News Webseiten Down: Freenet AG kämpft mit Problemen

Ein Bekannter wollte in einem FreenetShop seinen Vertrag verlängern und der Mitarbeiter sagte direkt das sie seit Tagen unter einem Hackerangriff stehen und aktuell nichts machen können.
 
Poati schrieb:
Warum müssen sie das und warum gerade als E-Mailprovider?

weil Sie dann eine besondere Sorgfallspflicht haben, da die Email Accounts ansich betroffen und sensible Informationen aus gespeicherten Emails abgeflossen sein KÖNNTEN und auch für neue ankommende neue Email auf den Accounts dies gilt.

Das ist eine GANZ andere Stufe als wenn "nur" die Phishinggefahr für die Anwender steigt durch abgeflossene Informationen. Da ist Reaktionszeit alles!
 
Sebbi schrieb:
weil Sie dann eine besondere Sorgfallspflicht haben
Naja haben sie? In diesem Bereich haben wir erstaunlich wenig Gesetze. Du kannst im Internet eine Menge als Dienstleister verzapfen und am Ende mit den Schultern zucken und sagen ne sorry, das war ein böser Hacker, konnte ich nichts dafür und mit sowas professionell umzugehen und entsprechende Prozesse etabliert zu haben, ist auch alles andere als selbstverständlich. Allzu viele Gesetze haben wir da nämlich nicht, deshalb frage ich.
 
Poati schrieb:

https://www.openkritis.de/betreiber/meldepflichten-bsig.html

https://www.openkritis.de/it-sicherheitsgesetz/einrichtungen-unternehmensgroesse-nis2.html

https://www.openkritis.de/it-sicherheitsgesetz/sektor_digitale-dienste.html

Kurz ja, Freenet sollte damit als KRITIS gelten und unter NIS2 fallen und damit gilt folgendes:

Kunden und Öffentlichkeit​

Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen kann das BSI besonders wichtige und wichtige Einrichtungen anweisen, ihre Kunden (Empfänger ihrer Dienste) unverzüglich zu unterrichten, wenn der erbrachte Dienst beeinträchtigt werden könnte. §35 (1)

Einrichtungen der Sektoren Finanz- und Versicherungswesen, IT und TK, und Digitale Dienste müssen von einer erheblichen Cyberbedrohung potenziell betroffenen Kunden unverzüglich informieren, einschließlich möglicher Gegenmaßnahmen. §35 (2)

Mindfactory hingegen würde nicht darunter fallen
 
@Sebbi das stimmt, in Richtung KRITIS und NIS2 könnten sich Verpflichtungen ergeben. Wobei ich nicht direkt von KRITIS ausgehen würde. NIS2 soll aber gerade auch Unternehmen erfassen, die nicht unter KRITIS fallen und trotzdem nicht gerade unwichtig sind. Das ist aber letztlich eine ganz andere Argumentationsgrundlage, als du ursprünglich eingeschlagen hattest, dass sie als E-Mailprovider da eine besondere Sorgfaltspflicht haben, was mich stutzig gemacht hatte. Im Rahmen von NIS2 wäre hier die Erbringung digitaler Dienste mit einer entsprechenden Unternehmensgröße relevant. Aber damit dürftest du schon richtig liegen. Daher ein hoch auf NIS2 :D
 
Keine Funktion der Webseite mehr? Das kann Congstar schon (viel) länger. Da ist stattdessen ein Verweis auf die "Congstar-App" eingeblendet. Und davon das das repariert wird ist keine Rede.

:p

Und wie üblich funktioniert die App nicht zum Ersatz auch auf dem Mac Desktop.
Stattdessen gibt's im Mac App Store aber wie auch üblich ein (Rubrik: "iPhone & iPad Apps") congstar fake zum drauf hereinfallen - von z.B. AlphaComm.
 
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