Was tun gegen Falschparker auf eigenem Parkplatz

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Paladin301 schrieb:
("Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt..) stellt schnell fest, dass der Paragraph hier zumindest nicht direkt anwendbar ist....
Das "empfindliche Übel" ist in diesem Fall, das er sein Fahrzeug nicht mehr wegfahren kann.
Insofern ist der Tatbestand der Nötigung insbesondere dann erfüllt, wenn man die Blockade nicht auf Aufforderung des Zugeparkten beendet.

Ich hatte zufälligerweise vor einiger Zeit mit Nötigung zu tun. Ich wurde von jemanden erpresst, und habe das bei der Polizei angezeigt. Da wurde ich dann von der Kripo sehr genau aufgeklärt, was eine Nötigung und was eine Erpressung ist. Die sind beide verwandt, bei Erpressung liegt nur vor, wenn der Täter das Ziel der Bereicherung verfolgt. Im meinen Fall war es eine Kombination aus beiden - ohne jetzt näher auf die Tatumstände einzugehen.
 
also: nach der schnell expandierenden postingzahl zu urteilen:
immer noch ein emotionales thema, das gefährt.
 
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Parknotruf
Hier bezahlt man auch nichts. Die wickeln alles ab, voraussetzung Privatgrund.
Die Falschparker App sorgt für 40€ Belohnung für einen selber, ab 120€-180€ für den Falschparker .

Und diejenigen, die sich über meine Ansage echauffieren, dass ich demjenigen gesagt hatte, ich ginge aufs Klo und frühstücken....Meine (und nicht die des Te) Parksituation nochmal lesen.
Ich habe 3 großzügige gepflasterte Stellplätze + Garage die eindeutig (Kante) mir zum Haus gehören.
Und wenn ich angefahren komme (dh das angebliche "Zuparken mit Nötigung") geschieht das komplett auf meinem Grund. Ich stelle mich nicht auf öffentlicher Straße quer davor.
Meine Ankündigung Toilettengang (war von Kacken nicht die Rede @TomH22 ), Frühstück (das war ein Bluff), und vor allem Hausverbot für mein Grundstück.
Ich denke es wird schwierig da eine Nötigung für arme Falschparker zu konstruieren, wenn ich ankündige mein Auto nach Weile X wegzusetzen, wenn ich selber Notdurft habe ;)
 
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Abe81 schrieb:
Der Eigentümet r des Parkplatzes kann über das Nummernschild den Halter ermitteln lassen. Dann hat man wenigstens schon mal Name uno Anschrift
Ja, das macht mittlerweile fast jeder besch*** Supermarkt so bei Überschreiten der Parkzeit um Minuten und schickt dir dann Post mit Zahlugsaufforderung, meist ohne Einhaltung des Datenschutzes (man kann es Parkraumbewirtschaftung durch externe Firmen oder auch Abzocke nennen).
Das Recht seht dir natürlich auch zu, bishin zur Abmahnung oder Titel beantragen (bin kein Jurist) oder halt Abschleppdienst. Der Parkplatz muss aber gut als Privatgelände erkennbar sein.
 
Joker (AC) schrieb:
Meine Ankündigung Toilettengang (war von Kacken nicht die Rede @TomH22 ),
Ja tut mir leid, hab Deinen Beitrag aus gem Gedächtnis wiedergegeben, und meinte mich an eher vulgäre Ausdrucksweise zu erinnern. Du hast wörtlich geschrieben:
Joker (AC) schrieb:
fertig wäre und auf Klo war würde
und in Deiner Signatur kommt das Wort „furzen“ vor. Daraus habe ich wohl dann im Gedächtnis das genannte Wort konstruiert. Auf jeden Fall hasst Du die Blockade unnötig hinausgezögert, und das ist rechtlich eher problematisch. Ob es in Deinem Fall schon eine Nötigung war, wird niemand mehr feststellen, da es ja nicht zu einer Anzeige kam.

whats4 schrieb:
immer noch ein emotionales thema, das gefährt.
Das ist im persönlichen Lebensbereich immer sehr schnell emotional, hier war neulich auch eine ähnlich emotionale Diskussion um eine Buchenhecke.

Ich wundere mich zum einen, warum Leute bei sowas überhaupt hier einen Beitrag aufmachen, für diese Standardthemen liefert eine beliebige Suchmaschine alle relevanten Antworten.

Mich persönlich stören eher die teilweise rechtswidrigen Ideen zur „Ahndung“ der tatsächlichen oder vermeintlichen Rechtsverletzungen. Hier war es bisher noch harmlos, spätestens wenn es um Hunde oder Katzen geht, wird sowas schnell richtig übel.
 
Joker (AC) schrieb:
Und wenn ich angefahren komme (dh das angebliche "Zuparken mit Nötigung") geschieht das komplett auf meinem Grund. Ich stelle mich nicht auf öffentlicher Straße quer davor.
Ob du jemanden auf öffentlichem Grund oder privatem Grund zuparkst ist für den Tatbestand der Nötigung erstmal Irrelevant.
Den Toilettengang würde ich da auch nicht als Problem an deiner Aussage sehen, jedoch aber das Frühstück. Letzteres (erst Recht als Bluff) zeigt, dass man den Falschparkern nur noch eins reindrücken will.
Hausverbot sollte auch besser unter Zeugen ausgesprochen werden.

Und trotzdem. Auch wenn es nicht sauber ist, hätte ich diejenigen auch zugeparkt :D. Einfach weil mich eine solche Ignoranz ankotzt. Ich selbst wohne in einem Haus mit meinem Onkel und selbst da Frage ich vorher, ob ich mich kurz auf seinen Parkplatz stellen kann.
 
mux schrieb:
Ja, das macht mittlerweile fast jeder besch*** Supermarkt so bei Überschreiten der Parkzeit um Minuten

Die Supermärkte outsourcen/vermieten das an Firmen, die das als Einnahmequelle haben.

Das unterscheidet sich m.e. nochmal qualitativ davon, einen Halter zu ermitteln, um mit ihm gütlich zu klären, das er bitte nicht auf meinem Parkplatz parke
 
PCGamer007 schrieb:
Ob du jemanden auf öffentlichem Grund oder privatem Grund zuparkst ist für den Tatbestand der Nötigung erstmal Irrelevant.
Bin ich mir nicht so sicher. Wenn du allerdings ein RA bist (und selbst dann würde ich es prüfen lassen)
....käme es auf Versuch an, ob sich da tatsächlich die Polizei/Staatsanwaltschaft einspannen.
PCGamer007 schrieb:
Ja, soviel Respekt sollte sein.
Weiß wie oft musste ich in ganz EU mit LKW, zeitweise mit Anhänger (nix kleines) irgendwo vor stehen.
Kommunikation ist alles, und zwar vorher.

Nur ungefragt, weil der Besuch zu faul ist 30 Meter zu laufen gibt es Ärger.
 
Es gab genug Input.
Letzten Endes können wir hier eh keine Rechtsberatung geben. 🔒
 
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