Warum haben OEM Hersteller spezielle Partitonen?

Du kaufst dir ein Gerät inklusive vorinstallierter Software. Du erwirbst nicht nur das Gerät. Und wenn du auf dem Gerät Partitionen löscht, oder Software.
tollertyp schrieb:
Welchen Packer, welche Sicherhetissoftware oder welchen ominös tollen Video-Player sollte ich als gebundelte Version denn dem bevorzugen, was ich selbst schon nutze?

Das entscheidest du doch nicht, wem welche Software wichtig ist, sondern der Kunde selber. Das kann er dann immer noch, wenn die Werkseinstellungen möglich sind. Aber offenbar weisst du ja, was gut für dich ist, dann muss es ja für allen anderen auch gut sein. :mad:

Nimm nur mal etliche PowerDVD OEM Versionen, die gibt es nicht einfach so gratis, oder etliche andere Software, wie Fotobearbeitungen. Die gibt es zuhauf nur noch als Recovery auf dem Notebook.

Für die normalen Kauf-Versionen müsste man deutlich mehr bezahlen. Eben deswegen ist diese OEM Software noch auf der Recovery-Partition, die dann weg wäre.

Des Weiteren werden solche Geräte mit vorinstallierter Software als Bundle verkauft, und nicht in dem Zustand, in dem der letzte User es hinterlassen hat.

tollertyp schrieb:
Dreist ist es von einem Händler ein solches Gerät ohne Zurücksetzen der kompletten Software einfach so erneut zu verkaufen. Und dann hat der Händler einen Fehler gemacht und nicht der Käufer, der widerrufen hat. Der Händler ist in der Verantwortung. Und wenn der einfach so das Gerät rausgibt, dann kann da von Keylogger bis Cryptotrojaner alles mögliche vorinstalliert sein.

Ist das so schwer zu verstehen, oder ist das einfach nur Unsinn?

Den Punkt habe ich nicht bestritten. Sondern nur, wenn du es zurückschickst, und meinst, der Kunde hätte hier keine Verantwortung. Schieb hier nicht alles auf den Händler.

So ein Gerät soll nur zum testen ausprobiert werden, und nicht, um alles platt zu machen. Und der Händler kann da am allerwenigsten dafür, was da im Werkszustand drauf ist, sondern der Hersteller liefert das Gerät so vorkonfiguriert an der Händler aus. Das was du schreibst, ist also Unsinn.
Und es wird als Kombi mit VORINSTALLIERTEM und KONFIGURIERTEM OEM Betriebssystem ausgeliefert. So viel solltest du doch wohl verstehen.

Du bestellst dir ein Gerät zum testen, vermurkst womöglich die ganze Software, löscht Partitionen, und überlässt es dann dem womöglich kleinen Händler dort wieder alles in Ordnung zu bringen? Und das ganze ohne Sicherung? Und dem Händler drückts du dann den ganzen Ärger aufs Auge??! Ich bin ehrlich gesagt nicht begeistert von so einer Aussage, um es mal milde zu sagen.

Das Gerät soll nur zum testen ausprobiert werden, und nicht, um alles platt zu machen.
tollertyp schrieb:
Und die zum Betrieb notwendigen Treiber wird der Hersteller auch so ziemlich sicher zum Download anbieten, falls nicht generische Standardtreiber reichen - und in der Beziehung hatte ich da bislang zumindest nie Probleme.
Natürlich, aber eben nicht alles, und auch nicht installiert und vorkonfiguriert, die Arbeit hat dann der nächste damit. Oder willst du das einfach nicht verstehen?

Und der Händler kann da am allerwenigsten dafür, sondern der Hersteller liefert das Gerät so vorkonfiguriert an der Händler aus. Ob man die Bloatware mag, oder nicht.
tollertyp schrieb:
Und beim Widerruf kann es quasi herzlich egal sein, in welchem Zustand ich es zurückschicke. Du kannst auch die Windows-Zurücksetzen-Funktion nutzen, es ist schlicht nicht dein Problem. Was mit dem Gerät nach dem Widerruf passiert obliegt nicht der Verantwortung des Käufers, der widerrufen hat.

Widerruf sagt aus, das du es testen kannst, aber in einem möglichst wiederverkaufsfähigen Zustand zurückschicken kannst. Und wenn du da anfängst Partitionen zu löschen (auch die Wiederherstellungspartition), die zudem auch noch OEM Software enthalten kann, die an das Gerät gebundelt ist, verstösst du dagegen. Ganz einfach. Dann sollte man nach meiner Meinung nur teilweise eine Erstattung zurück bekommen. Vielleicht würden sich dann einige besser überlegen, wie sie damit umgehen.

Und wenn einige grosse Händler es ohne zu murren in so einem Zustand zurück nehmen bei Rückgabe, dann geschieht es aus Kulanz, oder aufgrund kaum vorhandener Zustandskontrolle. Und der nächste könnte dann so ein Gerät in die Finger bekommen, und als Laie verzweifelt sein, weil es eben nicht "Out of the Box" läuft.

Ich finde so ein Verhalten eben nicht in Ordnung. Auch wenn es wohl einige andere auch befürworten, aber wenn ich ein Gerät ausprobiere, wird es möglichst im gleichen Zustand zurück geschickt (dazu gehört die Software), und nicht mit etlichen gelöschten Partitionen, oder wo dann nicht einmal mehr die Wiederherstellung laut Handbuch funktioniert, weil ja der liebe Vorbesitzer meinte, alles platt machen zu müssen.

Eiegntlich ging es mir gar nicht um das Thema, ich wollte einfach nur darauf hinweisen, wie einfach es wäre so einen Werkszustand zu sichern und wiederherzustellen, im Falle des Falles. Aber ich kann einfach nicht verstehen, was in manchen Köpfen vorgeht. Ist wohl Volkssport geworden heutzutage.

Thema für mich durch.

Schönen abend noch.
 
Janami25 schrieb:
So ein Gerät soll nur zum testen ausprobiert werden, und nicht, um alles platt zu machen. Und der Händler kann da am allerwenigsten dafür, was da im Werkszustand drauf ist, sondern der Hersteller liefert das Gerät so vorkonfiguriert an der Händler aus. Das was du schreibst, ist also Unsinn.
Und es wird als Kombi mit VORINSTALLIERTEM und KONFIGURIERTEM OEM Betriebssystem ausgeliefert. So viel solltest du doch wohl verstehen.

Du bestellst dir ein Gerät zum testen, vermurkst womöglich die ganze Software, löscht Partitionen, und überlässt es dann dem womöglich kleinen Händler dort wieder alles in Ordnung zu bringen? Und das ganze ohne Sicherung? Und dem Händler drückts du dann den ganzen Ärger aufs Auge??! Ich bin ehrlich gesagt nicht begeistert von so einer Aussage, um es mal milde zu sagen.
Und ich bin ehrlich gesagt nicht begeistert von deinem Rechtsverständnis.
Ich bin auch ehrlich gesagt nicht begeistert von deiner klemmenden Shift-Taste - eventuell solltest du eine Repatatur in Betracht ziehen.
Ich bin auch ehrlich gesagt nicht begeistert, warum du von "du bestellst dir ein Gerät zum testen" sprichst, und es geht mir nicht mal um die Rechtschreibung. Weil ich habe noch noch kein einziges Gerät zum Testen bestellt, weil ich unter Widerrufsrecht scheinbar etwas anderes verstehe als du. Aber darum geht es hier gar nicht, wer was darunter versteht.

Wenn ein Händler sich nicht zutraut, im Falle eines Falles mit Rücksendungen adäquat umzugehen, dann, mit Verlaub, sollte er auch nicht als Händler auftreten - zumindest nicht für diesen Teil an Ware.

Dein lächerlicher Versuch, hier irgendeine Verantwortung auf den Konsumenten zu schieben, geht an der Vernunft und der Gesetzeslage gleichermaßen vorbei.

Und wunderschön, dass du auf das Thema von Schadsoftware, die von einem anderen Kunden installiert wurde, einfach gar nicht eingehst. Warum wohl? Nicht weil du schon viel geschrieben hast, sondern weil du dagegen kein einziges Argument finden können wirst.

Nochmal: Der Händler ist zu 100% dafür verantwortlich, was er seinem Käufer rausschickt. Ein potentieller Käufer, der widerrufen hat, ist dafür zu 0% verantwortlich. Egal wie du es drehst oder wendest. Jeder Händler, der das nicht versteht oder anders sieht, der sollte sein Geschäft stark hinterfragen.

Und ich kann mir kaum vorstellen, dass Vertriebspartner von Komplett-PCs und Laptops nicht die Möglichkeit hätten, vom Hersteller in irgendeiner Form ein passendes Image zu erhalten. Denn in Partner-Reparaturstätten haben sie sowas beispielsweise auch, z.B. bei Samsung, wo ich ~2008 meinen relativ neuen aber natürlich auch benutzten Laptop direkt zur "Reparatur" schickte, um einen Wechsel der HDD gegen eine SSD duchführen zu lassen und dabei die Garantie zu wahren. Und dort war - Überraschung - nach der Rücksendung ein frisches Image drauf...

Und ich bin beileibe kein großer Fan des Widerrufsrechts. Aber Widerruf und Rücksendungen können auch entstehen nicht aus der Absicht heraus etwas zu "testen". Und auch wenn da juristisch eine Rolle spielen mag, ob es ein Widerruf ist oder eine Rücksendung z.B. aufgrund einer Reklamation sein mag (z.B. falsches Modell zugeschickt mit der Bitte, das korrekte Modell bekommen), so spielt das für den Umgang der erhaltenen Ware keine große Rolle. Wenn das Ding in den Wiederverkauf geht, dann trägt in jedem Fall der Händler die Verantwortung.

Und nicht mal moralisch bin ich in irgendeiner Form bei dir, dass es Sinn ergibt, dem Händler irgendwelche Arbeit abzunehmen. Wie gesagt: Ein Händler muss das System als potentiell kompromittiert betrachten - und für den zeitsparenden Umgang mit dieser Situation gibt es nur einen effektiven Weg: Dass der Händler oder ein Vertragspartner von ihm das System-Image wieder einspielt. Und warum? Weil kein Viren-Scanner der Welt beweisen kann, dass ein System frei von Schädlingen ist.
(und den Käufer, der das Gerät zurückschickt, meine ich an der Stelle nicht mit "Vertragspartner").
 
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Es ging hier doch ursprünglich auch nicht um ein Gerät, was man gerade erst neu erworben hat.
Mal nur zum Testen, mal Neugerät, mal als Gebrauchtgerät, uralt weiter verkaufen usw.
Kann ja letztlich jeder machen, wie er will.
Tatsache ist, dass man mit einer alten OEM Recovery Partition eh nichts anfangen kann.
Von 1809, 1903, usw. updaten auf 22H2 klappt ja auch meist nicht.
Also muss man eh neu clean installieren.
 
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Bei Notebooks und Komplett-PCs können auch Diagnosetools drauf sein, die vom UEFI aus gestartet werden.
 
Was hat das Uefi BIOS mit den Partitionen auf der SSD zu tun.
D2D Recovery deaktiviere ich na klar im BIOS, bevor ich OEM Partitionen lösche und Windows clean installiere.
Die Funktion brauche ich ja dann auch nie wieder und würde wohl auch kaum funktionieren, da ja keine OEM-Partition mehr da ist.
 

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