Wer ist für den APL in einem Mietshaus zuständig?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
areiland schrieb:
Also immer schön auch mal zu Ende denken!
Achso, dann können wir dich ja jetzt für alle Morde des Landes verantwortlich machen. Du kannst dann ja den wahren Täter ermitteln.

Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung. Für die Durchsetzung von Recht, also auch Ermittlungen, sind ganz allein Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig und haften müssen nur Personen, die zum Schaden beigetragen haben und wenn sich keine ermitteln lassen, dann hat man eben Pech (oder eine Versicherung). Man wälzt die Verantwortung nicht einfach auf beliebige Dritte ab.

@Samurai76 der APL hing ja nur an den Kabeln, weil er nicht vernünftig befestigt wurde. Selbst wenn er gewollt hätte, hätte der Vermieter ihn nicht wieder befestigen dürfen, da er (mutmaßlich) Eigentum der Telekom ist.

Ich glaube kaum, dass man wegen einem 50 Jahre alten Deckel und ein paar Drähten gleich einen Richter beschäftigen wird ;)

@c-mate er hat schon eine Klärung erreicht :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Schonmal sehr gut, dass du den Mangel/Beschädigung gesehen hast und proaktiv tätig sein willst (und dir nicht sagst, da wird sich jemand drum kümmern).
Was aber natürlich auch verständlich ist, denn wenn die Internetverbindung dauerhaft geschädigt wird, bist du ja auch einer der Leidtragenden.
Du hast mMn zwei Möglichkeiten.
1. Du informierst den Vermieter, der sich weiter darum kümmert bzw. es an die Telekom meldet.
2. Oder du "stellst dich doof" und meldest bei der Telekom eine Internetstörung oder dass es zeitweise gestört ist. Das kannst du tun, denn du bist ja der Vertragsnehmer deiner Internetverbindung, ich gehe nicht davon aus, dass diese in deiner Miete beinhaltet ist. Dann schickt die Telekom einen Techniker vorbei, der sieht, dass der APL beschädigt ist und setzt den wieder in Stand. Ob das dann berechnet wird oder nicht ist nicht dein Bier, denn wenn, dann wird die Rechnung an den Hausbesitzer gestellt.
 
mr_andersson schrieb:
haften müssen nur an der Ursache beteiligte
Angenommen, der Verursacher in diesem Fall lässt sich nicht ermitteln. Bleibt der APL dann einfach so an den Kablen hängen, weil es keiner gewesen ist?
In solch einer Lage ist es gang und gebe, die Rechnung an den Verantwortlichen Eigentümer zu stellen. Dieser hat natürlich das Recht, Anzeige gegen unbekannt und den dann ermittelten Täter die Rechnung weiterzugeben. Ich würde aber stark vermuten, dass hier der Eigentümer auf der Rechnung sitzen bleiben wird und auch verpflichtet es, diese zu zahlen.
Gleiche/Ähnliche Situation: Dein geparktes Auto wurde beschädigt, beide Frontscheinwerfer defekt. Natürlich kannst du jetzt im Rechtsstaat einfach damit weiterfahren, bis der Täter ermittelt ist und der Schaden dann von ihm bezahlt wird. Wenn keiner ermittelt wird, hast du halt nen Freifahrtsschrein, ohne Licht zu fahren. Oder wie soll dein absolutes Haftungsprivileg ausgeführt werden in der Realität?
Ergänzung ()

mr_andersson schrieb:
Man wälzt das Problem aber nicht einfach auf beliebige Dritte ab.
Der Eigentümer hier ist kein beliebiger Dritter, er ist der Verantwortliche Eigentümer. Der ist nun mal immer der erste Ansprechpartner vor Ort.
 
mr_andersson schrieb:
Hätte man ihn ausreichend befestigt, hätten auch keine Kinder daran gespielt und es wären keine Drähte herausgezogen worden (Kausalkette).

Diesen Zahn kannst du dir gleich mal ziehen. Da kann alles noch so gut und perfekt befestigt sein, ein Teil der Kinder und Jugendlichen heutzutage sind auf reine Zerstörung aus, denen ist es egal, ob etwas ganz ist oder schon beschädigt / nicht ganz fest. Im Zweifel wird draufgeknüppelt bis es kaputt ist.
Um heutzutage etwas sicher unterzubringen, musst du es entweder mit Alarmanlagen sichern oder hinter solchen Material, was man auch bei Beschuss mit Plastersteinen nicht nachgibt.
 
Samurai76 schrieb:
Angenommen, der Verursacher in diesem Fall lässt sich nicht ermitteln. Bleibt der APL dann einfach so an den Kablen hängen, weil es keiner gewesen ist?
Ne. Der APL gehört ja der Telekom. Diese ist gesetzlich für die Teleinfrastruktur zuständig. D.h. sie muss jedem Einwohner einen Telefonanschluss zur Verfügung zu stellen (falls nicht bereits einer vorhanden ist afaik). Ob zerstörungswütige Kids, Erosion im Mauerwerk oder ein zu kurzer oder kleiner Dübel dieses Unterfangen erschweren ist dabei erstmal irrelevant.

Samurai76 schrieb:
In solch einer Lage ist es gang und gebe, die Rechnung an den Verantwortlichen Eigentümer zu stellen. Dieser hat natürlich das Recht, Anzeige gegen unbekannt und den dann ermittelten Täter die Rechnung weiterzugeben.
Genau. Eigentümer des APL ist aber nicht der Vermieter, sondern die Telekom. Der Vermieter muss der Telekom lediglich den Zugang zum APL gewähren, damit dieser seiner Pflicht der Grundversorgung mit TK-Infrastruktur nachkommen kann.
Samurai76 schrieb:
Gleiche/Ähnliche Situation: Dein geparktes Auto wurde beschädigt, beide Frontscheinwerfer defekt. Natürlich kannst du jetzt im Rechtsstaat einfach damit weiterfahren, bis der Täter ermittelt ist und der Schaden dann von ihm bezahlt wird. Wenn keiner ermittelt wird, hast du halt nen Freifahrtsschrein, ohne Licht zu fahren. Oder wie soll dein absolutes Haftungsprivileg ausgeführt werden in der Realität?
Nein. Wenn meine Scheinwerfer kaputt sind, ist mein Auto nicht mehr für den Verkehr zulässig. Ich muss es dann erstmal selbst reparieren und kann dann Anzeige gegen Unbekannt erstellen, die Polizei ermitteln lassen und mir ggf. das Geld von der Versicherung oder dem Verursacher zurückholen.
In keinem Fall ist jedoch der Vermieter dafür zuständig. Außer er hat den Schaden selbst verursacht, dazu angestiftet oder durch Unterlassen zum Schaden beigetragen. Nichts davon trifft bei dem geschilderten Fall zu.

Sebbi schrieb:
Diesen Zahn kannst du dir gleich mal ziehen.
Ich war auch mal jung und neugierig. Wenn da so ein Ding an der Wand runter hängt, hätte ich da früher auch dran rumgespielt. Solange es aber ordnungsgemäß installiert ist, hätte ich es mir höchstens mal neugierig angeguckt. Mag sein, dass es auch zerstörungswütige Kids gibt, aber im eigenen Hauskeller mit Backsteinen auf die Infrastruktur einprügeln? C'mon! Das stellt dann glaube ich nicht mehr die Norm dar.
Heute bin ich erfahrener und weiß, wie man Dinge an Wänden zuverlässig befestigt, so dass sie dort auch 50 Jahre hängen bleiben.
 
mr_andersson schrieb:
Genau. Eigentümer des APL ist aber nicht der Vermieter, sondern die Telekom.
Ja, aber du kannst die T-Kom nicht verantwortlich machen. Ihr mag zwar der APL rechtlich gehören, aber das Gebäude eher nicht. Damit ist dann wohl der Gebäudeeigentümer für die Gefahrenabwehr zuständig. Andere Möglichkeit, wenn die T-Kom dafür verantwortlich wäre, wäre meine Strategie, den APL nur in nicht öffentlichen Räumen zu verorten.
mr_andersson schrieb:
oder durch Unterlassen zum Schaden beigetragen
Nun, wie geschildert, ist der Zustand nicht erst seid heute oder gestern so. Damit wäre die Argumentation doch Schuld durch Unterlassung. Wie du selbst schriebst, hinge er an der Wand, wäre es ein anderer Schnack. Wenn der APL aber ungünstig an der Wand herunter hängt und irgendwer mit Sperrigen Transportgut reisst Ihn damit kpl ab, weil er hängen bleibt. Was möchtest du dem Verursacher eigentlich in Rechnung stellen, dass wieder anbauen der Kabel vor dem Austausch? Was ja eigentlich zur Arbeit des Tauschens dazu gehört, oder? Und von der Wand hat derjenige ihn auch nicht gerissen.
 
mr_andersson schrieb:
Achso, dann können wir dich ja jetzt für alle Morde des Landes verantwortlich machen. Du kannst dann ja den wahren Täter ermitteln.

Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung. Für die Durchsetzung von Recht, also auch Ermittlungen, sind ganz allein Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig und haften müssen nur Personen,
Damit bist Du sehr weit entfernt vom Thread.

Der könnte eigentlich zu.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sebbi
Samurai76 schrieb:
Ja, aber du kannst die T-Kom nicht verantwortlich machen.
Das mache ich auch nicht, das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Ich wiederhole mich zwar, aber der APL (übrigens: alles, was zur sogenannten "letzten Meile" gehört, bis zur sogenannten "erste[n] TAE", die sich meistens in der Wohnung befindet) gehört der Telekom. Wenn jemand daran Vandalismus betreibt, ist dieser auch schuld und niemand sonst. Die Telekom kann das natürlich dem Vermieter in Rechnung stellen, aber ich fände das äußerst unseriös, würde es an seiner Stelle nicht bezahlen und auch als Mieter fände ich es nicht fair, wenn die Kosten für den Vandalismus durch irgendwelche Nachbarskinder auf meine Nebenkostenabrechnung umgelegt werden, denn ich kann erstens nichts dafür, dass der Kasten nicht vernünftig befestigt wurde, noch dafür, dass Nachbarkinder daran herumspielen.
Samurai76 schrieb:
Nun, wie geschildert, ist der Zustand nicht erst seid heute oder gestern so. Damit wäre die Argumentation doch Schuld durch Unterlassung.
Das ist keine Argumentation sondern eine wilde Behauptung. Dazu müsste man dem Vermieter nachweisen, dass dieser von dem beginnenden Schaden gewusst hat, dass er wusste oder damit hätte rechnen müssen, dass weiterer Schaden entsteht, wenn er nicht handelt und dass die Telekom weiteren Schaden verhindert hätte, wenn sie eher davon erfahren hätte. Da der TE aber die Telekom darauf hingewiesen hat und diese davon nichts wissen wollte und ihn an den Vermieter verwiesen hat, gibt es schon mal ein sehr gutes Argument, was dagegen spricht :D


@BFF ich würde aber gerne wissen, wie die Geschichte nun endet :)
 
mr_andersson schrieb:
aber gerne wissen, wie die Geschichte nun
Meistens, wenn sich wer kümmert, ist ganz magisch der AP neu.
 
Telekom hilft schrieb:
Hallo @Maloja,

ganz richtig, das ist unser Zuständigkeitsbereich. Brauchen wir nur einen Auftrag vom Vermieter, dass der APL Instand gesetzt werden soll. Befürchtet der Vermieter hier Kosten oder warum ist das bisher noch nichts gemacht worden? Okay, so wie du es schilderst, ist es auch gar nicht so unwahrscheinlich, dass wir die Instandsetzung berechnen, da der Schaden (Abziehen der Kabel) zum Teil eine mutwillige Beschädigung ist und kein Verschleiß.

Es grüßt Wiebke

Damit ist alles Relevante gesagt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Maloja und BFF
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben