lynx007 schrieb:
Das Problem ist, dass protokolliert getätigte Aussagen später nicht zurückgenommen werden können, jedenfalls nicht ohne weiteres.
Daher ist es immer ratsam, zur Sache selbst nichts auszusagen. Zumindest dann, wenn man nicht fundierte juristische Kenntnisse aufweisen kann.
Vieles von dem, was einem Laien als belanglose Information vorkommt, kann strafrechtlich völlig anders gedeutet werden. Und Kriminologen sind entsprechend geschult, um diese Informationen zu erlangen.
Darüber hinaus sollte jedem bewusst sein, dass die bloße Tatsache, dass man ohne böse Absicht und ohne Kenntnis einer Rechtswidrigkeit gehandelt hat, einen noch lange nicht vor juristischer Verfolgung schützt.
Es ist Teil des Abschnitts des Fahrlässigkeitsrechtes, dass jeder für das haftet, was er der Rechtsordnung nach kennen musste. Und diese Anforderungen können sehr hoch sein.
Es ist also immer ratsam, zur polizeilichen Vernehmung zu gehen, jedoch dort die Aussage zu verweigern. Dies ist ein in der Rechtsordnung garantiertes Recht, welches nicht negativ ausgelegt werden darf. Einer Verweigerung der Aussage entspringen also keinerlei negative Auswirkungen.
Und dies gilt eben auch dann, wenn man sich selbst völlig im Recht wähnt.
MfG,
Dominion.