T
Tankred
Gast
Vor dem "Paragraphen" (bitte nicht so genau) steht auch, dass der Betreiber lediglich der Auffassung sei. Das bedeutet nicht, dass die Auffassung eines Betreibers gleichbedeutend mit dem Gesetz ist.
Dass der Link von mir über ein Jahr alt ist, tut nichts zur Sache, denn es ist das letzte Urteil zur Sache. Daran ändert auch die Revision vor dem Bundesgerichtshof nichts. Denn solange das Bundesgerichtshof das Urteil vom Oberlandesgericht Dresden nicht widerruft, ist dieses rechtskräftig und Online TV Rekorder damit in Deutschland und hinsichtlich der Aufzeichnung, Weitergabe und damit der Vervielfältigung der betroffenen Sender illegal.
Dass der Link von mir über ein Jahr alt ist, tut nichts zur Sache, denn es ist das letzte Urteil zur Sache. Daran ändert auch die Revision vor dem Bundesgerichtshof nichts. Denn solange das Bundesgerichtshof das Urteil vom Oberlandesgericht Dresden nicht widerruft, ist dieses rechtskräftig und Online TV Rekorder damit in Deutschland und hinsichtlich der Aufzeichnung, Weitergabe und damit der Vervielfältigung der betroffenen Sender illegal.