Vom Kauf zurück treten wegen massiven Mangels?

Cha

Ensign
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Hallo,

ich habe mir vor ca. 2 Jahren einen Notebook gekauft. Dieser ist heute zum 5. MAL! kaputt gegangen. Ich habe im Hinterkopf, dass es ein Gesetz gibt, dass bei ein gewissen Anzahl von Defekten innerhalb der Garantie/Gewährleistungszeit davon ausgegangen wird, dass das Produkt von Anfang an Mangelhaft war und man komplett vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Kennt sich damit jemand aus?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Normalerweise hat man (im Garantiezeitraum) das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag erst nach 2 Reperaturen, quasi wenn das Notebook das dritte Mal kaputt geht. Allerdings hat man nach einer so langen Nutzdauer nur noch Anspruch auf den Zeitwert des Notebooks, also was es heute wert wäre - allerdings bin ich mir da nicht zu 100% sicher, es dürfte aber grob hinkommen. Geh halt mal zum Händler und sprich ihn darauf an.

Gruß,
[sauba
 

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