Was soll man von so einem Mitbieter (ebay) halten?

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Lt. Commander
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Hallo,

ich biete gerade bei ebay auf einen Artikel, seit ein paar Tagen bietet da jemand mit der (oder das?) mir sehr dubios vorkommt, vor allem weil er Anscheinend kein Gebot kauft sondern alle Gebote wieder zurücknimmt. Hier ein Screenshot.

Zwischenablage01.jpg

Was würdet ihr machen...Verkäufer melden, dem Verkäufer sagen das hier etwas nicht ganz koscher ist oder bin ich einfach zu blöd und das ist alles legal ?
 
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Ich hab die Frage jetzt ehrlich gesagt erst mal nicht bis zum Ende durchdacht - mir fällt dazu spontan ein, dass es sich um einen Abbruchspekulanten handeln könnte.
 
Heißt das er einen billigen Preis haben will, indem sein 2tAccount das Gebot zurückzieht und er als nächster den Zuschlag bekommt? Dann würde aber in diesem Fall ich den Zuschlag bekommen, weil ich ja der einzige Bieter neben ihm bin. Wenn es der Verkäufer selber macht dann will er nur nen höheren Preis rauschlagen und ich sollte einfach nicht weiter bieten (was ich eh nicht mehr mache).
 
Was es doch alles gibt...

Ich würde es ebay melden. Allerdings habe ich den Eindruck, dass ebay extremst kulant ist und vieles, vieles, vieles durchgehen lässt. Jemand muss schon sehr viel Mist bauen, damit es zu ernsthaften Konsequenzen kommt.
 
Abbruchspekulanten spekulieren darauf, dass Verkäufer trotz eines bereits bestehenden (niedrigen) Gebotes die Auktion abbrechen. Anschließend verklagen sie die Verkäufer auf Erfüllung des Kaufvertrages (zum günstigen Preis).
 
Natürlich gibt es noch die Möglichkeit das ein 3ter dazu kommt und meinen Preis um 50 cent überbietet und dann den Zuschlag bekommt wenn u***f sein Gebot zurückzieht. Allerdings bekommt man dann wahrscheinlich auch den "Betrüger" denn das müsste dann derjenige sein.
Ergänzung ()

Kossem schrieb:
Abbruchspekulanten spekulieren darauf, dass Verkäufer trotz eines bereits bestehenden (niedrigen) Gebotes die Auktion abbrechen. Anschließend verklagen sie die Verkäufer auf Erfüllung des Kaufvertrages (zum günstigen Preis).

Naja in diesem Fall wäre er aber schön blöd, denn die Preisvorstellung des Verkäufers ist ja schon erfüllt.
Die Info hattest du natürlich nicht, sry deswegen.
Dann müsste er ne Obergrenze beim bieten sich einrichten, damit sich das lohnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt. Wenn ein guter Preis bereits erreicht ist, passt mein Gedanke natürlich gar nicht^^
 
So, E-Mail an ebay ist raus. Leider muß man echt für so etwas suchen. Wenn ich nen Mitglied melden will, werde ich erst mal nur auf die Seite weitergeleitet, auf der steht warum ich sowas machen kann.

Hab mal bei dem Verkäufer in seinen letzten Angeboten rumgeschnüffelt und nix vergleichbares gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kossem schrieb:
Abbruchspekulanten spekulieren darauf, dass Verkäufer trotz eines bereits bestehenden (niedrigen) Gebotes die Auktion abbrechen. Anschließend verklagen sie die Verkäufer auf Erfüllung des Kaufvertrages (zum günstigen Preis).

Was Unfug ist, denn es ist kein Angebot für einen Kaufvertrag, sondern eine Aufforderung zum bieten.
Somit keine Anspruchsgrundlage (kein Kaufvertrag) und somit auch kein verklagen.

Da könnte ja dann jeder klagen weil jemand anderes den Artikel ersteigert hat.
Was anderes sind konkrete Angebote "Willst du Auto für 1€?", sagt der Käufer "ja" muss der Verkäufer rausrücken.
 
Selbstverständlich kann man im Detail darüber streiten; je nachdem, wie man die Dinge weiter auslegt, entsteht ein Anspruch aus Kaufvertrag oder auf Schadensersatz. Doch im Ergebnis handelt es sich sehr wohl ein Angebot, das mit dem Höchstbietenden zustande kommen soll oder meinetwegen um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, für dessen Höchstgebot der Verkäufer bereits vorweg seine Annahme erklärt hat - in jedem Fall sind Käufer und Verkäufer grundsätzlich gebunden.
 
Ja, ebay ist tatsächlich sehr umständlich. Die Funktionen sowohl für Käufer als auch Verkäufer, um Probleme zu melden bzw. z. B. einen eingeschränkten Käuferkreis zu definieren sind sehr, sehr gut versteckt. Ob da Absicht dahintersteckt? ;)
 
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