Von 2GB auf 4GB! Garantieverlust?

Xabras

Ensign
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Wie sieht es aus, wenn ich 2x2GB Ram in nen Laptop einbaue? Was passiert mit der Garantie? Ist das besonders schwer? Habe das noch nie gemacht.

Ich hatte geplant, die 2x1GB raus zu machen und 2x2GB rein. Könnte die 4GB für 190€ bekommen. Dann kann ich ja noch 2GB verkaufen. die Differenz wären so ca. 110€ Das wören mir 4GB auf jedenfall wert. Es sei denn die Garantie geht verloren. Gibt es da noch ne andere Möglichkeit?
 
Bei den meisten Herstellern geht die Garantie durch Ram-wechsel nicht verloren.
Genaueres findest du im Handbuch, wo der Wechsel meistens auch beschrieben ist!
 
Falls du später einen Garantiefall hast, welcher durch deine neuen RAM verschuldet ist, erhältst du keinen Support, da die RAMs ja nicht mehr die originalen sind.

Wenn aber was anderes kaputt geht, CPU, Board oder sonst so, was halt noch "original" ist, erhälst du support.
 
Also können die nicht sagen: Du hast daran rum gebastelt und es verfällt die Garantie.
Weil wennman einen Komplett Pc kauft darf man ihn ja auch nicht aufmachen, oder?
Es geht um einen HP Pavilion dv9560eg
 
was zum himmelswillen willst du denn mit 4 Gb anstellen? dafür ist ein Notebook nicht gedaccht
 
Also bei meinem HP Notebook ist es so.

Aber ob deine beiden RAM Slots gut zu errreichen sind, ist ne andere Sache.

4GB Ram sind sinnvoll bei Vista, mit 2GB find ich Vista zu langsam.

Oder er nutzt Linux und hat einige VMs am laufen.
 
bei meinem lappy ist es so, das da ein siegel ist ... wenn das durchgebrochen wird (was es wird wenn man an den ram will) ..verfällt die garantie ... meistens kannste auch ram beim hersteller aufrüsten lassen ohne das deine garantie verfällt .. ist aber sicher um einiges teurer .... die frage ist aber auch ob dein boar überhaupt soviel ram unterstützt, weil soweit ich weiß sind die meisten boards für laptops nur auf 2 gb ausgelegt
 
mStyle schrieb:
bei meinem lappy ist es so, das da ein siegel ist ... wenn das durchgebrochen wird (was es wird wenn man an den ram will) ..verfällt die garantie ...
Was von der rechtlichen Seite ohne Bedeutung ist, da Dir die ansonsten die Möglichkeit verwehrt wird, aufzurüsten.
 
Zuletzt bearbeitet: (Kleinen Rechtschreibfehler korrigiert)
moquai schrieb:
Was von der rechtlichen Seite ohne Bedeutung ist, da Dir die ansonsten die Möglichkeit verwerht wird, aufzurüsten.

So ist es. Niemand kann durch einen Aufkleber oder "Siegel" einen PC schützen. Es muss jemandem die Möglichkeit gegeben werden selbst Hardware auszutauschen. Du kannst ja nicht immer deinen Pc zum Hersteller schicken nur weil du ein DVD Laufwerk tauschen willst.
 
Das heißt, ich darf Teile wie HDD, LW, Ram, Graka aufrüsten. Und die können mir nichts! Richtig?
Das ist gut zu wissen! Ein bekannter von mir hatte sich mal nen Komplett Rechner gekauft, und da war so ein Siegel drauf. Die meinten wegen Garantie, und er dürfe das Gehäuse nicht öffnen und somit das siegel nicht zerstören.
Ca. einen Monat nach dem Kauf hat sich der CPU Kühler wohl irgendwie vom Board gelöst und er musste sogar wegen dem Scheiß dahin.

Also können die Jetzt sagen was sie wollen.. und er kann damit machen was er will!? (Graka Ram HDD LW usw.)

Das ist echt gut zu wissen!:evillol:

Das ist der Hammer! Wie die einen Verarschen können.



Also ich hatte eigentlich noch nicht vor aufzurüsten, aber wollte mir das für die Zukunft ofen lassen.
Obwohl, je nachdem wie es Finanziell aussieht, würde ich das vielleicht schon machen. (100€ ist jetzt auch nicht gerade die Welt, und es verbessert die Leistung schon ein wenig.)
Obwohl ich dann auch noch Vista 64Bit bräuchte.
Aber naja, erstmal abwarten.


Danke!
:D
 
Man sollte nur bedenken, daß zwischen Recht haben und Recht bekommen Welten liegen können ;-) Wenn sich der Händler querstellt, so siehst Du alt aus...
 
srup schrieb:
Man sollte nur bedenken, daß zwischen Recht haben und Recht bekommen Welten liegen können ;-) Wenn sich der Händler querstellt, so siehst Du alt aus...

Soul_Ripper schrieb:
Erstens ist das seine sache und wenn der sich 128GB einbaut.

Die Garantie bleibt auf jedenfall bestehen. Erst Bauteiliche veränderung führen zum Garantieverlust.

Also irgendwie wiederspricht sich das ja bißchen!
Es muß doch rechtlich festgehalten sein, oder?
Wenn ich dann einen anwalt hinzuziehe, wer bekokmmt dann recht? Sagen wir ich würde Ram tauschen, mit den selben spezifikationen.
 
Gotteshand schrieb:
was zum himmelswillen willst du denn mit 4 Gb anstellen? dafür ist ein Notebook nicht gedaccht

Warum ist ein Notebook nicht dafür ausgelegt? Ram kann doch nicht schaden! Solange es doch 4GB unterstützt...
Wenn ich bedenke, das DDR2 fürn PC auch nicht viel billiger ist, finde ich das schon recht reizvoll.

Und es wird ja Vista mitgeliefert! Also können 4GB wirklich nur gut tun bei so nem Notebook
 
Wenn sicher der Händler oder Hersteller weigert, so mußt Du ja gerade deswegen zum Anwalt und genau das lohnt sich wg. Kosten und Aufwand (je nach Art der Ware) für dich nicht unbedingt. Gerade Händler gehen davon aus, daß der Kunde den Aufwand scheut.
 
Ja gut, aber wenn ich ein Notebook im Wert von 1200€ habe, und der kaputt geht, und der Händler nicht dafür aufkommen will, würde ich sehr wohl zum Anwalt gehen. (Wenn ich im Recht bin) Sollte ich im Recht sein, muss doch der Händler meine Kosten bezahlen, oder? (Anwaltskosten etc.)
 
hallo ich habe dein problem schon mal gelesen in der pc-games-hardware gelesen und die meinten dass selbst ein siegel nur in den ersten 14 tage wo man uneingeschrenktes rückgaberecht hat nicht zerstörtwerden sollte aber in der garantiezeit machts keinen einfluss und wie schon von meinem vorredner gesagt wird nur dann der ramriegel nicht ersetzt wenn die 4 gigs putt gehn :)

mfg
 
1) Garantiebestimmungen im Handbuch lesen - Garantie ist nicht gleich Gewährleistung und prinzipiell kann jeder Hersteller seine Bestimmungen so auslegen wie er will
2) Bei Unklarheiten den Hersteller-Support anrufen und nachfragen

- Einfachste Lösung :)

Ich kenn die Siegel zb momentan nur noch von Nexoc wo man anscheinend nach einem halben Jahr nach Kaufdatum eine 3-Tage-Reparatur oder so in Anspruch nehmen kann.
 
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