Ware zurückgeben ohne Rechung

kisser schrieb:
Wie soll das denn gehen?...

Angenommen, du hast keinen MM oder Saturn, sondern einen Einzelhändler, der allein im Verkaufsraum steht ohne weitere Mitarbeiter oder nur einem weiteren Mitarbeiter. (bei mir um die Ecke gibt es einen TV-Höker, da sind 2 Leute drin). Was, wenn der sagt "wir haben diesem Herren niemals ein Produkt verkauft"? Soll die Rechtsprechung beim kleinen Händler eine andere sein als beim MM/Saturn?

Ein Kaufvertrag kommt durch durch einen Vertrag zu stande, wie der Name es sagt, nicht durch Zeugen, heißt ja nicht Kaufbezeugung :D.

Neulich im Saturn: "Tut uns leid, ohne einen Zeugen auf ihrer Seite können wir ihnen das Produkt nicht verkaufen, den brauchen sie für Reklamationen"

Jetzt neu im MediaMarkt auf Schildern: "Umtausch nur mit Kassenbon oder Zeugen, halten sie beides bei Reklamationen bereit". :D
 
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Also ich denk mal ein Händler wie z.b. der Blödmarkt , der eig ja keinen Ruf mehr zu verlieren hat , zeigt sich da meist kulant.
 
Würdest du bitte einfach mal aufhören so einen Käse zu erzählen?
Der verlinkte Beitrag des Anwalts hat sehr wohl eine Rechtsgrundlage, sonst würde dieser schon lange seine Zulassung verlieren, wenn er solche behauptungen aufstellt.

Du wehrst dich mit Kreuz und Bein, obwohl du weißt was für einen Käse du erzählst.
Da wäre es mir lieber wenn du gar nichts mehr postest, anstatt diese Unwissenheit zu verbreiten.

Hättest du den Artikel weiter gelesen würdest du auch feststellen, dass sich der Einzelhandel vereinzelt dagegen wehrt - zu unrecht.
Unwissenheit schützt for Strafe nicht und hier geht es nur ums Recht, nicht darum wer sich nicht daran hält und wer nicht.

mfg,
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Fu Manchu schrieb:
Angenommen, du hast keinen MM oder Saturn, sondern einen Einzelhändler, der allein im Verkaufsraum steht ohne weitere Mitarbeiter oder nur einem weiteren Mitarbeiter. (bei mir um die Ecke gibt es einen TV-Höker, da sind 2 Leute drin). Was, wenn der sagt "wir haben diesem Herren niemals ein Produkt verkauft"? Soll die Rechtsprechung beim kleinen Händler eine andere sein als beim MM/Saturn?

Such du mal bei MM oder Saturn den Verkäufer, der dir die Ware verkauft hat, sofern du dich an ihn erinnerst und dann frag ihn mal, ob er sich an dich erinnert.

Vielleicht hast du mein Posting auch falsch verstanden.
Man kann nur einen Verkauf bezeugen, aber umgekehrt kann man einen Nicht-Verkauf eben nicht bezeugen (denn es könnte ja sein, daß man sich an den Verkauf nicht mehr erinnert).
 
markus1234 schrieb:
...Der verlinkte Beitrag des Anwalts hat sehr wohl eine Rechtsgrundlage, sonst würde dieser schon lange seine Zulassung verlieren, wenn er solche behauptungen aufstellt....

Du meinst also, jede Aussage eines Anwaltes ist eine Rechtsgrundslage, auf die man sich beziehen kann? Warum verlieren dann Anwälte auch vor Gericht bzw. treten als Gegner auf? Beide sollten doch als Rechtsgrundlage dienen und Recht haben :D.

Anwälte können sehr wohl Behauptungen aufstellen, ohne ihre Zulassung zu verlieren, denn erst die Gerichte können später auf Grundlage von Gesetzen oder rechtsprechenden Urteilen die Behauptungen bestätigen oder widerlegen. Die Aussage eine Anwaltes ist nicht Rechtsgrundlage, sondern nur Ausgangspunkt einer Rechtsprechung.

Und selbst wenn es mal ein Urteil gab bezüglich Zeugen und Belegung des Kaufs, gilt das nur für den Einzelfall. Erst der BGH kann das als recht verankern. Ohne § sind Aussagen wie "Ein Zeuge reicht aus" ohne Grundlage und somit vorerst falsch.

markus1234 schrieb:
...Du wehrst dich mit Kreuz und Bein, obwohl du weißt was für einen Käse du erzählst.
Da wäre es mir lieber wenn du gar nichts mehr postest, anstatt diese Unwissenheit zu verbreiten....

Sag ein Esel zum anderen "Du Langohr" :D
Belege du bitte deine Aussagen mit dem Gesetz, ein Anwalt ist nicht das Gesetzt und spricht nicht Recht, das tun § und der BGH.
 
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Es ist Gesetz , es gibt auch bei Stern nen Artikel drüber , der ist aber leider nicht mehr verfügbar , da älter als 1 Jahr.
 
Möchte hier keinen Unsinn posten, doch ich könnte mir vorstellen, dass anhand der Seriennummer eines Produktes ohnehin nachvollziehbar ist, dass das Produkt bei besagtem Händler gekauft wurde. Der Weg des Produktes vom Hersteller zum Händler sollte anhand der Seriennr in der EDV nachvollziehbar sein (beim Händler als auch beim Großhändler).

Man korrigiere mich bitte, wenn ich da falsch liege.

Liege ich jedoch richtig, so macht sich der Händler strafbar, wenn er wider besseren Wissens behaupten würde, das Produkt sei NICHT bei ihm gekauft worden. In diesem Falle wäre es für jedes Gericht ein Leichtes, an die entsprechenden Informationen zu kommen.

MfG,
Dominion1.
 
Browny-te quila schrieb:
... aber wie gesagt der Artikel ist nicht mehr Verfügbar ...

Du willst uns doch nicht ernsthaft erzählen, das der Artikel deine einzige Quelle ist, wenn du nebenher behauptest, das es Gesetzt ist. Wenn es Gesetz ist, kannst du es uns zeigen, da muss kein Artikel aus einem Magazin her, sondern die § oder BGH-Urteile. Denn sonst ist auch der Artikel nur heiße Luft, weil die sich auch oft genug täuschen.
 
@fu manchu
laut gesetz (BGB) gibts sowieso kein recht auf umtausch - aber auf zb wandlung und rücktritt (im gewährleistungsfall!).
ob man dieses recht in anspruch nehmen kann, ist wiederum eine frage der beweisbarkeit:
man muss belegen können, dass man besagte ware in besagtem geschäft gekauft hat.

mit ner rechnung oder einem kassenbon ist das natürlich recht einfach, aber ein MUSS ist es nicht. da reicht auch ein zeuge oder ein kontoauszug bzw. ne kreditkartenabrechnung.

wenns dann streit gibt, gehts vor gericht, welches dann die beweise sichtet und bewertet.

wo also ist der grund, dass du dich hier so unangebracht aufregst?

ps: für deine paragraphengeilheit empfehle ich
- §§305-310 BGB
- §§434-447 BGB
- §§474-477 BGB
sowie rechtssprechungen zu diesen paragraphen. google solltest du ja alleine benutzen können.
 
Heretic Novalis schrieb:
... da reicht auch ein zeuge oder ein kontoauszug bzw. ne kreditkartenabrechnung.....

Vermische jetzt die Aussagen nicht. Kontoauszüge und Abrechnungen sind Belege, darum streite ich nicht und das ist dir bekannt (falls du denn hier mitgelesen hast, sieht nicht so aus, hier ein Link für dich: https://www.computerbase.de/forum/threads/527878/).

Mir geht es um die Aussage der Leute hier, das ein Zeuge ausreicht, um Ansprüche beim Händler geltent zu machen und das der Händler nach Gesetz (und das behaupten die Leute hier) darauf hin handeln muss. Und das ist eben falsch, zum Thema Zeugen gibt es kein Gesetz.

Ein Streit kann natürlich vor Gericht gehen, was aber nicht heißt, das die Zeugenregelung Gesetz ist. Der Richter entscheidet dann von Fall zu Fall.
Und deine Vorgebrachten § kenne ich und sie alle regeln nicht das Zeugen ausreichen. Und darum streite ich, weil es hier Leute gibt, die meinen, es sei Gesetz, das Zeugen ausreichen. Aber sie bleiben die Quellen schuldig oder Leute wie du vermischen dann Zusammenhänge und drehen die ganze Geschichte im Kreis und fangen wieder von vorne an.

Ich bemühe mich lediglich darum, das die Leute hier ihre Aussagen belegen und nicht nur einfach Behauptungen aufstellen und dann sagen "glaub mir". Wenn die so im Studium oder Berufsleben später ihre Aufgaben lösen dann gute Nacht.
 
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OT : Also manchmal glaub ich bestimmte Personen hier im Forum haben etwas mit Firmen zu tun.

Es geht doch nur darum zu beweisen , dass man das Produkt bei besagtem Händler gekauft hat und da ist es doch egal , ob du dann mit dem Kreditkartenauszug , Kassenbon , Zeuge oder Video vom Kauf ankommst :lol:
 
Browny-te quila schrieb:
OT : Also manchmal glaub ich bestimmte Personen hier im Forum haben etwas mit Firmen zu tun....

Ähm, ja! Manche hier arbeiten bei Firmen und kennen sich besser aus als die, die zu hause sitzen :D Klar habe ich mit Firmen zu tun, wer nicht?

Denkt mal einfach einen Augenblick nach, weshalb ein Zeuge beim Untausch nicht reichen kann oder nicht sollte (auf Kulanz vielleicht schon):

- wenn ihr etwas kauft, zahlt ihr Umsatzsteuer an den Händler, der diese an das Finanzamt weiterleitet, diese Zahllast ist belegt mit Quittungen in der EDV oder einem Kassenauszug.

Wenn ihr die Ware zurück bringt, dann passiert folgendes:
- ihr bekommt evtl das Geld zurück, die Zahllast verringert sich, weil die USt zurückerstattet wird --> das Finanzamt wird aber einen Beleg verlangen, sonst rücken die kein Geld raus, das wird dem Händler nicht passen
- wenn die Ware umgetauscht wird, gibt es eine Lagerbewegung ohne Zahlungsbewegung, wie soll das verbucht werden, wenn es keine Belege gibt? Wie soll das bewiesen werden? Hat evtl. ein Verkäufer ins Lager gelangt?
- wie soll der Hersteller reagieren, wenn der Händler Ware zurücksendet, ohne einen Umtauschbeleg, aber der Kaufbelegt beiweist das Gegenteil? Woher kommt die Ware jetzt plötzlich zurück?
- wie sollen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer später die Rechnungslegung und den Abschluss prüfen, wenn es Bewegungen im Lager gab, Umtäusche ohne Belege, evtl Auszahlungen ohne Belege - am Ende stimmt nichts mehr im Ablauf, weil einfach nicht mehr überprüft werden kann, welche Geschäftsabläufe vonstatten gingen. Kein Prüfer setzt seinen Stempel darunter, weil er persönlich nämlich haftet für die Richtigkeit des Abschlusses.

Und zum Thema Eigenbelege: in der Buchhaltung ist es vereinzelt möglich, damit zu arbeiten, auch in der Wirtschaft, aber auf Dauer wird das keiner mitmachen, der Schaden bleibt dann irgendwann beim Händler hängen. Darum kann es den Umtausch mit Zeugen nicht als Gesetz geben, nur aus Kulanz

Und zur Seriennummer: hier mag man viel von EDV ausgehen, aber ich würde aus dem Bauch heraus behaupten, das mehr als 3/4 aller Waren keine Seriennummern haben. CD,s DVDs, Bücher, Kleidung, Möbel, Bürobedarf, Lebensmittel, Gartengeräte, Baumaterial. Wie soll da ohne Quittung was umgetauscht werden?

Leute, nehmt es mir nicht krum, aber ihr habt von den Abläufen anscheinend wenig Ahnung. Sollte ein Umtausch ohne Bon erfolgen, dann habt ihr einen netten Händler, aber darauf bestehen könnt ihr nicht.
 
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Browny-te quila schrieb:
Es ist Gesetz , es gibt auch bei Stern nen Artikel drüber

Gnaaaahaha, You made my day! Schreibe heute ne Zivilrechtklausur, werd das mal irgendwo an den Rand schreiben - vielleicht bekomme ich Zusatzpunkte weil der Prüfer auch so lachen musste wie ich :D:D:D

@topic: Fu Manchu hat doch eigentlich alles wichtige zum Thema beigesteuert. Darüber kann man auch gerne auf fachlicher Ebene diskutieren, aber hier wahnwitzige Behauptungen aufzustellen und als Quelle einen *prust* Artikel im Stern anzugeben, der auch noch *kicher* nicht mehr verfügbar ist :freak:

Mann ich muss echt aufpassen, nicht aus versehen beleidigend zu werden, ist ja nicht bös gemeint, ich komm einfach nur aus dem feiern nicht mehr raus :lol:
 
Jo schon klar das du da nicht sowas als Quelle angeben kannst, aber ich glaube nicht das es sich "Stern " erlauben kann i-was zu erzählen.
@ FU Manchu : Klar ist es blöd wenn etwas umgetauscht wird ohne Beleg , aber wenn ich dran denk , wieviele neue Fresszettel geschrieben und kopiert usw werden wenn ich meine Death Adder immer im Blödmarkt umtausch , kann ich nicht verstehen warum der Händler da dann keine Belege haben soll.
 
Leute kommt mal auf den Boden der Tatsachen! Ihr diskutiert hier wirklich das Blaue vom Himmel runter!

Aus meiner Erfahrung heraus ist der MM sehr Kulant! Meine X Box 360 war 4 Monate nach dem Kauf defekt und hatte meinen Kassenbeleg verlegt!

Bin dann zum MM hin und die haben mir ohne wenn und daber die X-Box SOFORT umgetauscht! Es kommt halt auch immer auf den Verkäufer/Marktleiter drauf an!

Sei höflich wenn nicht sogar richtig schleimerisch und stell dich als unwissender Kunde dar! Dann machen die das auch!

Was auch kein Problem ist, wenn du noch den Tag und die ca. Uhrzeit des Kaufes hast, können die das Intern zurückverfolgen und dann sehen ob an besagtem Tage dieses Produkt verkauft wurde!

Probieren geht über Studieren!

Wünsche dir viel Erfolg!
 
Die Rechnungen oder Kassenbon's werden auch beim Händler gespeichert.

Wenn ich nun Zeuge XY mitnehme der sagt das ich am Freitag den 13. (02.2009) was gekauft habe, dann können die suchen und wie F!o schrieb wird es neu ausgedruckt.

Damit hat Fu Manchu seinen Zettel fürs Finanzamt wieder.

Und falls Quellen wieder herhalten müssen: Winner Computer hatte ich wegen einer zerstückelten Rechnung gefragt. "Kein Problem, kann neu ausgedruckt werden."
 

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