Was ist verboten - Filesharing

Hi!

nur nochmal kurz zum mitschreiben - falls ich den Artikel richtig verstanden habe:

1.) Strafrecht: Sollte der Staat kein Interesse an dem Fall haben, stellt er die Bearbeitung ein.

2.) Jetzt kommt das "Abmahnen" ins Spiel, nun bekommen die Anwält des Geschädigten einen Einblick und bekommen die Daten.

--> D.h. Sollte man so eine bekommen ist das ganze Spiel vorbei!?

LG
Fuchs
 
ja, wenn du die abmahnung akzeptierst wird ein vergleich geschlossen und diese eine tat/datei ist dann zivilrechtlich erledigt. allerdings ist eine unterzeichnung der unterlassungserklärung ein schuldeingeständnis. und was in der nächsten abmahnung dann drin steht, weiss keiner. vieleicht haben die ja bei dir mehrere dateien gelogt? ;) du siehst den teufelskreis?

und der staat wird nur auf verlangen der rechteinhaber tätig: also 1) anwalt stellt strafantrag 2) staatsanwaltschaft ermittelt anschlussinhaber und 3) wenn die daten dem anwalt bekannt sind, beantragt er wieder die einstellung des verfahrens, er hat ja, was er braucht.

diese art den staat für die ermittlung zu missbrauchen (ein strafverfahren einleiten _NUR_ mit der absicht die daten für eine zivilklage zu nutzen) ist übrigens von einigen gerichten auch schon als nicht legitim beurteilt worden.

bis denne
 
AHA, also ist die Sache nach dem Schuldeingeständnis doch erledigt, auch wenn im "Hintergrund" ein Strafantrag gestellt wird um die Daten zu bekommen...

Danke erstmal f. eure Hilfe!!!!!
 
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