Von DSL auf Kabel überhaupt möglich?

User007 schrieb:
Warum soll das nicht richtig sein?
Hatte ich erklärt, mit Quellenangabe.
Der Dienstanbieter muss das Signal liefern. Den Leitungsweg vom APL zur Wohnung der Eigentümer, der meistens eben nicht der Dienstanbieter ist.
Ein "Gerät" gibt es nicht. Sowohl APL als auch der Anschluss in der Wohnung sind passiv. Ein Gerät gäbe es zum Beispiel, wenn ein ONT im Spiel wäre.
User007 schrieb:
Und solang' ich da keine offizielle Erklärung seitens der Telekom zu seh' oder einen Quellennachweis zu einer dsbzgl. gesetzlichen Bestimmung, ist alles nur selbstinterpretiertes Hören-Sagen und wäre somit nicht justiziabel.
Ich behaupte, dann belege ich gerne: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm
Leider gibt es kein Gesetz in dem explizit steht: "Die Telekom ist verantwortlich für die 1. TAE" und auch keines in dem das Gegenteil steht. Im Gegensatz zu vielen anderen Themen ist bei diesem die Rechtslage jedoch ziemlich eindeutig.
 
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