wer erbt wieviel?

Fahle

Ensign
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Habe da mal ne frage. Meine Mutter ist verstorben.
Erbe war bisher 3/4ich ubd1/4mein Halbbruder der von meiner Mutter kommt. ich habe ein anderen Vater darum habe ich 3/4,da er vor meiner Mutter verstorben ist.
nun hat sich noch herausgestellt das ich noch ne halb schwerster habe. Die ist aber auch schon verstorben hinterlässt aber vier Kinder.
kann mir einer sagen wie das nun alles aufgeteilt wird.
 
Am Besten Ihr beauftragt einen Notar damit!
 
1. Gibt es ein Testament deiner Mutter?
2. Wie hat dein Vater wen beerbt?
3. Halbschwester ist Tochter deiner Mutter oder deines Vaters?
4. Hatte deine Mutter Kenntnis davon, dass die Halbschwester existiert (wohl nur relevant, wenn Tochter des Vaters...)?
 
Da du dir vor Kenntnis deiner Halbschwester über die Erbverteilung sehr sicher warst, spekuliere ich einmal, dass das väterliche Erbe zu je 50 % zwischen deiner Mutter und dir unstreitig ist und so nach dem Tod deines Vaters vom Nachlassgericht festgestellt worden war. Deine 50 % waren deiner Mutter verblieben, nun trittst du für diesen Teil das Nacherbe an. Sofern die Schwester nicht die Tochter deines Vaters war (oder dessen Tod eh schon länger zurückliegt), wäre an dieser Erbfolge ja nicht mehr zu rütteln.

Wenn du nun nachfragen musst, wird ja wohl kein Testament vorliegen. Dann wird die andere Hälfte zwischen dir und deinen beiden Geschwistern aufgeteilt, also je 1/3 der Hälfte oder 1/6 vom Gesamterbe. Die 4 Kinder der toten Schwester erben den Erbteil ebendieser Schwester, d.h. 1/24 des Gesamterbes. Für dich bleiben insgesamt 4/6 bzw. 2/3.

Bei der Anzahl der Erben dürfte eh ein Erbschein vom Nachlassgericht sinnvoll sein. Das Gericht gibt durchaus auch Informationen an Erben.
 
Zuletzt bearbeitet: (sachlicher Fehler am Ende)
Canni2k schrieb:
1. Gibt es ein Testament deiner Mutter?
2. Wie hat dein Vater wen beerbt?
3. Halbschwester ist Tochter deiner Mutter oder deines Vaters?
4. Hatte deine Mutter Kenntnis davon, dass die Halbschwester existiert (wohl nur relevant, wenn Tochter des Vaters...)?


Kein Testament
Halbschwester war Tochter der Mutter
Ja sie hatte Kenntnis.

Vater zu erst tot = 50 meine mutter 50 ich
Nun Mutter tot.
Schwester vor beiden gestorben 5 Kinder sijnd es sogar die sie hinterlassen hat.
Mein Bruder hat auch noch ein Sohn ist der auch erbberechtigt?
 
kein testament = evtl. schlecht für dich.

ich weiß net wie genau das mit dem erbrecht ist, aber sind bei nem tod ohne testament nicht alle gleichberechtigt was den anteil am erbe angeht? und normalerweise erben nur direkte nachfolger (der sohn deines bruders dürfte nicht erbberechtigt sein, da ja dein bruder erbberechtigt ist)
 
Ich versuchs mal ohne Anspruch auf Richtigkeit ;)

Da es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1922 ff. BGB.

Als Erste sind erbberechtigt die gesetzlichen Erben erster Ordnung; das sind die Kinder des Erblassers. Kinder erben zu gleichen Teilen, § 1924 Abs. 1 und 4 BGB.

Deine Mutter hat 3 Kinder. Das diese andere Väter haben, spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Wichtig ist nur, dass sie die Kinder Deiner Mutter sind. Also beträgt die Erbquote für Dich, Deinen Halbbruder und Deiner Halbschwester jeweils 1/3.

Da Deine Halbschwester schon verstorben ist, gilt § 1924 Abs. 3 BGB: An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).

Heißt: Du und Dein Halbbruder erben nach wie vor 1/3. Die vier lebenden Kinder deiner verstorbenen Halbschwester erben zusammen das restliche Drittel, d.h. jeder 1/12.

Solltest Du oder Dein Halbbruder ebenfalls Kinder haben, erben die gar nichts. Das ergibt sich aus § 1924 Abs. 2 BGB: Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.

Gruß
Ismael

(PS: Deine Annahme bisher 3/4 Du und 1/4 Dein Halbbruder ist falsch. Wenn die Halbschwester nicht wäre, müßtet ihr jeweils die Hälfte erben. Ihr seit ja beide die Kinder der Verstorbenen. Die Väter sind egal.)
 
Fahle schrieb:
Erbe war bisher 3/4ich ubd1/4mein Halbbruder der von meiner Mutter kommt. ich habe ein anderen Vater darum habe ich 3/4,da er vor meiner Mutter verstorben ist.

Das ist falsch, denn wenn dein Halbbruder von deiner Mutter abstammt, dann bekäme er dasselbe wir du. Wenn noch eine Halbschwester mütterlicherseits dazu kommt, dann erbt sie ebenfalls soviel wie du. Wenn Sie nun schon tot ist, dann erben deren Kinder lediglich ihren Anteil.
Also nach dem was du sagst bekämst du 1/3, dein Halbbruder 1/3, und die 5 Kinder deiner Halbschwester würden das restliche drittel gleichmässig teilen.

Schenkungen zu Lebzeiten könnte man unter sich noch berücksichtigen, wenn man drauf besteht.

Im Normalfall braucht man keinen Notar, kommt drauf an was geerbt wurde. Ein Testament gibt es auch nicht. Da gilt dann die "gesetzliche Erbfolge", findet man viele Informationen drüber.
 
Wenn es kein Testament deiner Mutter gibt und auch kein Testament deines Vaters, liegst du mit den 3/4 tatsächlich völlig falsch. Dann erben alle drei Kinder zu gleichen Teilen, also zu 1/3. Da deine Halbschwester schon verstorben ist, bekommen ihre Kinder zu gleichen Teilen den Erbanteil deiner Schwester, also jeweils 1/5 des 1/3.
 
Zhalom schrieb:
...Schenkungen zu Lebzeiten könnte man unter sich noch berücksichtigen, wenn man drauf besteht.....

Nur innerhalb von 10 Jahren, danach ist die Schenkung abgeschlossen. Habe das grad beim Notar so gemacht mit dem "Erbe" meine Eltern, die vorzeitig auf mich gingen, die Schenkung "dauert" 10 Jahre. Die andere Erbe-Partei müsste ansonsten in einem Vertrag aufs Erbe verzichten um das sofort zur Geltung zu bringen.
 
Fahle schrieb:
Vater zu erst tot = 50 meine mutter 50 ich
Nun Mutter tot.

Erbe war bisher 3/4ich ubd1/4mein Halbbruder der von meiner Mutter kommt. ich habe ein anderen Vater darum habe ich 3/4,da er vor meiner Mutter verstorben ist.

Vielleicht liegt hier irgendwo ein Denkfehler vor.

Der Erbfall Deines Vaters ist ja bereits erledigt und spielt für den jetzigen Fall keine Rolle mehr.

Falls Deine Mutter allerdings Deinen Anteil vom Erbe Deines Vaters für Dich quasi mit verwaltet hat, Du also davon bislang nichts erhalten hast und es dazu keine vernünftigen Unterlagen/Vereinbarungen gibt, könntest Du ein Problem bekommen.

Für den aktuellen Todesfall gilt, dass Ihr drei Kinder jeweils 1/3 erhaltet bzw. im Fall der verstorbenen Halbschwester ihr Drittel anteilig an ihre Kinder geht.
 
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