Ware doppelt bekommen - was tun?

karlemann

Cadet 4th Year
Registriert
Aug. 2004
Beiträge
103
Hallo,
habe mir im September letzten Jahres eine Audigy 2 + einen TFT bestellt. Auf einmal war aber im Bestellformular die Audigy 2 doppelt drin. Aber es stand weiterhin da zu überweisender Betrag der richtige. So, hatte alles überwiesen und die Audigy 2 kam doppelt.

Ok dacht ich mir, hab sie behalten und bei ebay verkauft (hab extra noch bis Januar gewartet mit dem Verkauf weil ich dachte falls die am Jahresende Bilanz machen merken die es vielleicht).

Gut, auf einmal kommt heute die Rechnung über den noch nicht bezahlten Artikel. Mahngebühren sind aber noch bei 0 €. Hab jetzt 5 Tage Zeit das Geld zu überweisen.

Dabei bekommt man ja normalerweise erst die Ware wenn man bezahlt hat (per Vorkasse halt). Also müssten sie mir doch quasi mit dem zusenden der Ware gesagt haben du hast bezhalt, hier die Ware. Oder? :)

Meint ihr ich soll zahlen solange die Mahngebühren noch bei 0 liegen? Oder mich auf einen Streit mit denen einlassen? Mal da anrufen?
 
Zahl und gut ist. Was du da gemacht hast ist nicht die feine englische Art und die fordern nur das Geld, was ihnen zusteht. Hast ja schließlich auch was bei ebay bekommen. ;)
 
Ja ich weiß war nicht die feine Art, habe im Februar dann noch ein DSL Modem von der Telekom doppelt bekommen, das hab ich dann auch zurückgeschickt! :)
 
Wers nicht weis:
Zuviel geschickte Ware muss vom Kunden aufbewahrt werden!

JA, der Kunde muss sich nicht selbstständig um die Zurücksendung der zuviel geschickten ware kümmern.
NEIN, der Kunde darf die Ware nicht einfach "entsorgen", da es sich nicht um eine unaufgeforderte Zusendung handelt. Man hat ja schliesslich etwas bei dem Händler konkret bestellt. Auch wenn etwas anderes oder Mengenmäßig weniger bestellt wurde.
JA, es gibt eine Verjährungsfrist. Die liegt aber glaube ich bei 2 Jahren oder schlimmer...

Also:
Rechnung bezahlen oder Ware zurückschicken (Unkosten müssen vom Händler erstattet werden!).
 
Die Aufbewahrungszeit von nicht verderblicher Ware liegt bei einem Jahr, bei verderblicher Ware (Lebensmittel), hängt es von der Ware ab!
Nach ablauf der Aufbewahrungszeit, geht die Ware in das Eigtum vom Empfänger über.
 
Trotz allem war die Karte nicht dein Eigentum, sprich du hättest sie gar nicht erst
verkaufen dürfen! Bezahl den Betrag - fertig. Bei einem Streit würdest du den kürzeren
ziehen.
 
Also ich habe mal eine Frage: Ich habe vorkurzem eine Blu-Ray bestellt mit einem Wert von Circa 25€. Diese habe ich vor den Weihnachtstagen bestellt am 20.12.2008. Ich habe keine Ware in den kommenden Tagen erhalten. Bei der Trackingnummer war immer der selbe Status. Also habe ich ich mich mit dem Shop in Verbindung gesetzt, die haben einen Nachforschungsantrag bei DHL in Auftrag gegeben.
Ergebnis: Das Paket war verschwunden ich habe ein neues Paket am 09.01.2008 erhalten.
Aufeinmal lag das Paket vom 20.12.2008 gestern vor meiner Tür. Total versifft, als wäre es irgendwo runtergefallen. In dem Paket befindet sich wahrscheinlich die Blu-Ray. Jetzt meine Frage, was soll ich tun. An sich ist die erste Lieferung offizell verschollen, ich habe sie jetzt aber nach einem Monat doch noch erhalten. Muss ich das jetzt beim Shop melden oder soll ich einfach mal abwarten?.
 
Wegen 25 Euro lohnt sich das doch nicht mal..... anrufen, warscheinlich schenken sie dir sogar die Blu-ray...
 
In welchem Zustand ist denn die Blueray?
Weil wenn Sie "nicht mehr zu gebrauchen" ist, dann würde ich Sie lieber entsorgen.
Ist der Zustand in Ordnung, dann kontakiere den Shop ;)
 
Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, ich habe erst gedacht vielleicht meldet sich der Verkäufer bei mir, das vielleicht bei ihm jetzt doch eine Bestätigung eingetroffen ist. Das Paket selbst liegt neben mir, ich habe es noch nicht aufgemacht.
 
Ja dann machs doch mal auf ;)
 
hast du für das paket unterschrieben?

ja? -> beim shop melden
nein? -> sich über ne kostenlose bluray freuen ;)
 
Nein das ist ja das komische. Niemand aus der Familie war ja zu dem Zeitpunkt da, da wir aber in einem mehr Familien Haus wohnen kann ich nicht ausschließen das es von jemanden angenommen worden ist, aber es hat sich keiner gemeldet. Werde morgen mal nachfragen. Also ich persönlich habe nichts unterschrieben, das Paket lag vor der Haustür (versifft).
 
Aufeinmal lag das Paket vom 20.12.2008 gestern vor meiner Tür.
Falls das tatsächlich so ist (ich kenn das nur von Buchsendungen), dann ist alles gut. Sowohl Händler als auch die Post sehen deine Bestellung jetzt als erledigt an und ich schätze mal, dass der Händler bei dem geringen Wert kein Interesse hat, die Versandkosten zu übernehmen.
Du solltest dich mit dem Händler in Verbindung setzen und klären, ob er ein Interesse hat, den Artikel zurückzubekommen. Ich würde das nicht tun.
 
Zurück
Oben