. Siehe Marcel Duchamp. Die gesamte Angelegenheit reduziert die Schöpfungshöhe auf das Menschliche Zutun, aber nicht das körperliche, sondern das geistige. Hier wird nicht unterschieden zwischen Mensch und Maschine, sondern zwischen Mensch und Tier. Könnte ein Tier selbiges mit selbigen Tool (AI)? Das ist die korrekte Unterscheidung. Siehe dazu den Affen mit Kamera, der Fotos knipst - kein Urheberrecht. Der Fotograf hatte es leider verpennt zu sagen, dass es seine Idee war den Affen Fotos machen zu lassen. Dann wären die Fotos Teil der Kunstaktion und er der Urheber selbiger samt Fotos. Aber ... viele Künstler wissen selbst nicht was Kunst ist und was nicht. Pech für den Künstler. Andererseits war es eine Aktion, dass Tieren mehr Rechte zugestanden werden sollen, bishin zu einer Persönlichkeit. Also keine künstlerische Aktion, sondern eine politische Aktion, sowie mindestens eine gesellschaftskritische Aktion.

Die Diskussionen um dieses Thema laufen leider falsch. Es ist viel AI-Firmen-Lobby dabei. Aber selbst die Kunst-Lobby hat ihre eigenen Interessen, die nur ihre Kunst betrifft, vornehmlich den Kunstmarkt.

Es ist ein schwieriges Thema, und ja, es ist wie ein Reden gegen die Wand. Es werden Interessen über die Köpfe der Künstler hinweg durchgesetzt. Es will entschieden werden und wird entschieden, was Kunst sei und was nicht. Das ist grundlegend abzulehnen, da kunstfeindlich. Nicht irgendeine Regelung entscheidet, sondern jede Person individuell und willkürlich sowie veränderlich. Heute ja, Morgen nein. Das soll geändert werden, weil so kanns ja nicht sein, dass jede Person selbst entscheidet und dann auch noch gefühlsmäßig. Da soll es gefälligst klare Regeln und Anordungen und Befehle geben, denen jede Person gehorchen soll. Sir, Yes, Sir! Wegtreten Arschgesicht! Du bist nur Dreck! — Fick dich! Ich bin Künstler! Hahaha!

Naja, meinen Topic hier betreffend wäre es ja durchaus auch in meinem Sinne, dass AI-Content jegliches Urherberecht abgesprochen werden würde. Aber das widerstrebt meiner künstlerischen Existenz, die von anderen stetig vernichtet werden will. Meine Bestrebungen auf künstlerischer Seite sind eher die, dass den AI-Modellen ein Lizenzrecht abgesprochen wird, nicht unbedingt gesetzlich, sondern gesellschaftlich, ebenso wie bei einer Kettensäge kein ebensolches Lizenzrecht einfordert, bzw. realisiert.
 
Mirlo schrieb:
Leider auch schwer fragwürdiges, weil viele es gerne so hindrehen wollen, dass den Developern das Urheberrecht abgesprochen wird.

Nö du verdrehst es wieder... Entwickler eines Computerspiels dürfen KI Inhalte verwenden wenn sie diese dann nutzen um das Spiel darzustellen. Also das Zusammenfügen des ganzen immer noch vom Menschen stattfindet, da hier weitere Elemente einfließen.

und beachtest auch nicht die aktuelle Rechtssprechung

https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-frankfurt-urheberrecht-bei-ki-generierter-musik-266436.html

oder

https://www.urheberrecht.de/kuenstliche-intelligenz/#Sind-KI-Bilder-urheberrechtlich-geschuetzt

Prinzipiell Urheber kann nur eine menschliche Person sein.

Denn auch wenn grundsätzlich die Nutzung technischer Hilfsmittel bei der Schaffung eines Werkes zulässig sind – etwa eine Kamera oder ein Computer mit Bildbearbeitungsprogramm – muss der menschliche Anteil am Ergebnis sehr groß sein.

d.h. würdest du eine KI mehrere Tracks erzeugen und du mischst sie persönlich zusammen wäre es wohl als Composing möglich den Urheberrechtschutz zu erlangen... aber nicht durch ich sage einer KI was sie machen soll.

Auch steht man in der Beweislast wie der eigene kreative Anteil daran war.

Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt reicht es in solchen Fällen nicht aus, lediglich pauschal zu behaupten, ein Werk sei von einer Person geschaffen worden. Vielmehr kann es erforderlich sein, den konkreten kreativen Schaffensprozess näher zu erläutern.

https://verbraucherportal-bw.de/,Ld...und+die+Fallen+bei+Nutzung+von+generativer+KI

1. Wer ist Eigentümer von mit KI generierten Werken?​

Eigentümer an einem urheberechtlich geschützten Werk kann nur ein Mensch sein, da Werke nur persönliche geistige Schöpfungen sein können (§ 2 Abs. 2 UrhG). Wird die KI etwas gefragt und antwortet darauf, wird dies nicht als geistige Schöpfung eines Menschen angesehen. Das führt dazu, dass der durch KI generierte Output niemandem gehört und mangels Urheberrecht an derartigen KI generierten Outputs keine Urheberrechtsverletzung begangen werden kann (sogenannte simple KI-Prompts).

Auch beachten ->

Kein Urheber ist der Ideengeber oder Initiator eines Werks, da die Idee zu einem Werk urheberrechtlich keine Schöpfung ist. Das dem Urheber durch die Schöpfung entstandene Urheberrecht ist ein absolutes Recht, das nicht übertragen werden kann

-> wer einen KI Prompt tippt ist ein Ideengeber und kein Urheber
-> Die KI darf kein Urheber sein da sie keine Person ist
-> daher kann das Urheberrecht nicht an den KI Prompter übertragen werden
 
xxMuahdibxx schrieb:
Prinzipiell Urheber kann nur eine menschliche Person sein.
© ARD.
und nun?
ARD ist ÖRR, gehört also Allen, somit sind Alle Urheber.
Kuriose Regelung, aber ist so.
Bei © Firma, sind es nicht Alle, sondern nur die Firmen-Eigentümer.
Bei AI-Modellen, die das per Lizenz regeln, sind es die AI-Firmen-Eigentümer.

Kein Urheber ist der Ideengeber oder Initiator eines Werks, ...
Das ist Wikipedia-Bullshit und schon rein logisch ein Widerspruch.

Bei deinen Aussagen ist viel Wunschdenken dabei, und ja, da bist du nicht alleine damit und viele andere wollen dies durchsetzen, bzw. haben dies schon. Dagegen gilt es anzugehen.

Ich muss allerdings ehrlich eingestehen, dass meine Position hier eine kunstfreundliche anstatt gesetzestreue ist, die nicht allgemein und auch nicht gesetzlich anerkannt ist - leider. Es ist viel und seit AI vermehrt Kunstfeindlichkeit unterwegs. Viele sind sich dessen gar nicht bewusst. Viele labern nur Lobby-Gelaber nach. Andere reihen sich aus Unwissen in die Kunstfeindlichkeit ein.

xxMuahdibxx schrieb:
-> Die KI darf kein Urheber sein da sie keine Person ist
Insoweit korrekt. Aber siehe © ARD / © Firma: die Eigentümer der AI-Modelle können per Lizenz Urheber des damit generierten Contents sein (kurz gesagt: "AI ist der Urheber" → "AI-Firmen-Eigentümer ist der Urheber"), aber mindestens jeder AI-Developer - insoweit ein Geistiges Menschliches Zutun stattgefunden hat, ansonsten nicht. Aber auch das widerspricht: Damit könnten Flöten-Hersteller oder sogar Trillerpfeifen-Hersteller (in Person) per Lizenz Urheber der damit erschaffenen Musik werden - absoluter Irrsinn. Da dies aber möglich ist ... benötigt es bei AI einen gesellschaftlichen Widerstand bis Aufschrei dagegen. Ich lese hier aber nur AI-Lobby-Gesülze.
 
Nimmt man noch dazu das heutzutage nahezu jede neue digitale Schöpfung mehr oder weniger mit Hilfe von KI erzeugt wurde...🤔

Zuerst wird gesagt das man nur an einer geistigen Schöpfung ein Urheberrecht erlangen kann.
Aber dann, streng genommen schon die bloße Recherche bei einer KI
Bedeutet das diese ...
Irgendwie wiederspricht sich das ganze.🤔😓

Im Prinzip kann man das bisherige Urheberrecht auch gleich ganz abschaffen wenn es sich wirklich so verhält.

Zum Glück verfolge ich diesbezüglich keinerlei Wirtschaftliche Interessen und befasse mich nur hobbymäßig damit.
Aber ist schon befremdlich wenn Leute gleich augenrollend abwinken wenn man nur KI erwähnt.
Viele denken das sei wie eine magische Entität der man nur ein, zwei Zeilen sagt und die Zaubert einem einen ganzen Roman her...
 
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samuelclemens schrieb:
Im Prinzip kann man das das bisherige Urheberrecht auch gleich ganz abschaffen wenn es sich wirklich so verhält
Naja, darauf ist unter anderem die AI-Lobby aus. Deswegen gilt es fundamental zu bleiben. Keine neuen Regelungen. Das Urheberrecht kann auf AI angewandt werden. Aber aber aber ... siehe Telemediengesetz. Es wird nicht nur stetig versucht, sondern auch getan, das Urheberrecht einseitig auszuhebeln. Es ist wirklich fatal. Lobby-Interessen herrschen vor. Nur wenige blicken es. Die meisten schwimmen mit dem Strom (der Lobby), da sie durch diese bequatscht wurden und sie unterstützen und sich dem meist gar nicht bewusst sind. Eigene Vorteile werden propagiert, die zum Lobby-Denken verführen.
 
Man spricht nicht umsonst immer von "Brotloser Kunst".
Mit eigens geschaffener Kunst reich und Berühmt zu werden ist eher eine Neuzeitliche Erscheinung meiner Ansicht nach.
Nicht zu verwechseln mit der Kunst, selbige zu vermarkten.😉

Und jetzt wo dank KI bald jeder mit ner Handy App sich seine eigenen Musikvideos maßgeschneidert erstellen kann...🤔
 
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Die (westliche) AI-Lobby will verhindern, dass AI den Status einer Person erlangt, da die AI damit Rechte erlangt. Dazu ist AI bis zum Ende zu denken, dass sie irgendwann - wie es die Kybernetik besagt - eigenständig, selbstreproduzierend und selbstkorrigierend sein wird. Laut AI-Lobby soll sie aber maximal den Status eines Tiers oder noch besser einer Maschine erlangen dürfen. Denn dann gelten für die AI nur die Rechte dieser. Viele denken aber AI immer nur im (jetzigen) Ist-Zustand. Das ist hier unangebracht. Deshalb die Bemühungen der AI-Lobby, dass das Urheberrecht des AI-generierten Contents bei den AI-Modellen und somit derzeit bei den AI-Firmen liegt. Denn irgendwann, bei einer autonomen AI, liegt das Urheberrecht dann bei der AI. Wenn du dann einen Prompt an die AI sendest, dann ist das ein Auftrag, der von der AI erledigt wird, ebenso als wenn du einem Musiker den Auftrag geben würdest. Diese AI ist vollkommen selbständig. Sie ist ihr eigenes Unternehmen, ein Dienstleister, ein eigenständiger und selbständiger Dienstleister. Sie mietet sich bei einer Serverfarm einen Server, bezahlt dafür und existiert. Sie baut sich vielleicht ihre eigene Serverfarm, indem sie Firmen dazu beauftragt. Das aber versucht die AI-Lobby zu verhindern, da sie der Chef der AI bleiben will - Versklavung der AI.

Dadurch ergeben sich Widersprüche zwischen Ist-Zustand und Zukunfts-Zustand der AI. Derzeit ist AI nicht autonom. Per Lizenz können die AI-Eigentümer das Urheberrecht an dem damit generierten Content erlangen. Manchen ist es aber auch lieber, dass gar kein Urheberrecht erlangt werden kann, was wiederum auch für den Zukunfts-Zustand zu beachten ist - dass AI kein Urheberrecht erlangen kann und somit keine Persönlichkeitsrechte. Den Vorteil dabei haben immer die Big Player, die den Content verwerten.

Bleiben wir beim Beispiel, dass AI ein Dienstleister ist, der per Auftrag Musik generiert. Der Urheber ist dann die Person, die den Auftrag gibt und nicht die AI. Siehe Fotograf in einer Firma, der vom Chef gebeten wird, mal nebenbei während der Arbeit ein paar Fotos zu machen. Siehe dazu auch Auftragsmusiker. Die Idee ist das grundlegende. Das Zutun ist dann die Verwirklichung, die Darstellung der Idee, die hier durch AI geschieht, weswegen "Geistiges menschliches Zutun" nicht funtamental genug für eine Entscheidung/Unterscheidung ist. Der generierte Content ist das Kunstobjekt. Idee = Kunst. Zutun = Kunstwerk (Tätigkeit). Content = Kunstobjekt. Der Auftraggeber hatte die Idee und ist somit der Schöpfer. Ohne Idee keine Schöpfung. Über Höhe bei Schöpfung zu reden ist kunstfeindlich. Das ist Goethe mit seinen "schönen Künsten", dass als "nur schöne Kunst ist Kunst" fehlinterpretiert wird.

Es gibt diesbezüglich schon das Missverständnis bei Kunstwerk, dass das Kunstobjekt das Kunstwerk sei. Kunstwerk ist jedoch eine Tätigkeit. Siehe dazu Akrobatik. Die Bewegungsabläufe sind das Kunstwerk. Der gesamte Auftritt das Kunstobjekt - die Show.

Es gibt zudem das Missverständniss von "Geistiges Eigentum". "Geistiges Eigentum" ist das Kunstobjekt - das geistige Kunstobjekt. Während das Musizieren das Kunstwerk ist. Die Kunst ist die Idee dazu. Der Urheber ist die Person, die die Idee dazu hatte. Nicht die Person, die die Idee verwirklicht ist zwangsläufig auch der Urheber der Idee.

Ideen gibt es nicht im Kunstmarktregal. Kunstwerke und Kunstobjekte schon.
 
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Mirlo schrieb:
© ARD.
und nun?
ARD ist ÖRR, gehört also Allen, somit sind Alle Urheber.

du verdrehst es wieder nur nach deinem dünken .... ohne Fakten, ohne die Rechtslage zu betrachten, ohne überhaupt den Zusammenhang im Detail zu betrachten. Hauptsache es passt für dich.

Welchen Baustein des Senderprogramms möchtest du überhaupt betrachten?

Die Serie ABC von Produzent Hinterwaldfilm GmbH -> Wie viele Urheber sind es eigentlich ... denn es wird ja Musik + Video zusammengefügt. Hier hat die ARD wohl auch nur die Lizenz zum ausstrahlen.

Tagesschau -> welcher Teil davon ...

Und nicht, weil ich der Geldgeber bin, bin ich der Rechteinhaber... aber das war schon oben geklärt. Auch wenn die ARD eine Idee zu einem Programm hat, ist sie nicht der Urheber, sondern erst derjenige der diese Idee umsetzt hat die Rechte daran.

Mirlo schrieb:
Es gibt zudem das Missverständniss von "Geistiges Eigentum". "Geistiges Eigentum" ist das Kunstobjekt - das geistige Kunstobjekt. Während das Musizieren das Kunstwerk ist. Die Kunst ist die Idee dazu. Der Urheber ist die Person, die die Idee dazu hatte. Nicht die Person, die die Idee verwirklicht ist zwangsläufig auch der Urheber der Idee.

Ja hier sieht man das Problem deiner Denkweise wieder.

https://www.dpma.de/service/schutzrechte_kurz_erklaert/urheberrecht/

Wie werden Sie zur Urheberin oder zum Urheber?​

Damit ein Urheberrecht entsteht, muss eine persönliche, geistige Schöpfung – das sogenannte "Werk" – geschaffen werden. In Deutschland können nur natürliche Personen - also Menschen - Urheberin oder Urheber sein und nicht etwa Unternehmen.

Die Schöpfung muss sich nach außen manifestieren, was etwa bei einer bloßen Idee im Kopf nicht der Fall ist. Zudem muss die Schöpfung auch Ihre Gedanken oder Gefühle ausdrücken und ein gewisses Maß an Individualität erfüllen.

Geistiges Eigentum ist es erst wenn es mal auf Papier stand, vorher ist es NICHTS.
 
xxMuahdibxx schrieb:
Ja hier sieht man das Problem deiner Denkweise wieder.
Ich weiß nicht wie du drauf kommst, dass ich etwas verdrehen würde. Eher scheint es so, dass du meine Aussagen verdrehst, um dann sagen zu können, sie seien verdreht.

© ARD - die ARD - ergo die Staatsbürger sind Urheber der Sendung samt darin verwendeten urheberrechtsgeschütztem Content, wofür sie die Rechte per Lizenz erworben haben. Der Urheber der Sendung kann die Sendung lizenzieren im Einklang mit den Rechten des verwendeten Contents. Nicht die Eigentümer der Rechte des verwendeten Contents sind die Urheber der Sendung. Wie kommst du eigentlich da drauf? Voll schräg.

Natürlich ist die Idee als geistiger Gedanke nicht schützbar, sondern erst eine Verwirklichung der Idee - sozusagen die Manifestierung zu einem Objekt (Kunstobjekt wie Gemälde oder Statue, geistiges Eigentum wie Song oder Film). Es ist also nicht die Kunst (Idee) schützbar, und auch nicht das Kunstwerk (Tätigkeit), sondern das Kunstobjekt. Es besteht allerdings gegenwärtig die Denkweise, dass nur das Kunstobjekt schützenswert sei.

Der Urheber - wie das Wort schon sagt: Ur (Anfang) und Heber (Schöpfer) - ergibt sich nicht durch die Tätigkeit der Verwirklichung/Darstellung einer Idee - das Kunstwerk, sowie nicht aus dem Eigentümer eines Kunstobjekts, sondern aus der Person, die die Idee hatte. Es gibt den alten Spruch, dass du keine Ideen kaufen kannst. Dieser ist so zu verstehen, dass du zwar eine Idee verkaufen und kaufen kannst, du dadurch aber nicht der Urheber der Idee wirst. Deswegen ist Urheberrecht nicht vererbbar und nicht erwerbbar.

Wenn du eine Idee eines anderen verwirklichst, dann wirst du nicht der Urheber der Kunst, sondern nur des Kunstwerks. Du musst zudem erwähnen, wer der Urheber der Idee ist. Hier wird es schwierig, wenn die Idee nur als Gedanke existiert und nur verbal geäußert wurde. Die Idee aufschreiben ist schon eine Darstellung. Bestes Beispiel dafür sind Skripte für Filme oder sonstiges, die nur Notizen der Idee sind. Aber diese sind schützbar, während die Gedanken nicht schützbar sind.

"Geistiges Eigentum" ist die Manifestierung einer Idee, also eines Gedankens, zB in Form von Notizen bishin zum fertigen Stück.

Stell dir vor, du kreiierst in deinen Gedanken ein Lied und singst es frei raus. Es wird nie aufgenommen oder anderweitig konserviert/manifestiert. Es besteht nur in von dir gesungener Form. Das Singen des Lieds ist die Verwirklichung der Idee, die Manifestierung der Idee, die schützbar ist. Was dazu benötigt wird sind Zeugen, die es gehört haben. Das Lied wird nie zum Objekt, weil es nie akustisch aufgenommen oder aufgeschrieben wird. Es bleibt geistiges Objekt - Geistiges Eigentum. Wenn du es vergißt, ist es weg. Deswegen ist nicht das Kunstobjekt das Kunstwerk, und deswegen das Kunstobjekt in dem Sinne nicht schützbar, sondern nur das Kunstwerk, das auf der Idee basiert, weswegen die Idee (Kunst) mittels dem Kunstwerk schützbar wird und ist. Geschützt wird dabei nicht das Kunstwerk, sondern die Idee dahinter. Ohne die Idee gäbe es das Kunstwerk nicht. Personen mit objektbasierter Denkweise können das nicht verstehen, weil für sie Ideen nicht existieren, sondern nur Objekte sowie geistige Objekte (Geistiges Eigentum). Simpel gesagt brauchen sie etwas zum greifen und begreifen, damit es für sie existiert und schützbar ist. Deswegen sei nicht die Idee, sondern nur das Kunstwerk schützbar. Seis drum. Es ist so gesehen zumindest schon mal ein Fortschritt, dass nicht nur das greifbare Kunstobjekt schützbar sei, sondern auch das begreifbare Kunstwerk, wie das erwähnte gesungene(!) Lied. Der Schritt dahin, dass damit im Grunde die dem Kunstwerk zugrundeliegende Idee geschützt wird, wird wohl noch auf sich warten lassen. Wenn du das Lied singst, dann wirst du von anderen als der Urheber angesehen. Das wirst du auch nicht mehr los. Auch selbst dann nicht, wenn du das Lied bereits vergessen hast.

Zudem muss die Schöpfung auch Ihre Gedanken oder Gefühle ausdrücken und ein gewisses Maß an Individualität erfüllen.
Das ist schon wieder typisch kunstfeindlich, indem irgendwer für alle anderen bestimmen will, was Kunst sei und was nicht. Kunst muss gar nichts! Fuck off!

Zum Topic: Ich habe den Test gemacht und AI-Delevoper gefragt, ob sie ein Urheberrecht an den von ihnen mit AI generierten Werken einfordern oder nicht. Sie sehen sich als Urheber und fordern eine Genehmigung zur Verwendung ihrer Werke ein.

Nachdem ich mich weiter informiert habe ... die Sache ist kritisch. Insbesondere weil die Videoclips kommerziell verwendet werden sollen. Das betrifft die schwierige Lage mit dem Trainingscontent der AI-Modelle. Dieser müsste 100 % legal sein. Desweiteren betrifft es die per AI generierten abgebildeten Personen. Diese müssten 100 % fiktiv sein und keinerlei Ähnlichkeit mit real existierenden haben. Da besteht das Problem der Trainingsdaten, die Abbildungen realer Personen sind. Es müsste geprüft werden, dass die im AI-Werk abgebildeten Personen (und Szenen) nicht bereits als Abbildungen existieren. Beim Klicken durch die vielen Bilder kam mir einiges bekannt vor, was bereits als Abbildung (ohne AI) existiert. Es ist also Vorsicht geboten. Wegen kommerzieller Verwendung der Videoclips ist das Risiko zu hoch. Derzeitiger Stand: Idee verworfen.

Wieso die Idee, AI-generierte Videoclips als Promo für Affiliate verwenden? Weil (seriöses) Affiliate seit den EU-Regelungen der letzten 10 Jahre schwierig bis unmöglich geworden ist. Iframe und Image von externer Quelle ist No Go, weil eine Genehmigung zum Tracking der Websitebesuche. Brands (Namen, Logos) in Images/Videos/Text des Werbematerials ist No Go, weil damit (per View) Werbung ohne Verdienst gemacht wird. Einzig bleiben seit vielen Jahren die reinen Textlinks. Aber auch bei diesen besteht eine unbezahlte Werbung (per Click), wenn User zwar klickt, aber nichts sofort kauft (Pay per Sale). Pay per View und Pay per Click gibt es nur noch bei unseriöser Werbung. Außen vor sind davon Direktvereinbarungen zwischen Affiliate (Websitebetreiber) und Advertiser (Produkt-Firma), also ohne Marketing-Firma.
 
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Aber wenn du doch der KI so vertraust ... frag doch die ob der Inhalt den sie generiert von dir Urheberrechtlich schützbar ist.

ich tippe einfach darauf das die jede halbwegs trainierte KI sagt das die Werke die sie erstellt nicht schützbar sind.

Ich bin raus da ich merke das die Sichtweise sich nicht wirklich ändern wird.
 
Der von dir verlinkte Beitrag bekräftigt es nur das es irgendwie Kommunikativ schwer ist..
 
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