Wegen Beleidigung - Polizei beschlagnahmt Daten eines Forum-Nutzer

.point

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Polizeiaktion in Online-Redaktion löst bundesweit Empörung aus

Die Beschlagnahme von Daten eines Forennutzers der Augsburger Allgemeinen sorgt in Foren, Blogs und Sozialen Netzwerken bundesweit für Empörung.

Liest selber...

Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Polizeiaktion-in-Online-Redaktion-loest-bundesweit-Empoerung-aus-id23752536.html

War das nur ein Einzelfall oder kann jetzt Jeder Jeden verklagen, nur weil er sich im Forum "angegriffen" worden fühlt.

Was meint ihr dazu?
 
Juristisch ist das völlig in Ordnung. Politisch und PR-Technisch ist das blanker Selbstmord. Etwas mehr Gelassenheit und Besonnenheit stünden dem wohl gut zu Gesichte.

Dennoch: niemand muss sich ungestraft beleidigen lassen, auch nicht im Internet. Deswegen verstehe ich die Empörung nicht ganz. Oder da ist noch irgendein Aspekt, der mir entgangen ist.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Dennoch: niemand muss sich ungestraft beleidigen lassen, auch nicht im Internet.
Unstrittig.

aber der entsprechende Forenbeitrag/ bzw die Beleidigung wurde gelöscht.

Ich glaub es ging da um den Vorwurf der Rechtsbeugung.

Etwas mehr Gelassenheit und Besonnenheit stünden dem wohl gut zu Gesichte
Jop.

halt mit Kanonen auf Spatzen
 
.point schrieb:
War das nur ein Einzelfall oder kann jetzt Jeder Jeden verklagen, nur weil er sich im Forum "angegriffen" worden fühlt.

Wie ist das zu verstehen? Warum sollte das ein Einzelfall sein? Und warum soll nicht jeder jeden verklagen dürfen wenn er sich angegriffen fühlt?
Das Recht dazu hat jeder, ob er es nutzt ist etwas anderes. Und ob dann die Justiz das dann so wie der Kläger sieht ist wieder eine andere Sache.
Generell macht es ja keinen Unterschied ob ich mich jetzt im Internet angegriffen fühle oder ob wir uns dabei gegenüber stehen.

Gruß
 
Warum "Rechtsbeugung" eine Beleidigung ist möchte ich gern mal wissen. Also wenn ich das schreiben würde, dann würde ich damit jemandem vorwerfen, sich das Gesetz zu seinen Gunsten auszulegen. Und jetzt startet derselbe ne Beschlagnahmung deswegen, wegen "Beleidigung". Ich finde diese hat er sich dann wohl gerechterweise verdient?

Ich finde das geht garnicht als Politiker
 
Und wo ist die *bundesweite Empörung*?

Die Augsburger Allgemeine zitiert das Forum der Augsburger Allgemeinen. In anderen einschlägigen IT Seiten ist mir diese Lokalposse noch nicht über den Weg gelaufen. Bisher. Auch nicht auf anderen großen non IT Newsseiten.
 
Offensichtlich meint er damit, das es aus der Lokalpressen den Weg auf Spiegel/Heise und sonstwo bundesweiter Nachrichten geschafft hat. Kapische? :p
 
Na ja, das Vorgehen ist wohl eindeutig überzogen, besonders, da es noch gar nicht um richtig üble Beleidigungen ging. Und das mit den Klarnamen ist auch lächerlich, wer gibt da seinen echten Namen an? Immerhin will der Politiker von einer Strafanzeige absehen, falls der Nutzer sich persönlich bei ihm entschuldigt.

Was mich eher interessiert: Der Beitrag des Nutzers wurde ja entfernt. Kann man die Vorwürfe da überhaupt noch beweisen? Was bleibt denn übrig, wenn man den Beitrag ganz löscht, also von Betreiberseite?

Dann noch zum Begriff "Rechtsbeugung": kann das nicht nur auf Richter, Anwälte und "Gesetzemacher" angewandt werden? Dann wäre der Vorwurf des Users doch eh einfach fehl am Platze.

Und noch was: im Lokalradio wurde eine Politikerin interviewt, die wohl zu genau diesem Thema eine Ansprache gehalten hat, bei der es auch Zwischenrufe á la "Sie kennen sich da [Straßenstrich] aber gut aus" und dergleichen. Da wird auch nicht so ein Trara gemacht, besonders, da das Ganze schon einige Monate zurückliegt. Dank des Politikers weiß jetzt wirklich jeder, was man ihm vorwirft :freak:
 
Ob es eine Beleidigung tatsächlich ist, stellt ein Richter fest. Wenn ich jemanden der "Rechtsbeugung" bezichtige, kann das durchaus für diese Person beleidigend sein, insbesondere dann wenn diese Person sich regelmässig mit rechtlichen Dingen auseinandersetzt (z.B. Anwälte, Politker).
Auch wenn der Foreneintrag mittlerweilen gelöscht ist, so stand er doch für tausende Leser sichtbar auf der Seite. Zu Beweiszwecken kann sowas auch zunächst mittels screenshot und Zeugenaussagen belegt werden.

So gesehen ist lediglich der moralische Aspekt hier fraglich. Aber die Person die damals den Foreneintrag geschrieben hat, hat ja auf die Moral zu dem Zeitpunkt auch nicht viel gegeben.
 
Interessant das Argument, dass der Forenbeitrag gelöscht wurde. Wenn ich jemanden Sie Ars..... ins Gesicht sage, ist der Beitrag auch direkt wieder gelöscht, ist trotzdem eine Beleidung.
 
Er meint es doch garnicht so ernst. Er schreibt er will eine Entschuldigung. Dann zieht er nämlich seine Anzeige zurück weil so wichtig ist es für ihn nun doch nicht. Alles nur Spass mit ein bisschen Kolateralschaden hier und da. Aber dafür gibts ja Steuerzahler die das für ihn bezahlen.
 
Das ist doch Stammtisch-Geschwafel; man sollte dankbar sein das man ein gut funktionierendes Rechtssystem hat. In anderen Ländern landet man für Beleidigungen im Knast (für Jahre!).

Seid froh das in diesem Land jeder die Möglichkeit hat, gegen soetwas vorzugehen. Unabhängig ob der Kläger reich, arm, Politiker oder Arbeiter ist. Das sind die Grundmauern unseres Rechtssystem. Und genau so empfinde ich es als richtig.

Dabei sollte man sich immer vor Augen führen, dass eine Beleidigung da anfängt, wo der Betroffene sich beleidigt fühlt. Da muss also nicht immer Schimpfwort aus dem Duden fallen. Die bloße Absicht der Beleidigung genügt bereits.

Wenn z.B. ein Ordnungsamt-Mitarbeiter als "Hilfspolizist" betitelt wird, kann dies durchaus als Beleidigung durchgehen.

Solange ihr nicht persönlich betroffen seid, kann man über soetwas Lachen und als Lächerlich/Kleinigkeit hinstellen. Aber wenn es euch mal trifft, dann könnt ihr froh sein wenn dagegen vorgegangen werden kann.
 
Wenn z.B. ein Ordnungsamt-Mitarbeiter als "Hilfspolizist" betitelt wird, kann dies durchaus als Beleidigung durchgehen.

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=15524
Die Tätigkeit im Überblick

Politessen bzw. Hilfspolizisten sorgen im Auftrag der kommunalen Verkehrsüberwachung für Ordnung und Sicherheit im ruhenden Verkehr. Hilfspolizisten und -polizistinnen übernehmen in einigen Bundesländern darüber hinaus Aufgaben in der Überwachung der Einhaltung weiterer die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffender Bestimmungen sowie in der Verfolgung und Ahndung entsprechender Ordnungswidrigkeiten.

Politessen und Hilfspolizisten bzw. -polizistinnen sind bei Städten und Gemeinden angestellt.

Dann soll mal einer die Bundesagentur für Arbeit verklagen :evillol:



Die kümmern sich um die "Beleidigung", aber die "Rechtsbeugung" verfolgt komischerweise keiner.
Sollte einen villeicht auch aufmerken lassen :D
 
Nene, es geht um die Absicht der Beleidigung. Wenn der Ordnungsamt-Mitarbeiter Dir ein Strafzettel verpasst und Du dann z.B. sagst "...ja, ja, Sie Hilfspolizist...", dann kann das absolut als Beleidigung durchgehen.
Denn deine Absicht in dem Moment war ja höchstwahrscheinlich eine abfällig gemeinte Bemerkung.

Wenn der Richter der Meinung ist, dass Du mit deiner Aussage in dem Moment eine beleidigende Absicht hattest, dann geht das durch. Und besonders bei Beleidung von Staatsdienern sind die Richter nicht sehr zimperlich.
Also lieber zusammenreissen und etwas Einsicht und Demut zeigen.
 
mental.dIseASe schrieb:
Dennoch: niemand muss sich ungestraft beleidigen lassen, auch nicht im Internet. Deswegen verstehe ich die Empörung nicht ganz. Oder da ist noch irgendein Aspekt, der mir entgangen ist.

Wobei das nun wirklich keine "Beleidigung" im Sinne wie ihr euch das vorstellt war.
 
Die Ansichten Herrn Ullrichs sind mal Nice. Wenn Mobbing ein Kind in den Selbstmord treibt, dann ist es ja nur ein Dummer Zufall gewesen und man kann keinen Belangen, aber bei sowas gleich die Daten mit Polizei zu fordern.. Naja es hat Gründe wieso die CSU im Restlichen Deutschland so verschrien ist...
Und ja es hat Weite wellen geschlagen, es war sogar bei Galileo zu sehen als 100Sekunden Thema

Ich wünsche von dem Ordnungsreferenten Ullrich eine Entschuldigung bei der Netzgemeinde oder seinen Rücktritt. Wo sind solche Schnellen Staatsanwälte wenn es um Mobbing und Psychoterror geht? Aber ja, wir sind ja nur Bürger zweiter Klasse.

Hier die News aus dem Hwluxx Forum:
http://www.hardwareluxx.de/index.ph...mentar-polizei-beschlagnahmt-user-daten-.html

http://www.augsburger-allgemeine.de/
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, der ist von der CSU, da muss er durch?

ansonsten,
dieses Auffangbecken für Stammtischtäter und Pseudodemokraten braucht kein Mensch. Gut das der Verein auf Bayern begrenzt ist.
 

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