Na mal langsam. Ich bestreite nicht, das Spiele einen Effekt auf den Spieler haben. Anderseits sind die Erkenntnisse welche und wie gravierend diese sind sehr umstritten und immernoch eher vage. Insofern widerspreche ich deiner Aussage nicht, ich schließe mich aber ihr auch nicht an. Ich hielte es nur für unseriös dies als gesicherte Erkenntnis zu präsentieren. Aber das Zitat aus dem Beitrag in der News besagt so ziemlich das was du ja haben willst. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen negativen Einfluß haben, es dürfte aber nicht der (alleinige) Auslöser von Gewalttaten sein. Ich weiß also nicht was dir genau fehlt?
Nun zu CS: Ja geschickt gespielt, das Beckstein Zitat, das die deutsche Version von CS nicht unter das Killerspiel-Verbot fallen würde kannte ich so nicht.[1] (Offenbar kennt das kaum jemand...) Nun, interessanterweise findet man von ihm überhaupt keine konkreten Beispiele welches Spiel denn darunter fallen sollte. Aber die amerikanische Fassung von CS würde wohl davon betroffen sein. Aha nun, interessanterweise ist das ja schon von der BPjM festgestellt worden. Es geht also nur noch darum den Besitz und Verkauf indizierter Titel strafbar zu machen. Und zwar nicht etwa das zugänglich machen für Minderjährigen sondern für alle. Hmm, muß ich also damit rechen, wenn dieser Gesetzesvorschlag durchkommt (was er nicht tut, aber hypotetisch) das der Besitz der englischen HL1 Version also illegal für mich ist? Nun da CS schon lange auf dem Markt ist, wäre es ja mal interessant wie sich das auswirken soll. Auf die von mir skizzierten Folgen bist du nämlich nicht eingegangen.
[1]
http://www.gamestar.de/news/vermisc.../beckstein_counterstrike_nicht_verbieten.html
Achja de "Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts in Niedersachsen Christian Pfeiffer" findet "Dead or Alive" oder "Beat'em Up" [sic!] noch brutaler und gefährlicher.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66360 Wäre ja mal interessant wie man sich so einigt, ob eine entschärfte Variante von CS harmloser ist, als eine Partie Dead or Alive. Beides ab 16 (bzw. Teil 3 gar ab 12) freigegeben.
Sorry, aber wenn man sich nicht festllegen will, was Killerspiel sein soll und was nicht, aber ein Verbot der Herstellung und Bestrafung von Handel und Besitz fordert, dann muß man mal sagen was man will. Alles andere läßt nämlich vermuten das es sehr erwünscht ist, daß die Medien die Definition schaffen, auf die man später aufsetzen kann. Es ist kein Wunder das jeder denkt das CS und Co. unter das Verbot fallen. Denn großartig publik werden nur allgemein Verbotsforderungen ohne Definition. Das Beckstein scheinbar die BPjM entdeckt hat und nun auf deren Definition zurückrudert, ist a) scheinbar nicht so wichtig für die Medien und b) zeigt den Populismus um schärfe Definitionen. Die soll es wohl schlicht dann doch nicht geben?
Also nur Verbot von sowieso indizierten Titel, das ist es also? Nun bleibt immer noch die Tatsache, das dies eine Zensur darstellt, den Gewaltverherrlichung ist sicher ein Sache die man Jugendlichen nicht zugänglich machen sollte. Aber ein komplettes Verbot in dem Ausmaße aller indizierten Titeln (worunter Pornos, DVDs etc auch fallen) das kommt einer derart massiven Einschränkung gleich, das man wohl zurecht den Entwurf lieber gleich im Bundesrat kassiert hat, weil er schlicht vor keinem Gericht bestand gehabt hätte.
Und somit bleiben wir trotz aller Propaganda bei der maximalen Forderung den Verkauf von Titel für Erwachsene stärker zu kontrollieren und zu sichern. Einer Forderung die sich kaum ein erwachsener Spieler wirklich verschließt, wenn sie sinnvoll umgesetzt würde. Viel Wind um nichts? Scheinbar.