Was tun gegen Falschparker auf eigenem Parkplatz

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cartridge_case schrieb:
Was soll das bringen? Er hat ja bereits mit ihm gesprochen?!

Wie bereits oben geschrieben, kann er es dann zur Anzeige bringen, ihn anwaltlich anschreiben lassen oder selbst erstmal vorbeigehen und es ganz sachlich klären…das ist was anderes als in der Wut der Erstbegegnung, die dann Trotz provoziert. da gibt es viele Handlungsmöglichkeiten- jetzt hat er keine.

Das schnellste wäre allerdings wirklich einfach so ein Bügel mit Schloß
 
simpsonsfan schrieb:
War denn das Privatparkplatzschild noch da, als er hingeparkt ist? Und gibt es Belege über den Zustand?
Woher soll ich das wissen und wie soll ich dass beweisen. Mir war nicht bewusst dass das Schild nicht mehr da ist. Ich würde annehmen dass er das Schild weggemacht hat.
Das neue Schild ist bestellt kommt aber erst morgen.

@Keylan
Warum muss ich das wissen?
Ich habe keine Überwachungskamera auf dem Stellplatz.
Der Parkplatz steht mitten auf Privatgelände.
Mann muss auch erstmal über den Gehweg fahren um überhaupt dort hinzukommen.
Jeder normale Mensch wüsste auch ohne Schild das dass privat Grundstück ist.

@.one
Ich hab der Polizei mitgeteilt dass das Schild gestohlen wurde aber es hat sie nicht sonderlich interessiert. Und mit wurde auch nicht empfohlen das Schild als gestohlen zu melden. Werden die da überhaupt tätig? So'n Schild kostet 5€.

Den Typen treffe ich ja leider nicht mehr an
Ich kann nicht mit reden.
Sobald der Weg ist werde ich so ein Bügelschloss anbringen.

Ich finde es verrückt dass sowas möglich ist.
Im Prinzip kann man überall Parken wenn man schnell das Schild entfernt.
Auch darauf hatte die Polizei keine Antwort
 
Zuletzt bearbeitet:
Für einen Bügel oder Schloß muss das Auto erst mal weg sein :D

Beteigeuze. schrieb:
Wie gesagt Polizei sagt dass wenn kein Privatparkplatzschild dran ist ich erstmal nichts machen kann
Diese Aussage wundert mich. Die Polizei hat damit grundsätzlich erst mal gar nichts zu tun, weil das eine zivilrechtliche Angelegenheit ist. Und eigentlich ist ein Privatparkplatz auch nicht die Baustelle des Ordnungsamts. Egal ob Schild oder nicht...

Die einzige Möglichkeit das Auto wegzubekommen wird wohl die Beauftragung eines Abschleppunternehmens sein. Wie das mit den Kosten läuft, muss man das jeweilige Abschleppunternehmen vorab am besten selbst fragen. Vielleicht können die das Geld direkt vom Halter verlangen.

Grundsätzlich sollte man aber damit rechnen selbst für die Abschleppkosten aufkommen zu müssen. Wenn es ganz blöd, läuft holt der Halter das Auto einfach nicht ab und es fallen auch noch Standkosten an. Im Extremfall sucht der Halter nur eine Möglichkeit das Auto zu entsorgen.

Am besten also zunächst mal guten Willen zeigen und den Falschparker nochmal darauf hinweisen (ggf. mit Zeugen) und die Sache dokumentieren (Fotos) und die Füße still halten. Zunächst guten Willen zu zeigen kommt immer besser, wenn es am Ende doch eskaliert und sich ein Richter die Sache anschauen muss.

Und vielleicht ist das Auto demnächst einfach weg und auch nie wieder da.
 
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Klick
  1. Erst einmal bezahlen Sie selbst dem Abschleppunternehmen die anfälligen Kosten. Wenn der Halter Sie nach dem Standort seines abgeschleppten Wagens fragt, geben Sie ihm die Auskunft erst dann, wenn er Ihnen die Gebühren erstattet hat. Es ist dieser Situation völlig legal, ihm diese Informationen vorzuenthalten.
  2. Auch bei Variante zwei legen Sie die Abschleppgebühren selber aus, Sie fordern diese allerdings später über eine Schadensersatzklage beim Fahrzeughalter ein.
  3. Sie schließen einen Vertrag mit dem Abschleppunternehmen, welcher diesem das Recht gibt, die Abschleppkosten direkt beim Halter des falsch geparkten Fahrzeuges einzufordern, nachdem dies abgeschleppt wurde. Einige Gerichte sehen diese Methode jedoch als unzulässige Inkassotätigkeit an.
  4. Sie können von vornherein mit einem Abschleppunternehmen einen Vertrag unterzeichnen, welcher beinhaltet, dass es Ihre Stellplätze rund um die Uhr überwacht und sich selbstständig um eventuell notwendiges Abschleppen kümmert. Ihr Privatparkplatz wird so geschützt, ohne dass Sie Ihn selbst ständig beobachten müssen.

Besuch von Nachbarn meinten auch (Weile her) sie dürften auf meinem Grundstück Parken, weil ich ja einmal nichts gesagt habe ( war in Wochen Urlaub^^)
3 Stellplätze sind ja auch verführerisch. Zwei hintereinander und einen 90° versetzt parallel Grundstück.
Meine Karre davor gestellt. Kam Besuch hektisch angerannt. Hab ihm erklärt, wenn ich mit Frühstück fertig wäre und auf Klo war würde ich mein Auto von meinem Grundstück wegsetzen (und ihm Hausverbot Grundstück erteilt, vorsorglich)
Weiß manchmal nicht, was mit so Leuten los ist.
Ich zahle Grundsteuer, Versicherung und Pflegeaufwändungen für mein Grund und Boden.
Zur Erklärung: Kein Bordstein, Einbahnstraße dh Besuch muss 10-100 Meter laufen.
 
Ein etwas revanchistischer Rat, aber m.E. noch im Rahmen: Als abends auf meinem Parkplatz ein fremdes Auto stand, habe ich mich dahinter gestellt und es somit zugeparkt und ein Zettel an der Windschutzscheibe mit meiner Telefonnummer hinterlassen.
 
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Beteigeuze. schrieb:
Das Ordnungsamt kann auch nur maximal ein Knöllchen schreiben
Das verstehe ich irgendwie nicht.. Das Ordnungsamt kann den doch abschleppen lassen, auf Kosten des Halters.
Du wirst ja sicherlich nachweisen können das es dein Parkplatz ist.

Wie ist denn die allgemeine Umgebung des Parkplatzes? Ich würde vermutlich das Fahrzeug (wenn dadurch nichts anderes behindert wird!) zuparken, nach dem Motto wenn ich schon nicht auf meinem Parkplatz parken kann, dann wenigstens davor.

Passiert bei uns vor dem Haus auch hin und wieder, dann kommt der Falschparker oft beschämend an und klingelt um wieder raus zu kommen.
 
Das Ordnungsamt ist aber wohl auch nur für öffentliche Bereiche zuständig, nicht für den Privatgrund.
 
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Genau, bei Privatgrund ist der Eigentümer dafür verantwortlich Fremdparker zu entfernen, das kann das Ordnungsamt nicht machen. Wenn man zB Geld von jemanden zu bekommen hat, muss man auch erstmal auf eigene Kosten einen Mahnbescheid und danach einen Gerichtsvollzieher losschicken. Man kann diese Kosten später dann zwar dem Schuldner in Rechnung stellen, der Gläubiger muss jedoch in Vorkasse gehen. So ist’s natürlich auch mit Forderungen auf Privatgrund.
 
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Zettel mit Telefonnummer ans Auto kleben, bitte melden und ihm dann das ganze versuchen sachlich zu erklären. Wenn das nicht hilft, Auto abschleppen lassen. Das wäre mir die Vorleistung wert.
 
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Beteigeuze. schrieb:
Ich haben den Herrn darauf angesprochen dass er doch bitte sein Auto wegstellen soll und dachte dass sei erledigt.
Ob dann der Zettel mit der Telefonnummer noch was bringt, wenn der Falschparker schon drauf hingewiesen wurde?
 
Beteigeuze. schrieb:
Warum muss ich das wissen?
Du solltest schon grob eingrenzen können, wann das Schild sicher noch da war, und wann nicht mehr. Ob es der „Störer“ selbst entfernt hat, oder es von jemand anders entfernt wurde, wird man nicht mehr nachweisen können, aber ist auch nicht so relevant. Du sagst ja selber, das der Parkplatz auch ohne Schild als Parkplatz auf einem privaten Grund erkennbar ist.
Beteigeuze. schrieb:
Den Typen treffe ich ja leider nicht mehr an
Ich kann nicht mit reden.
Sobald der Weg ist werde ich so ein Bügelschloss anbringen.
Mir ist nicht so ganz klar, wie lange das Fahrzeug nun schon ununterbrochen auf Deinem Stellplatz steht. Tage? Wochen? Wenn es wirklich dauerhaft da steht, und der Halter/Fahrer nicht mehr greifbar ist, würde ich zum Abschleppen raten. Du musst dabei natürlich zunächst für die Kosten einstehen. Die genaue Vorgehensweise kannst Du mit dem Abschleppunternehmen klären. Meist muss man nur zahlen, wenn sich der Abgeschleppte komplett weigert, oder gar das Fahrzeug nicht mehr abholt.

Beteigeuze. schrieb:
Ich finde es verrückt dass sowas möglich ist.
Im Prinzip kann man überall Parken wenn man schnell das Schild entfernt.
Nein kann er nicht, es ist eine Besitzstörung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Besitzstörung

Aber da es Dein Grund und Boden ist, musst Du Maßnahmen ergreifen, um die Störung zu unterbinden.
 
Abe81 schrieb:
Als abends auf meinem Parkplatz ein fremdes Auto stand, habe ich mich dahinter gestellt und es somit zugeparkt und ein Zettel an der Windschutzscheibe mit meiner Telefonnummer hinterlassen.
Joker (AC) schrieb:
Hab ihm erklärt, wenn ich mit Frühstück fertig wäre und auf Klo war würde ich mein Auto von meinem Grundstück wegsetzen (und ihm Hausverbot Grundstück erteilt, vorsorglich)
Genau in der Reihenfolge würde ich das auch machen. Und umso eiliger er es hat, desto länger brauche ich dann leider.
Manche lernen eben nur durch schmerzen.
Kann natürlich darin enden, dass eines Tages aus unerklärlichen Gründen ein Reifen platt ist, der Lack zerkratzt oder sonstige Racheaktionen kommen...
Daher wäre dann eine vorsorgliche Bildüberwachung des Stellplatzes eine ganz ratsame Verbesserung.

Falls verfügbar und der Platz ist ausreichend, kann man auch ein paar schwere Gegenstände wie Blumenkübel o.Ä. davor stellen. Ideal natürlich, wenn man sie nur zu 2. heben kann.
Olandos schrieb:
Wenn es dein Grund und Boden ist kannst ein Seil oder Kette mit Schloss anbringen.
Gibt auch spezial Lösungen mit umklappbaren Parkbügeln oder Pfosten.
Aber wenn es schon auf Privatgrund ist dann noch so einen Aufwand fahren? Jedes mal beim hinfahren erst aussteigen uns das Umklappen/Abhängen und beim Wegfahren umgekehrt. Wäre mir insgesamt zu nervig.
Wäre eher etwas bei Plätzen bei zugewiesenen Gemeinschaftsparkplätzen etc.
 
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Khaotik schrieb:
Genau in der Reihenfolge würde ich das auch machen. Und umso eiliger er es hat, desto länger brauche ich dann leider.
Manche lernen eben nur durch schmerzen.
Wenn er dich dann wegen Nötigung anzeigt, lernst vielleicht auch du noch was dazu. :daumen:

Man muss auch damit rechnen, dass er's tatsächlich übersehen haben könnte, oder in einer Notsituation war, oder ... (trifft in der Situation natürlich nicht zu, wenn er schon angesprochen wurde, und trotzdem weiter drauf parkt - aber generell).
 
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eYc schrieb:
Ob dann der Zettel mit der Telefonnummer noch was bringt, wenn der Falschparker schon drauf hingewiesen wurde?
Das kommt drauf an wie man das Gespräch führt. Man könnte ja auch ihm darauf hinweisen, dass man ggf. den Wagen abschleppen lässt. Dann weiss er sogar bescheid was Phase ist.
 
Ich hatte ja die verschiedenen Möglichkeiten bereits von Bußgeldkatalog.org mit Link geschrieben.
Abschleppen lassen, nötigenfalls Inkasso Unternehmen, fertig. Die werden nicht unbedingt billiger.
eYc schrieb:
Wenn er dich dann wegen Nötigung anzeigt, lernst vielleicht auch du noch was dazu. :daumen:
Das ist Quatsch, weil du bereits das Umsetzen angekündigt hast, damit deine Bereitschaft.

Edit: Falschparker App und 40€ kassieren geht auch prima zum zanken (kosten dann schnell 120+ beim Erstkontakt) Nutzt dir zwar nix, weil der dann immer noch da steht.
Nach gewisser Zeit (24 Stunden?) kannst du dann aber nochmals melden (kassieren?)
nebulein schrieb:
Gespräch führt.
Gespräche mit Falschparker kannst du knicken.
Dann kommen selbst Argumente wie, ich hatte sonst nirgendwo Platz, ich dürfte das private Auto nicht fotografieren und Best: Wo steht das?🤣 (Das es MEIN Eigentum ist und mann da nicht parken darf)
 
Zuletzt bearbeitet:
eYc schrieb:
Wenn er dich dann wegen Nötigung anzeigt, lernst vielleicht auch du noch was dazu. :daumen:
Aha. Das ist also Nötigung? Steht wo genau?
Wenn er meinen Aufforderungen, meinen PRIVATGRUND zu verlassen nicht nachkommt ist das ok, wenn ich ihn aber auf meinem PRIVATGRUND einparke, ist das Nötigung? :lol:
Meine Rechtsauffassung: Auf meinem Grund und Boden kann ich mich wo und wie ich will hinstellen.
Im öffentlichen Raum oder da, wo der Parkplatz direkt an eine öffentliche Straße anschließt und nur von dieser zu erreichen ist, mag die Sache freilich anders aussehen.
 
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