Vorladung zur Polizei wegen Kauf von Bad Company Key

Ich denke trotzdem, er sollte sich vorerst die Anwaltskosten sparen und bei der Vernehmung erst mal herausfinden was ihm im Einzelnen genau vorgeworfen wird und gegen welche Gesetze er genau verstoßen haben soll. Mit dem jetzt vorliegenden Schreiben kann auch ein Anwalt nur bedingt fundiert beraten.
 
Wie auch schon Udo Vetter immer sagt, man muss (und sollte) nicht zu einer Polizeilichen Vorladung erscheinen. Ihr muesst mal mehr seinen Blog lesen ;)
Und alles was du bei der Polizei sagst wird gegen dich verwendet, dir wird das Wort im Mund umgedreht und du erst mal als Schwerverbrecher dargestellt. Wie auch schon vorher gesagt wurde, Post vom Gericht musst du ernst nehmen.
 
Bei manchen hier habe ich echt den Eindruck, dass sie sich noch nie mit einem Polizisten unterhalten haben, dafür aber schon jede Menge linke Faschopropaganda inhaliert haben...
 
Manche hier wollen einen anscheinend extra in die Sch.... reinreiten.

@ jamotide
Wenn die Anwälte davon abraten zur Anhörung zu gehen dann nur aus dem Grund das man, sobald man diesem Rat folgt, auf jeden Fall einen Anwalt brauchen wird....

Die Polizei will keinen fertig machen, oder als "Schwerverbrecher" hinstellen. Wenn ich bisher mit der Polizei zu tun hatte, dann haben die sich immer vollkommen neutral und korrekt verhalten.
Ich persönlich würde mir auch erstmal keinen Anwalt nehmen und mir erstmal anhören was das Gesräch ergibt. Das soll aber kein Rat sein, das muss jeder selbst entscheiden. Nimm alles mit was du noch zu dem Kauf finden kannst und mach dir nicht zuviele Sorgen.
 
Cestus schrieb:
Warum ignoriert eigentlich jeder Back2Roots' Link? Da steht doch genau drin wie es ablaufen wird.

Wahrscheinlich, weil er den einfach so hingeklatscht hat, und sowas klickt man grundsaetzlich nicht an.
Ich finde CHEE KO PEKs Beitrag in dem thread sagt eigentlich alles, wenn man hingehen will, setzt man sich nur unnoetigem Risiko aus.
https://www.computerbase.de/forum/t...betrug-geldwaesche.822841/page-5#post-9597596

Edit: Buttkiss...tolle Denkensweise, und auf Zahnarztseiten wird zum Zaehneputzen geraten,weil man dadurch immer schoen Loecher bekommt, die dann das Geschaeft ankurbeln?
 
Ähm.... xD
Nicht alles was im Internet steht stimmt im Endeffekt auch...
Nur als kleine Info in Deutschland ist man Bürger und kein schwerverbrecher bis man Schuldig gesprochen wird.

Edit: Ich würde dir raten zur Polizei zugehen denn meines Wissens kann dich auch die Polizei über die Staatsanwaltschaft zur Aussage einladen.

Getapatalkt mit den Fingern auf meinem Milestone
 
Zuletzt bearbeitet:
Straftatbestand Geldwäsche
Geldwäsche ist in Deutschland nach § 261 StGB strafbar. Auch der Versuch und – wie bei allen Straftatbeständen – die Beihilfe sind strafbar. Der Strafrahmen beträgt 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
es geht hier nicht um einen popeligen Strafzettel wegen Falschparkens, sondern um den Vorwurf einer Straftat gem. Strafgesetzbuch!
daher ist hier der Gang zu einem entsprechende Anwalt mehr als nur ratsam

aller anderen Ratschläge sind einfach nur für die Ablage P....
 
IMO: Ich würde zur Polizei hingehen, ohne Anwalt und erst mal hören, was die sagen. Jede eigene Aussage verweigern, nichts unterschreiben. Dann schauen, ob ein Anwalt notwendig ist. IMO
 
So würde ich es auch machen Fu Manchu. Manche glauben offenbar, dass man im Polizeirevier erstmal mit Knüppel und Stehlampe "verhört" wird.
 
IMO wird die Polizei eh nur informieren und Infos sammeln/ermitteln (daher jede Aussage verweigern, aber alles mitnehmen was geht), eine Anklage kommt von der Staatsanwaltschaft oder einem Kläger, nicht der Polizei.
 
wie gut, das der TE einen Beratungstermin bei einem Anwalt hat und nicht auf euch hört, die immer noch nicht verstanden haben, um was es hier überhaupt geht...
 
Noxiel schrieb:
So würde ich es auch machen Fu Manchu. Manche glauben offenbar, dass man im Polizeirevier erstmal mit Knüppel und Stehlampe "verhört" wird.

Noe man latscht da hin. Fühlt sich im Recht und natürlich unschuldig und redet sich dann um Kopf und Kragen, weil man keine Ahnung hat und die Polizei dich sowieso im Zweifel für schuldig hält. Das System ist so nichtmal groß fehlerhaft, man muss sich gewisse Risiken nur bewusst machen. Schlau (iSv geringes Risiko) sind eigentlich nur zwei Varianten: Nicht hingehen oder sich nen Anwalt suchen.
 
Athlonscout schrieb:
Gehe auf jedem Fall (ohne Anwalt) zur polizeil. Vernehmung. Verweigere dort die Aussage (als Beschuldigter mußt du dich nicht zur Sache äussern). Wäge mit dem Polizisten ab, welche Konsequenzen aus der Anklage hervor gehen könnten und frage den Polizisten direkt ob er von einer Einstellung des Verfahrens (aus Mangel an Beweisen oder wegen Gringfügigkeit) ausgeht.

Wollte nur dieses Vorgehen bestätigen : Die Aussage (bzw. Nicht-Aussage) wird der Staatsanwaltschaft dann vorgelegt. Diese entscheiden das weitere Vorgehen bzw. ob es eingestellt wird. Man kann bis zu diesem Zeitpunkt ohne Anwalt die Sache auch regeln.
 
Als Beschuldigter muss man nicht zur Vernehmung durch die Polizei. Da können die einen 50 mal vorladen. Erscheinem muß man normalerweise nur vor Gericht.

Nimm dir einen Anwalt!Nur der hat Akteneinsicht und wird dich richtig beraten. Der Vorwurf der Geldwäsche ist nicht unerheblich, wobei oft maßlos übertrieben wird.
 
Trigger_Hurt schrieb:
Schlau (iSv geringes Risiko) sind eigentlich nur zwei Varianten: Nicht hingehen oder sich nen Anwalt suchen.

Schlau wäre zunächst einmal genau das, was Fu Manchu bereits oben geschrieben hat:

Hingehen (ohne Anwalt), jedoch

-> nichts aussagen und
-> logischerweise nichts unterschreiben.

Hält man sich daran, kann man nur Informationen gewinnen und hat nichts zu verlieren.

MfG,
Dominion.
 
Manche scheine echt in einer ziehmlich Paranoiden Welt leben... die eine Seite nimm einen Anwalt... die andere Seite geh nicht hin oder sag nicht....:rolleyes:

Man geht hin, sagt man hat einen Key für ein Spiel gekauft, Punkt. Wo ist da das Problem? So wird es von der Polizei aufgenommen, die geben die das nochmal zum Unterschreiben, das ließt man sich druch und der Staatsanwalt sieht ok der war es nicht.

Wir sind hier weder in China, noch ist der einkauf auf Ebay irgendwie verboten. Denn alles was man auf ebay kaufen kann ist legal, sonst würde es nicht dort angeboten werden. Und was zum Teufel hat das mit Geldwäsche zu tun.

Daher es besteht weder der Grund Geld in den Rachen eines Anwalts zu werfen, noch besteht der Grund dem Staatsanwalt das Leben schwer zu machen oder gar einen Grund zu liefern, "aha der verbirkt was.

Der Link zeigt den einfachsten und Sinvollsten weg, auf den jeder Selbst kommen würde, wen das große runde Ding auf den Hals bei jedem ordnungsgemäß funktionieren würde. Statt dessen aber soll man sich für eine nichtigkeit einen Anwalt holen oder "nur" die zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft verweigern....:freak:
 
lynx007 schrieb:
Man geht hin, sagt man hat einen Key für ein Spiel gekauft, Punkt. Wo ist da das Problem? So wird es von der Polizei aufgenommen, die geben die das nochmal zum Unterschreiben, das ließt man sich druch und der Staatsanwalt sieht ok der war es nicht.

So ist es.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, jemanden gleich zu einem sau teuren Anwalt zu raten?

Letztendlich ist es ein ganz normales eBay Geschäft gewesen, lässt sich also zurückverfolgen bis ins kleinste Detail. Auch die Zahlung lässt sich zurückverfolgen.
Und das war es dann auch schon.

Und alles andere müssen die dem TE beweisen, und das können sie nicht.

Da passiert rein gar nichts.
 
lynx007 schrieb:
Wo ist da das Problem?

Das Problem ist, dass protokolliert getätigte Aussagen später nicht zurückgenommen werden können, jedenfalls nicht ohne weiteres.

Daher ist es immer ratsam, zur Sache selbst nichts auszusagen. Zumindest dann, wenn man nicht fundierte juristische Kenntnisse aufweisen kann.

Vieles von dem, was einem Laien als belanglose Information vorkommt, kann strafrechtlich völlig anders gedeutet werden. Und Kriminologen sind entsprechend geschult, um diese Informationen zu erlangen.

Darüber hinaus sollte jedem bewusst sein, dass die bloße Tatsache, dass man ohne böse Absicht und ohne Kenntnis einer Rechtswidrigkeit gehandelt hat, einen noch lange nicht vor juristischer Verfolgung schützt.

Es ist Teil des Abschnitts des Fahrlässigkeitsrechtes, dass jeder für das haftet, was er der Rechtsordnung nach kennen musste. Und diese Anforderungen können sehr hoch sein.


Es ist also immer ratsam, zur polizeilichen Vernehmung zu gehen, jedoch dort die Aussage zu verweigern. Dies ist ein in der Rechtsordnung garantiertes Recht, welches nicht negativ ausgelegt werden darf. Einer Verweigerung der Aussage entspringen also keinerlei negative Auswirkungen.

Und dies gilt eben auch dann, wenn man sich selbst völlig im Recht wähnt.

MfG,
Dominion.
 
VitaBinG schrieb:
Ne ich nehme die Vorladung auf jeden Fall wahr, denn ich bin ja vollkommen im Recht, da ich diesen Titel rechtes erworben habe und eigentlich nichts zu befürchten habe. So sehe ich das. Jedenfalls gehe ich morgen zum Anwalt und lasse mich diesbezüglich beraten.

@ Hc-Yami Ich gehe morgen mal hin und lasse mich beraten. Es wird schon nicht die Welt kosten so eine Unterredung. Vielleicht kann er mir ja Tipps geben.

Da wäre ich nicht ganz so voreilig. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Ich gehe mal davon aus, dass der Verkäufer die Keys nicht legal erworben hat, und sie dann weiterverkauft hat.

Solch einen Key dann zu erwerben, sofern es vorsätzlich geschieht, wäre Hehlerei.

Und anzunehmen dass es sich bei einem als Bild zugeschickten Key - vermutlich ohne Quittung, ohne Echtheitszertifikat oder sonst was - um ein legales Geschäft handelt - ich sag es mal ganz offen - ist entweder Vorsatz oder bodenlose Naivität.

Zum Anwalt zu gehen ist also der einzige sinnvolle Schritt. Achte nur darauf, dass er auch im IT-Bereich genug Fachwissen hat.
 
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