Eine freundin von mir wird schon seit einem halben jahr gestalked also anrufe, vor dem haus rumlungern usw. nur was kann man da jetzt tun? Kann ihm ja nicht einfach eine in die fresse schlagen oder ;D ? keine lust auf anzeigen und dergleichen
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was tun gegen stalker?
- Ersteller bf3_4amer
- Erstellt am
Xopex
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2002
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- 683
Mmhh, da würde ich als ersten Schritt mal vorschlagen, erwachsen zu werden.... *Kopfschüttel*keine lust auf anzeigen und dergleichen
Wenn oben zitiertes keine Option ist, bleibt dir im Rahmen deutschen Gesetzes nicht viel anderes übrig als mit dem Menschen zu reden und ihm klarzumachen, dass er das zu unterlassen hat.... (Wird wahrscheinlich nichts bringen, weil so kapieren solche Leute das seltenst...)
Sherman123
Fleet Admiral
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- Nov. 2002
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- 12.344
Deutschland wird doch auch ein Anti-Stalking Gesetz haben, oder? --> Anzeigen.
Warum soll man sich mit irgendwelchen Freaks herumschlagen müssen.
Warum soll man sich mit irgendwelchen Freaks herumschlagen müssen.
diRAM
Großinquisitor a.D.
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- Nov. 2007
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- 5.756
Wenn eine Anzeige keine Option ist würde ich in es in folgender Reihenfolge versuchen:
1. Umziehen
2. Auswandern
3. Adoleszenz
(Punkt 3 steht nur an letzter Stelle, weil man diesen Prozess nicht beeinflussen kann. Gleichwohl gehört er aber eigentlich auf Platz 1 angesichts von Post #1.)
Und um noch was ernsthaftes zum Thema beizutragen:
Klick! (Insbesondere der als PDF dort hinterlegte Flyer)
1. Umziehen
2. Auswandern
3. Adoleszenz
(Punkt 3 steht nur an letzter Stelle, weil man diesen Prozess nicht beeinflussen kann. Gleichwohl gehört er aber eigentlich auf Platz 1 angesichts von Post #1.)
Und um noch was ernsthaftes zum Thema beizutragen:
Klick! (Insbesondere der als PDF dort hinterlegte Flyer)
Das Problem ist, dass eine Anzeige tatsächlich relativ wirkungslos ist.
Die Polizei kann übrigens auch erst dann eingreifen, wenn direkt bedroht oder akut Gewalt ausgeübt wird.
Man kann leider nach wie vor nur sehr wenig gegen Stalker unternehmen, wenn man nicht bereit ist, ggf. selber Gewalt anzuwenden.
Die Polizei kann übrigens auch erst dann eingreifen, wenn direkt bedroht oder akut Gewalt ausgeübt wird.
Man kann leider nach wie vor nur sehr wenig gegen Stalker unternehmen, wenn man nicht bereit ist, ggf. selber Gewalt anzuwenden.
paxtn
Captain
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- März 2007
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- 3.696
Also klar, es verlockt, es persönlich in die Hand zu nehmen und Selbstjustiz ist manchmal echt befriedigend... leider ist die Freude dann nur von kurzer Dauer und du könntest richtig Ärger bekommen... Ob sich das lohnt, musst du selber wissen.
Als erstes würde ich das Stalking mit Video dokumentieren, als Beweismittel.
Dann würde ich mich mit einem Anwalt mal zusammensetzen und versuchen eine Verfügung zu erwirken, in welcher der Stalker angewiesen wird, einen gewissen Abstand zu der Person zu wahren, etc.
Ist meiner Meinung nach die vernünftigste Lösung.
Und ja
Als erstes würde ich das Stalking mit Video dokumentieren, als Beweismittel.
Dann würde ich mich mit einem Anwalt mal zusammensetzen und versuchen eine Verfügung zu erwirken, in welcher der Stalker angewiesen wird, einen gewissen Abstand zu der Person zu wahren, etc.
Ist meiner Meinung nach die vernünftigste Lösung.
Und ja
das ist leider so. Selbst wenn ein Pädophiler sich selbst anzeigt, können sie nichts machen. Wieso auch? Sind ja nur die armen Kinder, die darunter leiden. Leider nicht Schuld der Polizei, sondern der Justiz, aber die ist ja sowieso komplett fehlerbehaftet ....Die Polzei macht meistens nur etwas wenn schon was passiert ist
diRAM
Großinquisitor a.D.
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- Nov. 2007
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- 5.756
Leute, tut dem TE und euch selbst den Gefallen und äußert euch zum Thema nur, wenn ihr auch Wissen über selbiges habt.
Die Polizei kann auch bevor das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist etwas unternehmen und wird dies im Regelfall auch tun (Unlust Einzelner lass ich hier mal bewusst außen vor). Für soetwas gibt es nämlich die gefahrenabwehrrechtlichen Polizeigesetze der Länder, in welchen ein Einschreiten eben auch schon bei bloßen Gefahren erlaubt ist. Im vorliegenden Fall könnte man dem Stalker z.B. ein Kontakt- und Annäherungsverbot (befristet, meist gesetzlich auf 2-4 Wochen begrenzt) aussprechen, sowie einen Platzverweis erteilen. Sollte er den jeweilige Verfügungen nicht nachkommen, können die Maßnahmen mit Zwang durchgesetzt werden. Eine Option wäre z.B. ein Zwangsgeld oder auch eine Ingewahrsamnahme. Das sind alles absolut übliche Maßnahmen in deratigen Fällen.
Weiterhin wird man bei der Polizei, im Falle der Anzeigenerstattung, sicherlich auch auf das Gewaltschutzgesetzes hingewiesen. Nach diesem kann man beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, worin dann die zuvor lediglich kurzfristigen Maßnahmen der Polizei, über einen längeren Zeitraum verfügt werden können und ein Nichtbefolgung mit einer empfindlichen Geldstrafe (teilweise 5 oder 6 stellig je nach Härtefall) belegt wird.
Die Geschichte mit dem Pädophilen ist natürlich so pauschal auch nicht korrekt, denn wenn eine entsprechende Person bei der Polizei vorstellig wird und Straftaten zugibt, ist die Polizei verpflichtet tätig zu werden. Anders sieht es natürlich aus, wenn er nur seine Neigung zum Besten gibt, aber keine strafbaren Handlungen einräumt. Was will man da auch machen? Neigungen, Gedanken u.ä. sind in der BRD noch nicht strafbar. Etwaige Therapiemaßnahmen oder Hilfeeinrichtungen, werden der Person trotzallem sicherlich empfohlen..
Die Polizei kann auch bevor das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist etwas unternehmen und wird dies im Regelfall auch tun (Unlust Einzelner lass ich hier mal bewusst außen vor). Für soetwas gibt es nämlich die gefahrenabwehrrechtlichen Polizeigesetze der Länder, in welchen ein Einschreiten eben auch schon bei bloßen Gefahren erlaubt ist. Im vorliegenden Fall könnte man dem Stalker z.B. ein Kontakt- und Annäherungsverbot (befristet, meist gesetzlich auf 2-4 Wochen begrenzt) aussprechen, sowie einen Platzverweis erteilen. Sollte er den jeweilige Verfügungen nicht nachkommen, können die Maßnahmen mit Zwang durchgesetzt werden. Eine Option wäre z.B. ein Zwangsgeld oder auch eine Ingewahrsamnahme. Das sind alles absolut übliche Maßnahmen in deratigen Fällen.
Weiterhin wird man bei der Polizei, im Falle der Anzeigenerstattung, sicherlich auch auf das Gewaltschutzgesetzes hingewiesen. Nach diesem kann man beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, worin dann die zuvor lediglich kurzfristigen Maßnahmen der Polizei, über einen längeren Zeitraum verfügt werden können und ein Nichtbefolgung mit einer empfindlichen Geldstrafe (teilweise 5 oder 6 stellig je nach Härtefall) belegt wird.
Die Geschichte mit dem Pädophilen ist natürlich so pauschal auch nicht korrekt, denn wenn eine entsprechende Person bei der Polizei vorstellig wird und Straftaten zugibt, ist die Polizei verpflichtet tätig zu werden. Anders sieht es natürlich aus, wenn er nur seine Neigung zum Besten gibt, aber keine strafbaren Handlungen einräumt. Was will man da auch machen? Neigungen, Gedanken u.ä. sind in der BRD noch nicht strafbar. Etwaige Therapiemaßnahmen oder Hilfeeinrichtungen, werden der Person trotzallem sicherlich empfohlen..
Zuletzt bearbeitet:
Exar_Kun
Rear Admiral
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- Juni 2008
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- 6.060
Es gibt doch seit einiger Zeit den sogenannten "Stalking-Paragraphen" (§ 238 StGB) und das Gewaltschutzgesetz, aus denen sich Vorgehensweisen gegen "Stalker/-innen" ableiten lassen.
Demnach muss anders als hier behauptet wird nicht unmittelbare Gefahr bestehen oder gar Gewalt angedroht bzw. angewendet werden. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit sich das angebliche Stalking nachweisen lässt. Sicherlich ist es sinnvoll, die Nachstellversuche so lückenlos wie möglich zu dokumentieren und sich zumindest erst mal bei der Polizei beraten zu lassen.
Demnach muss anders als hier behauptet wird nicht unmittelbare Gefahr bestehen oder gar Gewalt angedroht bzw. angewendet werden. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit sich das angebliche Stalking nachweisen lässt. Sicherlich ist es sinnvoll, die Nachstellversuche so lückenlos wie möglich zu dokumentieren und sich zumindest erst mal bei der Polizei beraten zu lassen.
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- Sep. 2002
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- 1.985
Man kann auch Feuer mit Feuer bekämpfen und den Stalker stalken. Dreht den Spieß doch um. Verfolgt ihn - findet heraus wo er wohnt. Wenn er es dann nicht einstellt baut sozialen Druck auf - verteilt Flyer in seinem Haus - sprecht mit Nachbarn wenn er es sehen kann (kann auch was unverfängliches sein). Uswusw.
SuddenDeathStgt
Banned
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ich würde "Strelok" benachrichtigen ... eventuell auch noch zwei "Snorks" ausschwärmen lassen. ^^
die nachstellversuche protokollieren/dokumentieren um somit eine beweislage zu schaffen.
anschließend zivilrechtlich vorgehen ... eigentlich wurde schon alles gesagt. :-)
die nachstellversuche protokollieren/dokumentieren um somit eine beweislage zu schaffen.
anschließend zivilrechtlich vorgehen ... eigentlich wurde schon alles gesagt. :-)
bei dem stalker handelt es sich übringes um einen 16 jährigen. Der vater von dem "opfer" hat den stalker auch öfters daraufhingewiesen das er damit mal aufhören soll. Ich meine wenn man gerade aufsteht die rolladen hochzieht und dann so jemanden sieht... Warum leben wir nicht in amerika wo man leute abknallen kann die auf dem eigenen grundstück sind ...
K
Kartonschachtel
Gast
16 Jahre? Wie wärs mal mit einem richtigen Gespräch mit den Eltern? Anzeige würde ihm sicher auch gut tun, dann lernt er was für später 
SuddenDeathStgt
Banned
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16Jahre u. der Vater des "Opfers" weiß auch bescheid u. kann sich nicht zur wehr setzen?
wie gesagt ... kontaktiere Strelok!^^
wie gesagt ... kontaktiere Strelok!^^
GregoryH
Lt. Commander
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- 1.862
bf3_3amer schrieb:Warum leben wir nicht in amerika wo man leute abknallen kann die auf dem eigenen grundstück sind ...
Das klingt solange cool bis du selbst dich ausversehen mal in der Gartentür irrst.
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