Vorsetzlich Virus verschickt!

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Alexthebest

Lt. Junior Grade
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Aug. 2008
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Meine Ex hat vorsetzlich einen Link einer anderen Person geschickt, der zu einem Download führt. Die Datei ist als Jpg datei getarnt und legt den kompletten pc lahm. Nun möchte die betroffene Person anzeige gegen meine Ex erstatten...Wie ist die Rechtslage? Ist sie schuldig? Ja oder nein? MfG Alexthebest
 
wenn der Geschädigte das nachweisen kann das es deine exfreundin war ist sie natürlich schuldig.
 
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Aber da steht nichts von Beratung.

Vilelleicht gibt es ja auch ein Urteil dazu,was man nachlesen kann?
 
Hat die Person denn Schaden davon getragen?
 
Ja auf dem PC waren sämtliche Klausuren und andere Dokumente für ein Studium abgespeichert! Pc lässt sich nicht mehr starten. Ja es ist das was "Froschkönig" ein paar Beiträge weiter oben verlinkt hat.
 
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Im Strafrecht muss der Geschädigte nichts beweisen sondern der Staatsanwalt.

Ja schon klar. Allerdings frag ich mich grad in wiefern der geschädigte eine mitschuld tragen könnte. z.B. wenn du im W-lan kein PW hast und jemand über dein anschluß illegal lädt dann bist du der gearschte. Eventuell könnte er eine mitschuld tragen wen er nicht nachweisen kann ein Antivieren programm genutzt zu haben oder so.
 
Wenn du dir den Wikiartikel mal genau durchlist geht sie wahrscheinlich nicht in den Bau. Entweder Geldstrafe oder Bewährung.
 
dann hat sich deine ex einen virus eingefangen, der zu seiner weiterverbreitung die adressenliste und den pc deiner ex benutzt. die hat jetzt ein prob mit ihrem pc...

urteil: unschuldig!
 
Spielt es eigendlich eine Rolle ob meine Ex Freundin den Virus nur über einen Link geschickt hat und nicht direkt?
Ergänzung ()

Falsch...Sie hat den Virus selbst nicht geöffnet. Sie hat jedeglich von Freunden erfahren was er anrichtet...sie den Virus vorsätzlich weitergeschickt..wie stark wird das ausmaß der Strafe bei einer 16 jährigen sein?
 
Dazu gibt es Vorträge, die während des 25C3 aufgenommen wurden (25C3_3028). Und es ist ganz klar, dass diese vorsetzliche Handlung zur Schädigung des Computers durch Maleware rechtlich gesehen strafbar ist. Also ich würde auf jeden fall, wenn das Ding tatsächlichen Schaden verursacht hat, was ja eigentlich passiert ist, einen Anwalt befragen, denn nur dieser darf verbindliche Rechtsberatung durchführen.
Ich komme zwar aus Österreich, aber ich kenn mich im Deutschen Recht eigentlich fast besser aus weswegen mein Kommentar eher mit Vorsicht zu genießen ist. Aber mein Tipp. Schau dir ein paar Vorträge zum Thema Hackerparagrapf, Vorratsdaten und Computersabotage an. Sehr empfehlenswert ist auch der Vortrag 23C3 1346... der ist einfach sowas von witzig, unglaublich dass ein juristischer Vortrag so unterhaltsam sein kann.

mfg ordi
 
Ach erst 16. Im Wikiartikel steht nichts von Jugendstrafrecht aber bei dem Alter und wenn sie sosnt nichts mit Hacken oder sowas zu tun hat tip ich mal aus Sozistunden oder Geldstrafe.
 
Jetzt mal im Ernst, hier kann man doch nicht wirklich über einen solchen Fall diskutieren. Strafmaßhellseherei ist immer Quark, insbesondere wenn schon eine strafbare Handlung zweifelhaft ist.
Wenn möglich soll sich das gute Kind mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und versuchen, sich zu entschuldigen, möglicherweise wird dann gar kein Strafantrag gestellt.
 
Meinst du eigentlich mit Vorsatz wirklich den Vorsatz, dass sie ihm schaden wollte?

Zum Ausmaß - naja das Studiengedöns, wenn es vorallem keine selbsterstellten, unwiderbringlichen Sachen sind, würde ich das nicht so Eng sehen, bei einer 16-jährigen.
Es hört sich ja nicht gerade so an, als wenn er kurz vor Fertigstellung seiner Diplomarbeit war und diese futsch ist.
Eher wie Skripte, Übungsblätter, Prüfungen usw.

Oder liege ich sogar falsch und es handelt sich um einen Dozenten?
 
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Du bist lustig!^^....Und ja sie wollte ihm schaden
 
Du hast in diesem Fall auch recht, dass eine Anzeige wahrscheinlich nicht der Optimale Weg ist. Aber ich würde dir ganz einfach in dem Punkt widersprechen, dass die strafbare Handlung zweifelhaft ist.
Ich könnte jetzt ein paar Zitate aus diesem Vortrag ausgraben, aber ich will hier jetzt nicht groß auftrumpfen. Schaut euch beide Talks, die ich angegeben habe, an, und dann wird euch klar, wie hier die rechtliche Lage zu beurteilen ist.
Und wenn die Ex auch 16 ist, also bitte, versau ihr nicht ihre "Akte" sondern versuche die Geschichte in einem neutralen Umfeld vernünftige mit neutralen Gesprächspartnern zu lösen.

mfg ordi

PS: Hier wird auch wohl der Vorsatz einzuschränken sein, da ihr, wenn ich einmal von dem PC Wissens-Durchschnitt meiner Mitschülerinnen ausgehe, die Trageweite der Handlung sicherlich nicht bewusst war, was natürlich keine Entschuldigung ist, aber möglicherweise sie zur Reue bewegt und dann hat man auch im persönlichen Gespräch bessere Karten weil man die moralische Überlegenheit sinnvoll ausspielen kann.
 
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Hatte zwar selbst noch nie einen aktiven Virus auf meinem PC. Es kann aber auch sein, das dieser Virus, den PC deiner EX infiziert, ihre Adressenliste gescannt und sich dann von selbst weiterverschickt hat. Solche Funktionen sind in vielen Malwares versteckt, wenn man den Berichten darüber glauben darf. Daher ist es fraglich, ob du, oder der Staatsanwalt, ihr eine Absicht nachweisen können. Dafür müsste ihr PC genau untersucht werden.
 
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