Du hast in diesem Fall auch recht, dass eine Anzeige wahrscheinlich nicht der Optimale Weg ist. Aber ich würde dir ganz einfach in dem Punkt widersprechen, dass die strafbare Handlung zweifelhaft ist.
Ich könnte jetzt ein paar Zitate aus diesem Vortrag ausgraben, aber ich will hier jetzt nicht groß auftrumpfen. Schaut euch beide Talks, die ich angegeben habe, an, und dann wird euch klar, wie hier die rechtliche Lage zu beurteilen ist.
Und wenn die Ex auch 16 ist, also bitte, versau ihr nicht ihre "Akte" sondern versuche die Geschichte in einem neutralen Umfeld vernünftige mit neutralen Gesprächspartnern zu lösen.
mfg ordi
PS: Hier wird auch wohl der Vorsatz einzuschränken sein, da ihr, wenn ich einmal von dem PC Wissens-Durchschnitt meiner Mitschülerinnen ausgehe, die Trageweite der Handlung sicherlich nicht bewusst war, was natürlich keine Entschuldigung ist, aber möglicherweise sie zur Reue bewegt und dann hat man auch im persönlichen Gespräch bessere Karten weil man die moralische Überlegenheit sinnvoll ausspielen kann.