Welche Lizenz gilt für ein Image?

Sithys

Captain
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Moin zusammen,
ich habe eine kleine Poolsteuerung geschrieben und den Quellcode auf Github veröffentlicht unter der GPL 3.0. Jetzt wird in meinem Forum aber der Schrei nach einem fertigen Image für den Raspberry-Pi laut, weil die Leute das Kompilieren und Aufspielen auf den Raspi nicht hinbekommen bzw. dafür sehr viel Zeit ins Land geht.

Ich würde dem Wunsch natürlich gerne nachkommen, habe mich aber ja bewusst für den Weg über Github entschieden. Schließlich bin ich so (auf Basis der GPL 3.0) aus der Haftung, wenn doch mal einem das Poolhaus abraucht oder etwas anderes passiert (so zumindest meine Annahme).

Hat von Euch da jemand Feedback oder Input zu wie ich das geschickter lösen kann? Oder geht das sogar mit dem Image?

Beste Grüße!
 
Wärst Du nicht schon raus, wenn Du ausdrücklich einen Disclaimer hinterlegst auf dem Du ausdrücklich hinweist, dass die Nutzung auf eigene Gefahr läuft und Du nicht verantwortlich für Sach-& Personenschaden?
 
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Also ob die Leute es selbst compilieren und deshalb die Bude abraucht, oder du es vorkompiliert anbietest, das ändert doch in der Frage der Haftung nichts. Oder steht in der GPL3 ausdrücklich, dass für nichts gehaftet wird?
 
Zip datei mit binary und license file erstellen (sowieso Plicht). Jeder der es lädt und entpackt sieht die license und stimmt damit zu. Ansonsten auch den license disclaimer in die sourcen einfügen, wie auch hier beschrieben: http://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html
Übrigens muss es nicht immer GPL v3 sein. MIT-License ist auch gut. ;)
 
http://www.gnu.de/documents/gpl.de.html
15. Gewährleistungsausschluß
Es besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Urheberrechtsinhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, „wie es ist“, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich – aber nicht begrenzt auf – die implizite Gewährleistung der Marktreife oder der Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.

16. Haftungsbegrenzung
In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheberrechtsinhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder übertragen hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
selbst schuld, wenn man dein programm benutzt :p
 
Alles klar, danke für die zahlreichen Antworten :-). Dann werde ich das heute Abend mal entsprechend vorbereiten und hochladen. Dankeschön!
 
ich will kein spielverderber sein aber in der lizenz kann viel stehen. zu mindest die lokalen gesetze bez haftungen würd ich dir (beizeiten) anraten, anzusehen da diese einzelne vertrags/lizenzbestandteile aushebeln können - oder einen vertrauenswürdigen anwalt zb vom ccc kontaktieren zur beantwortung dieser frage (also falls in letzter konsequenz wirklich was abrauchen könnte).
 
Stimmt, die GPL wurde ja auch nur kurz während einer Schulpause von einem kleinen Kind zusammengefrickelt.
Natürlich gelten immer Landesgesetze über Lizenzbestimmungen. Wenn ich in den Lizenzbestimmungen rein schreibe "Wenn Sie diese Software nutzen, dann darf ich Sie töten", dann wird so eine Klausel unwirksam sein.

Natürlich wirst du keinen allgemeinen Haftungsausschluss haben. Ein "Benutzen auf eigene Gefahr" ist quasi dann unwirksam, wenn dein Produkt vorsätzlich Schaden anrichtet (es aber für den Nutzer nicht ersichtlich war).
 
Als Nichtjurist sehe als Problem vor allem, das sich bei GPL um eine Übersetzung einer für den amerikanischen Rechtsraum geschriebenen Lizenzvereinbarung handelt. Und da könnten dann einige Klauseln nicht mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sein.
 
Die Lizenz der kompilierten Software entspricht der des Quellcodes. Der Quellcode ist ja der Teil, der urheberrechtlich geschützt ist. Wobei das Urheberrecht dir die Verwertungsrechte u.a. in Form von Lizenzen einräumt.
Die Probleme liegen wahrscheinlich an anderen Stellen:
1. Wenn du Bibliotheken von Dritten nutzt, unterliegen die auch Lizenzen. Das fertige Compilat oder gar Image ist damit ein zusammengesetztes Werk und du als Person die dieses Werk veröffentlicht musst Sorge tragen, dass du alle Lizenzbedingungen einhältst.
Das kann gerade bei fertigen Betriebssystemimages fröhlich eskalieren.
2. Haftungsausschluss im europäischem Recht gibt es quasi nicht.
3. Wenn Nutzer Lizenzen eingeräumt werden müssen "Kunden" die Bedingungen vor "Kauf" bekannt sein. Ich würde versuchen, eine entsprechende Hürde vor dem Download/Erstbenutzung einzuziehen.


netzgestaltung schrieb:
[...]- oder einen vertrauenswürdigen anwalt zb vom ccc kontaktieren zur beantwortung dieser frage[...]
Der CCC Verein ist keine Rechtsberatung und selbst wenn ist das nicht unbedingt die Expertiese.. [1]
Empfehlenswert wäre eher mal zu schauen ob irgend eine deutsche Behörde dazu was hat. Zum Beispiel:
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/.../Gutachten_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2


[1] Der CCC ist für Außenstehende oftmals überraschend wenig organisiert, auch wenn "Chaos" das erste Wort im Namen ist.. Es gibt abgesehen der offiziellen Pressesprecher und Vereinsleitung kaum Qualitätssicherung und die Meinungen(!!) bei Rechtsthemen gehen bei den Mitgliedern mitunter massiv auseinander.
 
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Danke für die gute Ausführung. Sowas ähnliches hab ich mir schon gedacht.
Ich meinte das mit dem CCC eher so das einer von da ggf einen spezialisierten Anwalt empfehlen könnte.
 
Piktogramm schrieb:
1. Wenn du Bibliotheken von Dritten nutzt, unterliegen die auch Lizenzen. Das fertige Compilat oder gar Image ist damit ein zusammengesetztes Werk und du als Person die dieses Werk veröffentlicht musst Sorge tragen, dass du alle Lizenzbedingungen einhältst.
Das kann gerade bei fertigen Betriebssystemimages fröhlich eskalieren.
Weißt Du zufällig, ob das auf das auf das Raspberry Pi OS zutrifft?
Piktogramm schrieb:
2. Haftungsausschluss im europäischem Recht gibt es quasi nicht.
Hmm, das stimmt mich wieder nachdenklich, was die Zurverfügungstellung meiner Software angeht.
Piktogramm schrieb:
3. Wenn Nutzer Lizenzen eingeräumt werden müssen "Kunden" die Bedingungen vor "Kauf" bekannt sein. Ich würde versuchen, eine entsprechende Hürde vor dem Download/Erstbenutzung einzuziehen.
Das wäre kein Problem und ließe sich einfach implementieren.
 
raspiOS: An sich hat jede Softwarekomponente irgend eine Lizenz. Der Kernel kommt mit GPLv2, OpenSSL mit Apache Lizenz und OpenSSH mit BSD Lizenz
Das beim Download und Erststart von Linux Distributionen die Nutzer nicht von zig tausend Lizenzabfragen belästigt werden, zeigt aber auch wie locker das real gehandhabt wird.

Produkthaftung, lies dich da mal ein. Die Hürde ist meist Fahrlässigkeit/Absicht. Die Fahrlässigkeit kann man meist schon dadurch ausschließen, dass man gängige Normen bzw. sonstige Branchenstandards einhält. Mindestens aber brauchbare Auslegung d. Software. Also sowas wie: Der Grundzustand ist immer, dass das Heizsystem abgeschaltet ist, die Ausnahme ist, dass es aktiviert ist. Mit dem Ziel, dass bei Fehlern immer der Grundzustand angesteuert wird.
Sowas sollte man dann auch dokumentieren, damit man im Fall der Fälle klar zeigen kann, dass Anstrengungen unternommen wurden, dass der Kram sichere Betriebszustände ansteuert.
 
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