Was bedeutet folgendes Schild?

nik_

Admiral
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Hallo,

folgende Situation.
Im Bild ist die Straße (schwarz). In regemlmäßigen Abständen kommen rote Parkbuchten an der Straße. Zwischen diesen Parkbuchten sind Bäume (schwarzes Rechteck" und folgende Schilder sind dort entsprechend aufgestellt (am anfang und ende).
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/b...bot-ende-f897d4b1374a478g2d6b51557f3bb486.jpg
https://www.dieschilder.de/modules/...d-halteverbot-auch-seitenstreifen-330-600.png
mit einem weiteren schild werktags x bis y Uhr

Darf ich nun in den roten Flächen parken? Mir fällt nichts ein, was dagegen Sprechen könnte.

Bzw. was bedeutet die Kombination aus den 3 oben genannten Schildern überhaupt?
 

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Das Zusatzschild trägt die Bezeichnung:
"Auch auf dem Seitenstreifen". (§ 35a StVO, Beifügung zu Zeichen 283)

Somit eingeschränktes Halteverbot in gezeigter Richtung zu genannter Urzeit. Vermutlich werden die "Parkbuchten" als Seitenstreifen gesehen.

Also nicht dort parken ;)!
 
das problem ist folgendes. ich wohne seit 8 jahre hier. parke da jeden tag wenn ich von der arbeit komme (2mal die woche) und ansonsten steht das auto einfach da rum. da parken ja auch genug andere, manch sogar tagelang ohne bewegung.

zudem ist es die einzige möglichkeit hier zu parken. wo soll ich sonst hin?

hier mal der google earth link. da siehts man besser:
https://earth.google.com/web/@49.75...v_T4EhAIdf0oKAUnRpAKg1Hw7x0ZXJzdHJhw59lGAEgAQ

@dominion. es ist aber zeichen 286 :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist die Fläche vielleicht für An- und Ablieferungen für Geschäfte etc. vorgesehen zu diesen Uhrzeiten?

Edit:
Das Zusatzschild sagt jedenfalls meines Erachtens aus, dass zu der genannten Uhrzeit das Parken (nicht das Halten) auf dem Seitenstreifen (= "Parkbuchten") verboten ist.


Aus Erfahrung dient diese Konstellation oft dazu, dass berufstätige Personen hier nachts ihr Fahrzeug abstellen können, während die Fläche tagsüber anderen Zwecken dient.
 
Zuletzt bearbeitet:
eigentlich nicht. es gibt zwar 2 läden (dönerladen) und ein dominos, aber das dominos hat seinen eigenen parkplatz. ansonsten sind das halt für mich "Normale" parkbuchten. keine ahnung, warum das schild da steht und warum man da auf einmal knöllchen bekommt. da ist zwar noch der dönerladen direkt davor, aber fats den ganzen werktag als verotszone eintragen?

die zeit ist glaube ich 7:30 bis 19Uhr.

jo, aber hier wohnen nur studenten und azubis. die parkplätze sind immer belegt. ich gehe morgen früh nochmal gucken wie die schilder stehen
 
Zuletzt bearbeitet:
Verkehrszeichen müssen leider nicht immer sinnvoll sein. Genau so kann man sich weder auf "da wurde bisher nicht kontrolliert" berufen wie auch auf "die anderen parken da aber auch". :/
 
naja, ich rufe morgen mal da an, frage höflich nach und dann bin ich ja def. schlauer :D
 
nik_ schrieb:
@dominion. es ist aber zeichen 286 :D

Haha, wolltest mich drankriegen, was? :D

Aber nicht heute ;):
Ich habe das Zeichen natürlich eben im Gesetz nachgeschlagen. Und abgebildet sowie erklärt wird es als Unterabschnitt des Zeichens 283.

Dein (erstes) Schild ist, wie Du sagst, Zeichen 286.
Hierzu steht im Gesetzestext dann, und ich zitiere:
"Das Zusatzschild "auch auf dem Seitenstreifen" (hinter Zeichen 283) kann auch hier angebracht sein."

Von daher habe ich nur die korrekte Quelle angegeben. :cool_alt: ;)


Darüber hinaus schließe ich mich Idons Aussagen an.

MfG,
Dominion.
 
ich glaube ich habe des rätsels lösung. muss dafür morgen mal vor die tür genauer schauen gehen. es kann sein, dass vor dem dönerladen ein "eingeschränktes halteverbot" gilt :D
 
Das zeitlich begrenzt ist, das Halten aber erlaubt, also z. B. auch das Entfernen vom Fahrzeug für bis zu 3 Monaten, so lange man es im Blick hat?

Also quasi lange genug um z. B. eine telefonische Döner-Bestellung abzuholen und zu bezahlen...? ;)
 
naja, ich hatte das fahrzeug immer in "blick" (war am pennen). meine wohnung liegt ja über dem dönerladen und anscheinend direkt neben diesem "halteverbot" :D

zumal keiner der läden vor 11uhr aufmacht :D
 
nee, wohnung liegt 1.og und das mit dem rumfahren mache ich auch net :D. dann muss ich mir demnächst nen anderen parkplatz suchen.
darf ich eigentlich da "halten" wenn ich sachen einlade und das länger als 3minuten dauert?
 
Ja. Aber nur zum Be- und Entladen.

MfG,
Dominion.
 
war draußen gucken und habe angerufen. es ist atsächlich so, dass genau vor dem dönerladen (abmessungen der parkverbotszone passen) ein eingeschränktes halteverbot ist für diesen zeitraum werktags. naja, 15€ sind billiger als die miete für den tiefgaragenstellplatz. dann weiß ich jetzt, dass ich net mehr da aprken sollte :D
 
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