Fireplace April 2026

Videos von YouTube laden illegal?

Vor dem "Paragraphen" (bitte nicht so genau) steht auch, dass der Betreiber lediglich der Auffassung sei. Das bedeutet nicht, dass die Auffassung eines Betreibers gleichbedeutend mit dem Gesetz ist.

Dass der Link von mir über ein Jahr alt ist, tut nichts zur Sache, denn es ist das letzte Urteil zur Sache. Daran ändert auch die Revision vor dem Bundesgerichtshof nichts. Denn solange das Bundesgerichtshof das Urteil vom Oberlandesgericht Dresden nicht widerruft, ist dieses rechtskräftig und Online TV Rekorder damit in Deutschland und hinsichtlich der Aufzeichnung, Weitergabe und damit der Vervielfältigung der betroffenen Sender illegal.
 
ich hatte zu diesem Zeitpunkt genau einen link gepostet und da war genau ein paragraph drin, entschuldige, dass ich ihn nicht nochmal genannt habe!

wie bereits erwähnt, wird in dem Pro7-Urteil von 2006 schon im Leitsatz von
Das kostenpflichtige Angebot eines Dienstleisters mittels Online-TV-Rekorders für Privatpersonen TV-Sendungen aufzunehmen, ist nicht durch die Ausnahmeregelung des § 53 Abs.1 S.1 UrhG ("Privilegierung der Privatkopie") abgedeckt und ist somit urheberrechtswirdrig.
gesprochen.
Landesgericht Braunschweig

Es gibt so einige Online Videorekorder, die diesen Service eben nicht kostenpflichtig anbieten. Nachdem es hierfür noch kein (mir bekanntes) Urteil gibt und diese Anbieter, wie der genannte anbieter OTR, sogar weiterhin die Sendungen von Pro7 anbieten und das seit 3 Jahren, scheint man sich hier noch in einer Grauzone zu bewegen.

Vllt kennst du dich ja auch um einiges besser aus und kannst mir auch für solch einen kostenlosen Anbieter ein Urteil vorlegen. Lasse mich gerne eines besseren belehren. :)
 
Die Bereicherung der Anbieter kostenpflichtiger Dienste ist eine Sache. Die andere ist die unerlaubte Vervielfältigung, die in den Urteilsbegründungen und in den Unterlassungsklagen der bereits geschilderten Fälle Gegenstand ist. Und diese Vervielfältigung ist weder kostenfrei noch kostenpflichtig erlaubt.
 
Nun gut, so ganz überzeugt bin ich noch nicht, aber belassen wir es mal dabei ;).

Die Frage mit Youtube ist aber immernoch offen denke ich .... oder ?
 
Erst mal danke für eure schnellen Antworten. :p

Aber jetzt bin ich ja noch mehr verwirrt ^^

Der eine sagt das der eine das! :freak:
 
Naja. Bezüglich der Frage über Youtube habe ich meine Aussage mit den Nutzungsbedingungen des Anbieters belegt. Wenn Dir das nicht reicht, dann kannst Du ja grundsätzlich machen was Du willst, denn verbindlicher kann man die Frage nicht klären.
 
du hast recht, der download von YouTube Videos scheint definitiv illegal zu sein, wie du auch belegt hast.

allerdings kann man bei unserer diskussion über das urteil schon ein wenig den überblick verlieren, da muss man ja den armen threadersteller nicht so anfahren ... finde ich. :)

so long
 
Wieso "anfahren"? Wenn jemand fragt "Videos von YouTube laden illegal?" und es ihm beantwortet und belegt wird und diese Person dann dennoch keine Schlüsse daraus ziehen kann, dann ist jegliche Diskussion und selbst die Frage obsolet. Das ist dann wie eine Diskussion mit jemandem, der zu allem nur "glaub ich nicht" sagt, das führt eben zu nichts. ;)
 
Ja Sorry!!!

Ich hab wirklich den überblick verloren:D >passiert<


Aber danke. Ich habs verstanden :)
 
Ja sicher, die Meinung eines Kripo-Beamten ist sicher vor Gericht äußerst hilfreich <- Ironie. ;)
 
1. Der kann meinetwegen der Papst sein, das ist völlig irrelevant.
2. Das ist seine Meinung, weil er weder Mitglied der Judikative noch der Legislative ist. Er ist nur Exekutiv-Angestellter und in dieser Eigenschaft sind Urheberrechte nicht sein Zuständigkeitsbereich.

Fazit: ein Polizeibeamter, egal ob Streife, gehobener oder höherer Dienst ist da der falsche Ansprechpartner.
 
kann mich Tankred da nur anschließen!

Gesetz ist ja eh meistens auslegungssache des Beamten der dich kassiert/kontrolliert. Ist ja beim Autofahren nicht anders wirst angehalten der eine Polizist sagt: Ohh sie waren zu schnell das machen sie aber net mehr! Der nächste sagt: Ohh ich glaub da kommen sie mal mit auf die Wache!

Alles schon passiert :D

MFG.:
knuddelbaer
 
Vielen Dank für Deine Zusprache, aber so meinte ich das nicht. Beim Straßenverkehr gilt die StVZO und die Polizei wacht über die Einhaltung. Wenn ein Polizist dann einmal einen Verstoß ahndet und einmal nicht, dann liegt dies höchstens in seinem Ermessensspielraum. Sein Zuständigkeitsbereich ist es aber allemal. Daher muss der Polizeibeamte auch wissen, ob es sich bei diesem Fall konkret um einen Verstoß handelt oder nicht.

Bei Urheberrechtsverstößen kann der Polizeibeamte gar nichts machen, außer vielleicht eine Anzeige aufnehmen. Er befindet jedoch nicht über die Frage, ob die Anzeige rechtmäßig ist oder nicht. Das erledigt die Staatsanwaltschaft mit Hilfe eines Gerichts im Strafprozess oder ein Gericht im Zivilprozess. Hier muss also der Polizist kein Fachwissen vorweisen, es ist einfach nicht sein Zuständigkeitsbereich.
 
Ja okay stimmt haste recht! War auch bissle schlechtes Beispiel von mir!

Ich würde einem Rechts-/Staatsanwalt auch mehr vertrauen schenken in Sachen Recht als einem Kripo-Beamten egal wie hoch im Dienst... Die KÖNNEN gar nicht wissen was jetzt genau Strafbar ist und was nicht!

MFG.:
knuddelbaer
 
@Tankred: Du liegst falsch, es scheint definitiv nicht illegal zu sein , Videos von Youtube mitzuschneiden ,runterzuladen etc, wie es z.b in dem neuen Artikel von Chip.de steht:


http://www.chip.de/artikel/Ratgeber...Mitschnitte-3_30147840.html?tid1=19506&tid2=0

der Artikel ist vom 28.1.08 also nach dem aktuellem Stand der dinge, somit sollte es legal sein wie es da steht, oder verstehe ich das falsch?

Und noch dazu inzwischen kann das sogar der neue Real Player: http://winfuture.de/news,32082.html#loop
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, falls Youtube mittlerweile die Nutzungsbedingungen nicht geändert hat, so irrt Chip. Wäre ja nicht das erste Mal. ;)
 
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