Produkthaftung
Hallo, Breaker,
meiner Meinung nach drückt sich der HÄndler u. U. um eine Serviceleistung, die ihm Mühe macht.
Im Prinzig sollte er in der Lage sein, einen 24-h-Notfallservice durch seine Vorlieferanten in Anspruch zu nehmen.
Warum sollte das in dieser Branche wnders sein als bei Autos und anderer technischer Grundausstattung?
Außerdem gilt seit Anfang diesen Jahres in der EU ein geändertes Verbraucherschutzrecht: der Inverkehrbringer einer Ware haftet grundsätzlich 2 Jahre lang für die einwandfreie Funtioniere einesGutes.
Geht es vor Ablauf dieser 2 jahre kaputt, ist er es, der dem Kunden Ersatz leisten muss.
Noch besser: der Kunde muss nicht mehr beweisen, dass er nichts dafür konnten, dass es kaputt ist.
Wenn Dein Händler Dir sagt: such Dir selber einen LIeferanten, heißt das für Dich, daß Du sämtliche Kosten auf ihn abwälzen kannst. Im Prinzip, wohlgemerkt.
Ob Du das willst, und wie Du damit umgehst, entscheidest Du.
Schöne Grüsse.....meckmeckmeck.
