Hi!
nur nochmal kurz zum mitschreiben - falls ich den Artikel richtig verstanden habe:
1.) Strafrecht: Sollte der Staat kein Interesse an dem Fall haben, stellt er die Bearbeitung ein.
2.) Jetzt kommt das "Abmahnen" ins Spiel, nun bekommen die Anwält des Geschädigten einen Einblick und bekommen die Daten.
--> D.h. Sollte man so eine bekommen ist das ganze Spiel vorbei!?
LG
Fuchs
nur nochmal kurz zum mitschreiben - falls ich den Artikel richtig verstanden habe:
1.) Strafrecht: Sollte der Staat kein Interesse an dem Fall haben, stellt er die Bearbeitung ein.
2.) Jetzt kommt das "Abmahnen" ins Spiel, nun bekommen die Anwält des Geschädigten einen Einblick und bekommen die Daten.
--> D.h. Sollte man so eine bekommen ist das ganze Spiel vorbei!?
LG
Fuchs