Ware zurückgeben ohne Rechung

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Okt. 2008
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Hallo Leute,

habe ein Problem ich habe vor Weihnachten ein neues Telefon gekauft, soweit so gut.
Ich versuche das Telefon schon jetzt seit längerer Zeit gescheit einzustellen aber die Änderungen werden nicht gespeichert oder sie funktionieren nicht, jetzt will ich das Gerät in den MediaMarkt zurückbringen, aber ich habe logischerweise die Rechung verschlampt.
Hab auch schön barbezahlt also kein Kontoauszug als Beleg, nehmen die das Telefon trotzdem zurück.

MFG
 
Da hilft nur -> Probieren

Würde aber mal stark davon ausgehen das sie es nicht zurücknehmen werden~




cya
cr@zy
 
Weißt du noch genau wann du es gekauft hast und um welche Uhrzeit circa? Auch wieviel du ihnen gegeben hast an der Kasse zum zahlen? Wenn ja geh an die Informationen und die können die einen neuen Bon ausdrucken :)
 
Rein rechtlich reicht es wenn du einen Zeugen bennen kannst.
Die Rechnung ist für den Umtausch nicht zwingend erforderlich.
 
Sofern es aber kein Hard/Softwaredefekt ist müssen die es aber nicht zurück nehmen. Ich weiß, dass man es beim Versandhandel 14 Tage lang ohne Grund zurück geben kann. Wie es beim Direktkauf ist weiß ich nicht.
 
Wenn es kaputt ist, müssen sie es - zumindestens zur Reperatur - zurücknehmen. Du musst nur irgendwie nachweisen, wann und wo du es gekauft hast, z.B. Zeuge etc.

Ein Beleg oder Kassenbon würde helfen, ist aber nicht nötig.

Der Markt speichert zwar die Kassenbelege, glaube aber nicht, dass die die Daten für dich so einfach rauskramen. Muss wohl relativ aufwändig sein.
 
Oftmals hilft es auch direkt beim Hersteller nachzufragen...
Und zurücknehmen oder umtauschen sind im Übrigen 2 unterschiedliche Dinge. Auf ein "zurücknehmen" hast du absolut keinen Anspruch, zumindest im Moment nicht. In den ersten 14 Tagen sähe das anders aus (da sichert es dir der MM ja zu).
 
Wäre vllt einfacher wenn du hier ein Thread aufmachst über die Probleme mit dem Telefon , sodass dir vllt jemand helfen kann und du es erst gar nicht umtauschen musst.
 
Woher nehmt ihr eigentlich die Gewissheit, das ein Bon oder Kassenzettel/Rechnung nicht notwendig ist? Irgendwelche Belege und Quelle dafür?

Der Markt und jeder Händler kann sich dumm und quer stellen und die Annahme des Gerätes verweigern. Sie können es zur Reparatur annehmen, dann aber auf Kosten des Telefoneigentümers, nicht auf Händlerkosten.

Allein aus Kulanz kann der Markt das Telefon annehmen, aber eine rechtliche Grundlage ohne Kassenbon/Rechnung gibt es nicht, da ein Kauf ohne diesen nicht belegt werden kann. Auch wenn es die großen Märkte vielleicht auch tun, ein Recht darauf habt ihr nicht.
 
Woher nehmt ihr eigentlich die Gewissheit, das ein Bon oder Kassenzettel/Rechnung nicht notwendig ist? Irgendwelche Belege und Quelle dafür?

Gesetzlich reicht ein Zeuge/eine Zeugin, der/die beim Kauf dabei war.
Glaubs mir.

mfg,
Markus
 
Also:
Strenge deine Gehirnzellen genau(!) an, schreibe dir das Datum und die ungefähre Uhrzeit des Kaufs, sowie evtl. weitere gekaufte Artikel die auf diesen Bong standen auf und gehe damit zur Information des MMs!
Schildere kurz und knapp dein Problem und bitte "höflich" ohne dirket die Worte "ich hab aber das Recht...blablabla"!
In manchen Fällen, insofern nicht gerade Hochbetrieb oder chronische Unterbesetzung der Fall sind stellen sie dir einen ersatzbeleg aus, mit dem du das Gerät umtauschen kannst!
Glaubts mir auch;-)
MfG
 
markus1234 schrieb:
...Glaubs mir....

Lach. Es reicht kein Zeuge, glaubs mir. So, und was nun? Wort gegen Wort, dir glauben?
Wo hast du deine Quellen dafür, das die Ware ohne Kassenzettel mit einem Zeugen (der ja alles behaupten kann) zurückgegeben werden kann? Gesetze? Rechtsprechung?

Hast du keinen Kaufvertrag, kannst du den Kauf nicht belegen, ein Zeuge nützt da nichts. Glaub mir ;).

wakünick schrieb:
... stellen sie dir einen ersatzbeleg aus, mit dem du das Gerät umtauschen kannst!
Glaubts mir auch;-)
MfG

Was dann reine Kulanz wäre, aber kein Recht.
 
@Fu Manchu
Da geb ich dir recht! Das sollte aber auch aus meinem Beitrag hervorgehen, warum sonst hab ich die "In manchen Fällen" geschrieben!?! Wäre es dein "Recht", so "müssten" Sie es tun!
Und warum ich "glaubs mir auch" geschrieben habe oder dieses Wissen verfüge: Ich bin in einer ähnlichen Kette beschäftigt;)
MfG
 
Fu Manchu schrieb:
Hast du keinen Kaufvertrag, kannst du den Kauf nicht belegen, ein Zeuge nützt da nichts. Glaub mir ;).
Also ich hätte das jetzt so interpretiert, dass der Kaufvertrag durch den Zeugen bezeugt wird. Dier Kassenbon hat mit der Frage, ob ein wirksamer Vertrag zustande kam ja erst mal gar nichts zu tun.

Aber das sind Detailfragen, die im konkreten Fall sicher keine Relevanz haben - selbst wenn das alles so stimmt glaubt einem das sicher kein MM-Verkäufer, die würden sich also vermutlich dennoch quer stellen ;)
 
123recht.net "Ohne Kassenbon kein Umtausch" schrieb:
So oder ähnlich lautet sehr oft die Antwort eines Verkäufers, wenn der Käufer wegen einer mangelhaften Sache seine Rechte geltend machen will, aber keinen Kaufbeleg mehr besitzt.

Was viele nicht wissen:

Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes.

Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat.

http://www.123recht.net/article.asp?a=9413&ccheck=1

mfg,
Markus
 
Na ja, auch dieser Anwalt bei 123 nennt keine Grundlage für seine Aussage, das ein Kassenbon nicht notwendig ist. Kein Urteil, kein §. Wahrscheinlich soll man sich erst mal von ihm kostenpflichtig beraten lassen ;).

EC Belege sind ja Belege, darum geht es ja nicht, aber Zeugen bei einem Kauf ("das hier ist meine Mutti, die hat genau gesehen wie ich das Gerät gekauft habe":D)? Was ist, wenn der Markt plötzlich Zeugen hat, die was anderes aussagen?
 

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