Hallo,
ich habe mir vor ca. 2 Jahren einen Notebook gekauft. Dieser ist heute zum 5. MAL! kaputt gegangen. Ich habe im Hinterkopf, dass es ein Gesetz gibt, dass bei ein gewissen Anzahl von Defekten innerhalb der Garantie/Gewährleistungszeit davon ausgegangen wird, dass das Produkt von Anfang an Mangelhaft war und man komplett vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Kennt sich damit jemand aus?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich habe mir vor ca. 2 Jahren einen Notebook gekauft. Dieser ist heute zum 5. MAL! kaputt gegangen. Ich habe im Hinterkopf, dass es ein Gesetz gibt, dass bei ein gewissen Anzahl von Defekten innerhalb der Garantie/Gewährleistungszeit davon ausgegangen wird, dass das Produkt von Anfang an Mangelhaft war und man komplett vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Kennt sich damit jemand aus?
Vielen Dank für eure Hilfe!